Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5670
BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08 (https://dejure.org/2008,5670)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08 (https://dejure.org/2008,5670)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 (https://dejure.org/2008,5670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 116 Abs. 1 StVollzG; § 120 Abs. 1 StVollzG; § 33a StPO
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde (Zulässigkeit bei substantiierter Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Einlegung der Anhörungsrüge vor den Fachgerichten (§ 120 Abs 1 StVollzG, § 33a StPO) - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Verwertung von Tatsachen ohne Möglichkeit der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegerschöpfung bei Nichteinlegung der Anhörungsrüge nach § 33a Strafprozessordnung (StPO); Zugehörigkeit der Anhörungsrüge zum Rechtsweg i. S. d. § 90 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ( BVerfGG)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG hat der Einzelne Anspruch darauf, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    b) Im Interesse wirksamer Überprüfung von Gehörsverstößen im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 107, 395 ) wird § 116 Abs. 1 StVollzG allgemein dahin ausgelegt, dass eine Rechtsbeschwerde zulässig ist, wenn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG vorliegt (vgl. statt vieler Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 116 Rn. 3, m.w.N.).

  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Das Verfahren der Anhörungsrüge gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGK 5, 337 ), der grundsätzlich vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erschöpft sein muss.

    Da der Beschwerdeführer dieses Verfahren nicht durchlaufen hat, ist seine Verfassungsbeschwerde nicht nur hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, sondern insgesamt unzulässig (vgl. BVerfGK 5, 337 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Unter diesen besonderen Umständen (vgl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.) deutet der Umstand, dass das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde mit einer Tenorbegründung als unzulässig verworfen hat, ohne auf die Gehörsrüge des Beschwerdeführers einzugehen, darauf hin, dass das Oberlandesgericht den diesbezüglichen Vortrag nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und erwogen (vgl. BVerfGE 18, 380 ) und dadurch seinerseits den Anspruch des Beschwerdeführers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat.
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Oberlandesgerichte gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG unter den dort bezeichneten Voraussetzungen berechtigt sind, eine Rechtsbeschwerde ohne Begründung zu verwerfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 50, 280 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Unter diesen besonderen Umständen (vgl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.) deutet der Umstand, dass das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde mit einer Tenorbegründung als unzulässig verworfen hat, ohne auf die Gehörsrüge des Beschwerdeführers einzugehen, darauf hin, dass das Oberlandesgericht den diesbezüglichen Vortrag nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und erwogen (vgl. BVerfGE 18, 380 ) und dadurch seinerseits den Anspruch des Beschwerdeführers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat.
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    b) Im Interesse wirksamer Überprüfung von Gehörsverstößen im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 107, 395 ) wird § 116 Abs. 1 StVollzG allgemein dahin ausgelegt, dass eine Rechtsbeschwerde zulässig ist, wenn eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG vorliegt (vgl. statt vieler Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 116 Rn. 3, m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 ; 70, 180 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Dementsprechend darf das Gericht nur Tatsachen verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 20, 347 ; 70, 180 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
    Der bei einer Entscheidung berücksichtigte Tatsachenvortrag eines Verfahrensbeteiligten muss den anderen Verfahrensbeteiligten vor der Entscheidung durch Übersendung der betreffenden Schriftsätze zur Kenntnis gebracht worden sein, und diese müssen die Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt haben (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 50, 280 ; 55, 95 ; 67, 96 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 232/78

    Verwertung kirzfristig eingerechter und dem Gegner unbekannter

  • BVerfG, 16.05.1984 - 1 BvR 799/83
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

    Eine Anhörungsrüge ist in einem solchen Fall vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erforderlich, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4, BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Ein solch besonderer Umstand kann auch darin liegen, dass das Fachgericht bei der Verwerfung eines Rechtsbehelfs von einer Begründung abgesehen hat, obwohl der Rechtschutzsuchende die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs substantiiert dargelegt hat (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6, m. w. N.).

    Wenn das Oberlandesgericht unter diesen Umständen annahm, dass es auf die Rechtsbeschwerde hin nicht geboten sei, die Nachprüfung der Entscheidung des Landgerichts zu ermöglichen, obwohl § 116 Abs. 1 StVollzG allgemein dahin ausgelegt wird, dass mit der Rechtsbeschwerde die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 5, m. w. N.), liegt die Annahme nahe, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers, soweit es die Nichtberücksichtigung seines Vorbringens zu den Zusagen betraf, nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurde.

  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht grundsätzlich das Erfordernis, die Rüge eines Gehörsverstoßes zu substantiieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08).
  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Eine Anhörungsrüge ist vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde deswegen erst, dann allerdings zwingend zu erheben, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11

    Freiheitsgrundrecht (Richtervorbehalt im Maßregelvollzug: Einfluss und Verhalten

    Gleichwohl können besondere Umstände darauf hindeuten, dass ein Gehörsverstoß durch eine nicht hinreichende Erwägung entscheidungserheblichen Vorbringens eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11

    Maßregelvollzug; Verlegung; Vollzugslockerungen; Rechtswegerschöpfung

    Eine Anhörungsrüge ist in einem solchen Fall vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erforderlich, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringendes Beschwerdeführers nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR2374/10 -, juris, BVerfG, Beschluss der 3.Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris m.w.N.).
  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien

    Eine Anhörungsrüge ist in einem solchen Fall vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erforderlich, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Gefangenenvergütung (Anspruch auf

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Oberlandesgerichte gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG unter den dort bezeichneten Voraussetzungen berechtigt sind, eine Rechtsbeschwerde ohne Begründung zu verwerfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, Rn. 33; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, Rn. 6).
  • LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13
    Abgesehen davon, dass die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris RdNr. 44; Beschluss vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 - juris RdNr. 16; Beschluss vom 03.10.1961 - 2 BvR 4/60 - juris RdNr. 59), sondern dem Anspruch auf rechtliches Gehör vielmehr bereits dann ausreichend Rechnung getragen ist, wenn die Begründung der Entscheidung auf das für das Verfahren wesentliche und nach Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserhebliche Vorbringen eingeht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 - juris RdNr. 15; Kammerbeschluss vom 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10 - juris RdNr. 4; Kammerbeschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08 - juris RdNr. 6), ist der Begründung der Anhörungsrüge nicht zu entnehmen, mit welcher konkreten Argumentation der Antragstellerin sich der Senat in der angegriffenen Entscheidung nicht auseinandergesetzt haben soll.
  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 1 Vollz (Ws) 256/13

    Voraussetzungen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht grundsätzlich das Erfordernis, die Rüge eines Gehörsverstoßes zu substantiieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 100/20

    Verfassungsbeschwerde gegen strafvollzugsrechtliche Entscheidungen im

    Wenn das Oberlandesgericht unter diesen Umständen annahm, dass es auf die Rechtsbeschwerde hin nicht geboten sei, die Nachprüfung der Entscheidung des Landgerichts zu ermöglichen, obwohl § 116 Abs. 1 StVollzG allgemein dahin ausgelegt wird, dass mit der Rechtsbeschwerde die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08, juris, Rn. 5, m. w. N., und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10, juris, Rn. 8), liegt die Annahme nahe, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers, soweit es die fehlerhafte Verarbeitung seines Vorbringens zur Aussichtslosigkeit der verhängten Maßnahme betraf, nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurde.
  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2013 - S 9 AS 782/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anhörungsrüge; Voraussetzung der Annahme einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht