Rechtsprechung
BVerfG, 05.12.1984 - 2 BvR 568/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bundesverfassungsgericht - Mißbrauchsgebühr - Verspätete Verfassungsbeschwerde - Rechtsanwalt - Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1151 (Ls.)
- NVwZ 1985, 335
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach …
Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, [...]). - BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17
Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung …
Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris). - BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende …
Ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NVwZ 1985, S. 335; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11
Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten …
Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris). - BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 308/06
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen des Vortrages unrichtiger Tatsachen …
Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die gebotenen Sorgfaltspflichten erfolgt, ohne dass es auf den Nachweis eines Vorsatzes ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -).