Rechtsprechung
BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 12 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG
Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der Unzumutbarkeit, besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit der Sache; Pflichtverteidigung); Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung - Burhoff online
§ 51 RVG
Pauschgebühr; Unzumutbarkeit; verfassungsrechtliche Prüfung - IWW
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Versagung einer Pauschgebühr für Pflichtverteidiger mit der grundgesetzlich gewährten Berufsfreiheit; Grundsätze für die Bemessung des Vergütungsanspruchs eines Pflichtverteidigers; Wesen und Sinn der Pflichtverteidigung; Rechtmäßigkeit der ...
- Burhoff online
Pauschgebühr; Unzumutbarkeit; verfassungsrechtliche Prüfung;
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; RVG § 14 Abs. 1; ; RVG § 51 Abs. 1; ; RVG § 51 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 99 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; RVG § 51 Abs. 1 S. 1
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Pauschgebühr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Pauschgebühr - Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 01.12.2006 - 2 ARs 105/06
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3420
- NStZ-RR 2007, 359
- Rpfleger 2007, 680
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Ihr Zweck besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ).Dass sein Vergütungsanspruch unter den als angemessen geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers liegt, ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne des Gemeinwohls vorgenommenen Interessenausgleich, der auch das Interesse an einer Einschränkung des Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit für den Pflichtverteidiger gewahrt ist (BVerfGE 68, 237 ).
Für solche besonderen Fallkonstellationen gebietet das Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung eine Regelung, die sicherstellt, dass ihm die Verteidigung kein unzumutbares Opfer abverlangt (vgl. BVerfGE 68, 237 ).
Dass die Vergütung des Pflichtverteidigers deutlich unter der eines Wahlverteidigers liegt bzw. liegen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ergibt sich aus dem dargestellten, der Vergütung des Pflichtverteidigers zugrunde liegenden Interessenausgleich (BVerfGE 68, 237 ).
- BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04
Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99 …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2005 - 2 ARs 154/05 -, juris). - OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05
Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2005 - 2 ARs 154/05 -, juris).
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2005 - 2 ARs 154/05 -, juris). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
Ihr Zweck besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ). - OLG Hamm, 24.10.2005 - 2 (s) Sbd VIII-196/05
Pauschgebühr;: besonderer Umfang, aktive Mitarbeit des Verteidigers; Abkrüzung …
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
a) Soweit das Oberlandesgericht darauf abstellt, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neben einem besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Verfahren zusätzlich die Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren voraussetzt (offen lassend: Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Oktober 2005 - 2 (s) Sbd VIII - 196/05, 2 (s) Sbd 8 - 196/05 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. August 2005 - 2 (s) Sbd VIII - 168/05, 2 (s) Sbd 8 - 168/05 -, juris), ist dies von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. - OLG Hamm, 23.08.2005 - 2 (s) Sbd VIII-168/05
Pauschgebühr in Wirtschaftsstrafsache
Auszug aus BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07
a) Soweit das Oberlandesgericht darauf abstellt, dass die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG neben einem besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Verfahren zusätzlich die Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren voraussetzt (offen lassend: Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Oktober 2005 - 2 (s) Sbd VIII - 196/05, 2 (s) Sbd 8 - 196/05 -, juris; Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. August 2005 - 2 (s) Sbd VIII - 168/05, 2 (s) Sbd 8 - 168/05 -, juris), ist dies von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
- OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14
Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für …
Das zusätzliche Erfordernis der Unzumutbarkeit entspricht dem Willen des Gesetzgebers und ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2007, 3420 Rdn. 5 nach juris).Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, in diesen Zuschlägen und Aufwandserstattungen einen angemessenen Ausgleich für den Umstand zu sehen, dass sich der Mandant des Pflichtverteidigers in Untersuchungshaft befindet (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420 Rdn. 9 nach juris).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt eine den Ausnahmecharakter dieser Vorschrift betonende Auslegung nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, weil auch bei ihr sichergestellt ist, dass der Pflichtverteidiger bei einem erbrachten "Sonderopfer" eine zusätzliche Vergütung erhält (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420 Rdn. 6 nach juris;… so auch OLG Saarbrücken, StRR 2011, 121, Rdn. 7 nach juris).
Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen besonders umfangreicher oder besonders schwieriger Verfahren eine Regelung, die es, wie § 51 RVG, ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (…vgl. BVerfGE 68, 237 Rdn. 42 f. nach juris;… BVerfG NJW 2005, 3699 Rdn. 3 nach juris; NJW 2007, 3420 Rdn. 3 nach juris;… NJW 2011, 3079 Rdn. 18 nach juris).
Dass diese deutlich unter der Vergütung eines Wahlverteidigers liegt bzw. liegen kann, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ergebe sich aus dem der Vergütung des Pflichtverteidigers zugrunde liegenden Interessenausgleich (…vgl. BVerfGE 68, 237, 253 ff. = Rdn. 42 f. nach juris; BVerfG NJW 2007, 3420 Rdn. 11 nach juris).
Auch die pauschale Heranziehung der Wahlverteidigerhöchstgebühr als Vergleichsmaßstab sei nicht veranlasst, da die entsprechenden Gebührentatbestände (Nrn. 4101, 4100; 4103, 4102; 4105, 4104; 4107; 4106; 4109, 4108 VV RVG) als Rahmengebühren ausgestaltet sind, so dass die genaue Höhe nach Maßgabe der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zu ermitteln ist (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420 Rdn. 11 nach juris).
- OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
Staatsschutzverfahren, umfangreiche Akten. Hauptverhandlungsdauer
Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - NJW 2007, 3420). - OLG Düsseldorf, 19.04.2018 - 3 AR 256/16
Bewilligung einer Pauschgebühr
Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).Insoweit fehlt es an der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren, die nach dem klaren Wortlaut des § 51 Abs. 1 S. 1 RVG und dem in der amtlichen Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte (…vgl. BT-Dr 15/1971, S. 201) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420) neben einem besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Verfahren zusätzlich vorauszusetzen ist.
Auf Stundensätze, die Erzielung eines bestimmten Mindesthonorars oder entgangene Möglichkeiten zur Pflichtverteidigertätigkeit in anderen (Groß-)Verfahren kommt es in diesem Zusammenhang von vornherein nicht an, da Sinn der Pflichtverteidigung nach bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung eben nicht darin besteht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen und Vorteil eine zusätzliche Gelegenheit beruflicher Betätigung zu verschaffen ( BVerfG NJW 2007, 3420).
- OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14
Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem …
Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 01.02.2024 - 2 StE 7/20
Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der …
Damit trägt der Senat dem "Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung" (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - juris) Rechnung, denn es wird sichergestellt, dass dem Antragsteller die Verteidigung in diesem Verfahren kein unzumutbares Opfer abverlangt. - OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20
Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der …
Damit trägt der Senat dem "Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung" (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - juris) Rechnung, denn es wird sichergestellt, dass dem Antragsteller die Verteidigung in diesem Verfahren kein unzumutbares Opfer abverlangt. - OLG Hamburg, 17.09.2012 - 3 Ws 93/12
Pflichtverteidigervergütung: Vergütungsanspruch eines zweiten Pflichtverteidigers
Die eingerichtete staatliche Vergütungspflicht wird allerdings nicht uneingeschränkt sondern im Wege eines Ausgleichs mit dem besonderen Interesse der Gemeinschaft an einem mit dem Recht der Pflichtverteidigung verbundenen beschränkten Kostenrisiko vorgenommen (vgl. BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2007, 359, 360).Dabei ist mit Blick auf das Grundrecht auf freie Berufsausübung ein unzumutbares Opfer des Rechtsanwalts durch vergütungsrechtliche Regelungen zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG [Kammer], NStZ-RR 2007, 359, 360).
- OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13
Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr
Vielmehr ist nach dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG zusätzlich erforderlich, dass dem Verteidiger die gesetzlichen Gebühren deshalb nicht zumutbar sind (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420f.). - OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
Zuerkennung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr des beigeordneten …
Bei der Bestellung zum Pflichtverteidiger handelt es sich nämlich um eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken, deren Sinn nicht darin besteht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen und Vorteil eine zusätzliche Gelegenheit beruflicher Tätigkeit zu verschaffen, Zweck ist vielmehr allein, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält (BVerfG NJW 2007, 3420 ). - OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
Voraussetzungen der Gewährung einer Pauschvergütung
Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).Insoweit fehlt es an der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren, die nach dem klaren Wortlaut des § 51 Abs. 1 S. 1 RVG und dem in der amtlichen Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Dr 15/1971, S. 201) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420) neben einem besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Verfahren zusätzlich vorauszusetzen ist.
- OLG Koblenz, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren
- VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 175/20
Zur Angemessenheit der Vergütung eines Pflichtverteidigers
- OLG Dresden, 15.12.2023 - 1 (S) AR 53/22
Pauschgebühr. Wirtschaftstrafverfahren, umfangreiches Aktenmaterial, zahlreiche …
- OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 1 ARs 1/15
Pflichtverteidigung: Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers; …
- OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09
Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache
- OLG Frankfurt, 09.01.2023 - 2 ARs 41/22
Pauschvergütung nach § 51 RVG
- VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit
- OLG Düsseldorf, 26.07.2017 - 3 AR 113/17
- OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG
- OLG München, 16.11.2017 - 1 AR 413/17
Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers
- OLG Düsseldorf, 31.03.2021 - 3 AR 90/20
40.000 Euro Pauschgebühr für Nebenklägerbeistand im Loveparade-Verfahren …
- OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 1 AR 2/15
Voraussetzungen des Anspruchs des Pflichtverteidigers auf Festsetzung einer …
- OLG Hamm, 08.06.2007 - 2 (s) Sbd IX-87/07
Pauschgebühr; Nebenklägervertreter; Haftzuschlag
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
- OLG München, 27.05.2019 - 6 St (K) 5/19
Pauschgebühr für Nebenklägervertreter im NSU-Prozess
- OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit, …
- OLG Frankfurt, 19.09.2017 - 2 ARs 13/17
Bewilligung einer Pauschvergütung (Einarbeitungsentschädigung) in Strafsache
- OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 4 ARs 91/15
Vergütung des Pflichtverteidigers: Bewilligung einer über die Gebühren nach dem …
- OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen
- OLG Hamburg, 20.03.2018 - 5 S AR 7/18
Pflichtverteidigervergütung: Bewilligung einer Pauschgebühr in einem …
- OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17
Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr
- OLG Düsseldorf, 11.01.2021 - 3 AR 78/20
Paralellentscheidung zu OLG Düsseldorf 3 AR 37/19 v. 25.07.2019
- OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20
Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr; …
- OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14
Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache: …
- VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den …
- OLG Hamm, 19.01.2012 - 5 RVGs 54/11
Pflichtverteidigervergütung; Mangelnde Darlegung zur Höhe erhaltener …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - 3 (s) RVG 22/09
Festsetzung einer Pauschgebühr wegen besonderer Sprachkenntnisse des Verteidigers
- OLG Dresden, 02.01.2024 - 1 (S) AR 40/23
Pauschvergütung, besonderer Umfang, Aktenumfang, Grundgebühr, Staffelung
- OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 1 Ws 289/19
Rückforderung, Vorschuss Pauschvergütung, Vertrauenstatbestand, …
- OLG Düsseldorf, 25.07.2019 - 3 AR 37/19
Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung für einen …
- OLG Hamm, 16.10.2012 - 5 RVGs 101/12
Pflichtverteidigervergütung; Berücksichtigung anderweitige Zahlungen bei …
- OLG München, 17.10.2016 - 1 AR 94/16
Grenzen der Höhe für die Bewilligung einer Pauschgebühr für den Wahlanwalt
- KG, 02.10.2015 - 1 ARs 26/13
Pflichtverteidigerkosten: Obergrenze der Pauschgebühr; Zumutbarkeit der gewährten …
- OLG Hamm, 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12
Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Objektiv sinnvolle Verteidigertätigkeit
- OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr
- OLG München, 29.06.2017 - 8 St (K) 2/17
Bewilligung, Pauschgebühr, Pflichtverteidiger, Unzumutbarkeit, Akteneinsicht, …
- OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15
Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei …
- OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08
Pauschvergütung bei Mehrfachvertretung der Nebenklage
- OLG Celle, 03.05.2018 - 1 AR (P) 14/18
- OLG Koblenz, 12.03.2012 - 1 AR 43/11
Rechtsanwaltsgebühren: Bewilligung einer Pauschgebühr für den …
- OLG Celle, 02.03.2011 - 1 ARs 84/10
Bewilligung einer Pauschgebühr aufgrund mangelnder Zumutbarkeit der …
- OLG Oldenburg, 22.02.2023 - 1 ARs (KostR) 8/22
Anspruch auf Pauschgebühr nach § 51 RVG bei besonders umfangreichen oder …
- OLG Düsseldorf, 31.05.2016 - 3 AR 118/16
Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger
- KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20
Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei …
- KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11
Pauschgebühren
- OLG München, 13.09.2017 - 8 St (K) 1/17
- OLG München, 25.11.2021 - 7 St (K) 4/21
Bewilligung eines Vorschusses auf eine zu erwartende Pauschvergütung
- OLG Celle, 11.05.2017 - 1 AR (P) 11/17
Pauschgebühr, Unzumutbarkeit, Anspruchsvoraussetzungen
- OLG Koblenz, 29.06.2016 - 1 AR 99/15
Zur Gewährung einer Pauschgebühr für den Beistand im Auslieferungsverfahren
- OLG Koblenz, 19.12.2019 - 1 AR 97/19
Pauschgebühr, Wahlanwaltshöchstgebühr, ausgefallene Termine, Übergangsgeld
- OLG Köln, 18.10.2019 - 1 RVGs 39/19
Pauschgebühr, Wirtschaftsstrafverfahren, zwei Pflichtverteidiger
- OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19
Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit
- OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren
- OLG Schleswig, 01.02.2013 - 1 StR 25/12
Pauschgebühr; Höhe, Wahlanwaltshöchstgebühr; Grenze
- OLG Köln, 06.03.2015 - 1 RVGs 9/15
Pauschgebühr, Bemessung, Kompensation
- OLG Hamburg, 09.08.2022 - 5s AR 13/22
Auslieferungsverfahren, Wahlanwaltshöchstgebühr
- OLG Köln, 16.12.2016 - 1 RVGs 62/16
Pauschgebühr, Kompensation
- OLG Hamburg, 09.08.2022 - 5 S AR 13/22
Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen öffentlichem Interesse Pauschgebühr …
- OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 2 ARs 24/15
Exequaturverfahren, Umfang, Schwierigkeit
Rechtsprechung
BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Erörterung der Unverhältnismäßigkeit der belarussischen Strafdrohung im Rahmen einer Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung; Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung im Auslieferungsverfahren; Behandlung des Verfolgten im ersuchenden Staat; Vereinbarkeit der ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 25; IRG § 73
Weißrussland, Auslieferung, Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit, Auslieferungshindernis, ordre public, Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, VN-Antifolterkonvention, Unterzeichnerstaat, ... - Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; IRG § 73; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 1; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 16a; ; GG Art. 25
- rechtsportal.de
GG Art. 2 Abs. 1; BVerfGG § 32 Abs. 1
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der Auslieferung an die Republik Belarus zum Zwecke der Strafverfolgung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 23.10.2007 - OLGAusl 437/07
- OLG München, 07.12.2007 - OLGAusl 437/07
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04
Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Insofern habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 8. April 2004 (BVerfGK 3, 159) ausgeführt, es komme auf die im Einzelfall zu erwartende Haftsituation an und eine Zusicherung einer den völkerrechtlichen Mindestanforderungen genügenden Haftunterbringung durch die Republik Belarus sei nicht geeignet, verfassungsrechtlich geforderte Aufklärungspflichten des Oberlandesgerichts einzuschränken.Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).
Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Antragstellerin auch nicht aus dem von der Antragstellerin erwähnten, ebenfalls eine Auslieferung an die Republik Belarus betreffenden Beschluss der erkennenden Kammer vom 8. April 2004 (BVerfGK 3, 159).
Vielmehr wurde dort lediglich festgehalten, dass die bloße Möglichkeit, dass die Bundesregierung die Bewilligung von einer solchen Zusicherung abhängig mache, wegen der eingeschränkten verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung nicht geeignet sei, eine Prüfung sowie gegebenenfalls die Einholung einer entsprechenden Zusicherung bereits im Verfahren über die Zulässigkeit der Auslieferung zu ersetzen (BVerfGK 3, 159 ).
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ).
Daher ist die von dem Oberlandesgericht geäußerte Erwartung, dass die Behandlung der Antragstellerin in der Republik Belarus von der Bundesregierung besonders beobachtet wird, ebenso nachvollziehbar, wie die Annahme, dass ein Verstoß gegen die genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen das gegenseitige Vertrauen als unabdingbare Grundlage des Auslieferungsverkehrs nachhaltig enttäuschen würde (vgl. BVerfGE 108, 129 ).
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).Eine Strafdrohung verstößt nicht bereits dann gegen völkerrechtliche Mindeststandards oder die unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung, wenn sie als in hohem Maße hart erscheint, sondern erst dann, wenn die drohende Strafe als unerträglich hart, mithin unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr als angemessen anzusehen ist (BVerfGE 75, 1 ; 113, 154 ).
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Eine Strafdrohung verstößt nicht bereits dann gegen völkerrechtliche Mindeststandards oder die unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung, wenn sie als in hohem Maße hart erscheint, sondern erst dann, wenn die drohende Strafe als unerträglich hart, mithin unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr als angemessen anzusehen ist (BVerfGE 75, 1 ; 113, 154 ). - BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2031/92
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Handeltreibens mit …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Entscheidend ist vielmehr allein, ob das Gericht im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - gegebenenfalls nach vorgängiger gründlicher Prüfung - der Auffassung ist, dass kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der dem Hauptsacherechtsbehelf zum Erfolg verhelfen könnte (BVerfGE 89, 344 ). - BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Die Auslegung und Anwendung der Gesetze auf den konkreten Sachverhalt und dessen Beurteilung sind allerdings grundsätzlich Sache des dafür zuständigen Fachgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings kein Raum, wenn sich der in der Hauptsache gestellte beziehungsweise zu stellende Antrag von vornherein als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erweist (stRspr; vgl. etwa BVerfGE 103, 41 ). - BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf …
Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ).
- BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
§ 73 IRG, der gemäß Art. 27 AuslV D-USA auch im Auslieferungsverkehr mit den USA anwendbar ist, nimmt dieses verfassungsrechtliche Gebot auf der Ebene des einfachen Rechts auf, indem es ausdrücklich bestimmt, dass die Leistung von Rechtshilfe unzulässig ist, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde (vgl. BVerfGE 75, 1 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 25).Indem § 73 IRG das in Art. 25 GG enthaltene, an deutsche Gerichte und Behörden gerichtete Gebot, alles zu unterlassen, was einer unter Verstoß gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts vorgenommenen Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger im Geltungsbereich des Grundgesetzes Wirksamkeit verschafft, und nicht an einer gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßenden Handlung nichtdeutscher Hoheitsträger mitzuwirken, einfachrechtlich aufgenommen hat, zielt die Vorschrift nicht nur auf die Wahrung der dem Schutz des Auszuliefernden dienenden wesentlichen Grundsätze der deutschen Rechtsordnung ab, sondern auch auf den Schutz der für die deutsche Rechtsordnung wesentlichen objektiven völkerrechtlichen Prinzipien (vgl. BVerfGE 75, 1 ; BVerfGK 3, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 25).
- BVerfG, 09.06.2015 - 2 BvR 965/15
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
Die für die Entscheidung im Wesentlichen maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 63, 215 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9).Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht die (verfassungs-) gerichtliche Überprüfung von Bewilligungsentscheidungen nicht oder allenfalls nur für eingeschränkt möglich gehalten (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 113, 273 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG…, Beschluss vom 19. Oktober 1966 - 1 BvR 607/66 -, GA 1967, S. 111;… Beschluss des Zweiten Senats vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9; vgl. im Hinblick auf die parallele Problematik der Überstellung von Strafgefangenen BVerfGE 96, 100 ).
Dies ist im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG solange unschädlich, als die Oberlandesgerichte im Rahmen der Zulässigkeitsentscheidung alle subjektiven öffentlichen Rechtspositionen des Verfolgten umfassend berücksichtigen und die Entscheidung insoweit nicht (allein) der Bewilligungsbehörde überlassen (vgl. BVerfGE 63, 215 ; BVerfGK 3, 159 ; 13, 128 ; 13, 557 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 29;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. November 2008 - 2 BvR 2196/08 -, juris, Rn. 9;… Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 12 IRG Rn. 5;… Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, Bd. 1, 3. Aufl., § 13 IRG Rn. 9 ).
- BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.); auch ist die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 4 A 2948/11
Übergabe eines somalischen "Piraten" an Kenia rechtswidrig
vgl. dazu umfassend Schneider, EuGRZ 2014, 168 ff.; Lorz/Sauer, EuGRZ 2010, 389, 402 ff.; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris; EGMR, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 37201/06 (Saadi/ Italien) - NVwZ 2008, 1330, 1333; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 1101/04 (G.S.B.O./Deutschland) - BeckRS 2008, 06601; Urteil vom 15. November 1996 - 70/1995/576/662 (Chahal/ Großbritannien) -, NVwZ 1997, 1093; Alleweldt, NVwZ 1997, 1078, 1079 m. w. N. - BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 893/17
Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17). - BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvR 2486/15
Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind daher vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris, Rn. 27 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17); auch ist die Zusicherung der Spezialität der Strafverfolgung in der Regel als ausreichende Garantie gegen eine drohende politische Verfolgung des Auszuliefernden anzusehen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 38, 398 ; 60, 348 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 17). - BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit …
Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland als ersuchter Staat im Interesse eines funktionierenden Auslieferungsverkehrs fremde Rechtsordnungen im Rahmen ihrer völkerrechtlich übernommenen Pflichten zu achten hat, auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen und daher der Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung auf die Beachtung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung durch den ersuchenden Staat beschränkt ist (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -, NVwZ 2008, S. 71; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 - juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 - juris), öffnet der ersuchende Staat durch die Abgabe entsprechender Zusicherungen im gleichen Interesse seine Rechtsordnung, indem er die genannten Anforderungen des ersuchten Staates respektiert und eine gegebenenfalls von der eigenen Rechtsordnung oder Rechtspraxis abweichende (Sonder-) Behandlung des Verfolgten garantiert (vgl. zu Bedingungen ausländischer Staaten im Rahmen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleisteter Rechtshilfe § 72 IRG). - VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14
Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung durch …
Die Gerichte haben lediglich zu prüfen, ob die Auslieferung verbindliche völkerrechtliche Mindeststandards sowie unabdingbare Grundsätze der verfassungsrechtlichen Ordnung verletzt (…vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 -, juris Rn. 19; - 2 BvQ 51/07 -, juris Rn. 25, jeweils mit weiteren Nachweisen).Soweit das Kammergericht annimmt, die litauischen Behörden seien in der Lage, den Beschwerdeführer gegen solche Gefahren zu schützen, hat es davon abgesehen, vorab eine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung der Republik Litauen einzuholen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris Rn. 27 ff.;… - 2 BvR 1996/07 -, juris Rn. 23 m. w. N.) oder seine Entscheidung mit einer entsprechenden Maßgabe zu versehen (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 1 AK 77/13 -, juris Rn. 24).
- BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines …
Zwar genügt im gerichtlichen Auslieferungsverfahren der Verweis auf die Möglichkeit der Bundesregierung, im (späteren) Bewilligungsverfahren Zusicherungen des ersuchenden Staates einzuholen, den den Oberlandesgerichten obliegenden Aufklärungs- und Prüfungspflicht wegen der eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bewilligungsentscheidung nicht (vgl. BVerfGK 3, 159 [164 f.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris). - BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters an Republik Belarus - Keine …
Sie hat sich damit - auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls Vertragsstaat der genannten Konventionen ist - völkerrechtlich zur Einhaltung der in diesen Verträgen normierten völkerrechtlichen Standards, zu denen neben dem Schutz vor Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 7 IPBR, Art. 2 und 16 UN-Antifolterkonvention) und der Garantie menschenwürdiger Haftbedingungen (Art. 10 IPBR) auch verfahrensrechtliche Mindestgarantien (Art. 14 IPBR) gehören, verpflichtet (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007 - 2 BvQ 51/07 -, juris). - OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08
Weißrussland
- KG, 15.02.2019 - 4 AuslA 10/18
Auslieferung an Belarus
- OLG Frankfurt, 04.04.2019 - 2 AuslA 96/18
Auslieferung zur Strafverfolgung nach Weißrussland wegen des Vorwurfs der …
- OLG Rostock, 30.08.2011 - 2 Ausl 28/11
Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters an die Republik Belarus - …
- OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17