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   BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16   

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https://dejure.org/2016,3018
BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 (https://dejure.org/2016,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 (https://dejure.org/2016,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 (https://dejure.org/2016,3018)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gesuche des Beschwerdeführers um Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber dem Beschwerdeführer

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Gesuche des Beschwerdeführers um Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber dem Beschwerdeführer

  • rewis.io

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Gesuche des Beschwerdeführers um Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber dem Beschwerdeführer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08 -).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
  • BVerfG, 22.05.2010 - 2 BvR 1783/09

    Bundesverfassungsgericht verhängt Missbrauchsgebühr bei offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 01.04.2009 - 2 BvR 532/09

    Erneut Missbrauchsgebühr wegen fehlender Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sind damit zugleich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 114 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ) zu verneinen.
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvR 239/09

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr iHv 200 Euro bei Erhebung einer offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Eine sorgfältige Abwägung hätte den Beschwerdeführer zu dem Ergebnis führen müssen, dass seine Verfassungsbeschwerden offensichtlich aussichtslos waren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. März 2009 - 2 BvR 239/09 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2009 - 2 BvR 532/09 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2010 - 2 BvR 1783/09 -).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16
    Der Beschwerdeführer verkennt insoweit, dass es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, verfassungsrechtlich Relevantes aus den in Bezug genommenen Schriftsätzen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.02.2017 - VGH B 26/16

    Beratungshilfe

    Es ist im Übrigen nicht Sache des Verfassungsgerichtshofs, aus einer Vielzahl von Anlagen einen möglichen Sachverhalt herauszufiltern und das verfassungsrechtlich Relevante herauszusuchen (vgl. entspr. st. Rspr. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16 u.a. -, juris).
  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vgl. zur Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG entsprechenden Vorschrift des § 92 BVerfGG: BVerfG vom 21.6.1989 BVerfGE 80, 257/263; vom 23.2.2016 - 2 BvR 63/16 u. a. - juris Rn. 1; vom 20.2.2019 NStZ-RR 2019, 156/157).
  • LSG Bayern, 30.10.2020 - L 20 KR 151/20

    Sozialgerichtsverfahren: Entscheidung durch Beschluss gem. § 153 Abs. 4 SGG bei

    Damit ist vorliegend eine missbräuchliche Rechtsverfolgung anzunehmen, weil die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.02.2016, 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16) und der Kläger entgegen seiner besseren Einsicht - er hat sehr wohl erkannt, zu welchem Ergebnis der Senat kommen muss, will dies nur aus falsch verstandenem Gerechtigkeitsempfinden nicht akzeptieren - von der weiteren Rechtsverfolgung nicht Abstand nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1961, 3 RK 67/60).
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