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   BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95   

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BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95 (https://dejure.org/1995,1523)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1995 - 2 BvR 611/95 (https://dejure.org/1995,1523)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 (https://dejure.org/1995,1523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung in Asylsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Erkenntnismittel - Gegenstand der mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 57
  • DVBl 1995, 847
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Jedenfalls dürfen die Anforderungen daran, was ein Prozeßbeteiligter zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zu tun habe, nicht überspannt werden (BVerfGE 25, 158 ,166, unter Hinweis auf BVerfGE 17, 194 ,197,; 18, 147 ,150,).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Wegen ihres subsidiären Charakters kann eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn der Betroffene zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (BVerfGE 5, 9 ,10,; 15, 256 ,267,; 28, 10 ,14,; 74, 220 ,225,; 79, 80 ,83 f.,).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Nach Aufhebung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts ist die Beschwerdeführerin angesichts des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 84, 203 ,208,) gehalten, zunächst dessen erneute Entscheidung über den Zulassungsantrag abzuwarten (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - DVBl 1995, S. 36 = NVwZ Beil. 2/95, S. 9).
  • BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Jedenfalls dürfen die Anforderungen daran, was ein Prozeßbeteiligter zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zu tun habe, nicht überspannt werden (BVerfGE 25, 158 ,166, unter Hinweis auf BVerfGE 17, 194 ,197,; 18, 147 ,150,).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Daß die Übersendung der Erkenntnismittelliste im vorliegenden Verfahren möglicherweise versehentlich unterblieben ist, ist unerheblich, denn auf ein Verschulden des Gerichts kommt es bei einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht an (BVerfGE 34, 344 ,347, unter Hinweis auf BVerfGE 11, 218 ,220,; 17, 265 ,268,; vgl. ferner BVerfGE 67, 199 ,202,).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Wegen ihres subsidiären Charakters kann eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn der Betroffene zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (BVerfGE 5, 9 ,10,; 15, 256 ,267,; 28, 10 ,14,; 74, 220 ,225,; 79, 80 ,83 f.,).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Sehen aber prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe oder - wie vorliegend § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ,99, m.w.N.).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Daß die Übersendung der Erkenntnismittelliste im vorliegenden Verfahren möglicherweise versehentlich unterblieben ist, ist unerheblich, denn auf ein Verschulden des Gerichts kommt es bei einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht an (BVerfGE 34, 344 ,347, unter Hinweis auf BVerfGE 11, 218 ,220,; 17, 265 ,268,; vgl. ferner BVerfGE 67, 199 ,202,).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Wegen ihres subsidiären Charakters kann eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG mit der Verfassungsbeschwerde nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn der Betroffene zuvor die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (BVerfGE 5, 9 ,10,; 15, 256 ,267,; 28, 10 ,14,; 74, 220 ,225,; 79, 80 ,83 f.,).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 180 ,189, m.w.N.) gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. auch § 108 Abs. 2 VwGO ) den Gerichten, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse (einschließlich Presseberichten und Behördenauskünfte) zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht - im einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - A 12 S 3288/95

    Gewährung rechtlichen Gehörs: Verzicht auf mündliche Verhandlung im

    Das Gericht ist insoweit "vorleistungspflichtig" (BVerfG, Beschl. vom 02.05.1995 - 2 BvR 611/95 -).

    Auch ist es unerheblich, ob die Übersendung der Erkenntnismittelliste im vorliegenden Verfahren möglicherweise versehentlich unterblieben ist, denn auf ein Verschulden des Gerichts kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.05.1995, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19

    Berufung in einem Rechtsstreit um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft;

    Der jeweilige Beteiligte muss nach Lage der Dinge alle zumutbaren und tauglichen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um noch in derselben Instanz sein Anliegen zu Gehör zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 (225) = juris Rn. 14; Beschluss vom 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 - DVBl 1995, 847 = juris Rn. 25; Funke-Kaiser in GK-AsylG, Stand: März 2019, § 78 Rn. 276).
  • OVG Brandenburg, 28.03.2002 - 4 A 783/01

    Äthiopien, Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Erkenntnismittel,

    Das Verwaltungsgericht ist zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet, nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder von dem Gericht - im Einzelnen bezeichnet - zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 7/95, S. 57 f; BVerfGE 70, 180, 189).

    Der Kläger ist ferner seiner Obliegenheit nachgekommen, die nach Lage des Falles gegebenen prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um sich das rechtliche Gehör im Verfahren zu verschaffen (vgl. zu dieser Obliegenheit etwa BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995, a. a. O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 17. August 2000 - 4 A 168/00.A -).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

    Dies erfordert in einem Asylverfahren grundsätzlich, daß das Gericht die Erkenntnismittel, auf die es eine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise bezeichnet und in das Verfahren einführt, daß für einen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit besteht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (s. nur BVerfG, Beschl. v. 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371 = BVerfGE 70, 180 m.w.N.; v. 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, AuAS 1995, 177 f).

    Da das Verwaltungsgericht auch einen Termin, zu dem ohne mündliche Verhandlung entschieden werde, nicht bezeichnet hat, kann auch offen bleiben, ob es - ungeachtet dessen, daß das Gericht hinsichtlich der Pflicht, rechtliches Gehör zu seinen Entscheidungsgrundlagen zu gewähren, "vorleistungspflichtig" ist (s. BVerfG - Kammer -, Beschl. v. 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beil. 8/1995, 57, 58) - der anwaltlich vertretenen Klägerin entgegenzuhalten wäre, daß sie nicht vor der Entscheidung gerügt hat, daß das Gericht bislang über das in seinem Beschluß vom 26. Februar 1996 ausdrücklich bezeichnete Erkenntnismittel hinaus Erkenntnismaterial nicht in das Verfahren eingeführt habe und damit nicht alle ihr zur Verfügung stehenden, zumutbaren und tauglichen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um ihr Anliegen zu Gehör zubringen (s. dazu Hailbronner/Schenk, AuslR, § 78 AsylVfG Rn. 96).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - 21 A 1590/01

    Besorgnis der Befangenheit des Einzelrichters

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371, 372, vom 19. Mai 1988 - 2 BvR 1048/87 -, NVwZ-RR 1988, 122, vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 8/1995, 57, vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, 769 und vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, AuAS 2001, 201; BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1982 - 9 C 69.82 -, InfAuslR 1982, 250, 251; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Dezember 2000 - 14 A 4529/99.A - AuAS 2001, 83, und vom 19. November 2001 - 8 A 2152/01.A. - jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96

    Persönliches Erscheinen eines Beteiligten: Mitteilung der Ladung zum Termin an

    Der Beteiligte wäre nämlich in diesem Falle nicht nur gezwungen, in seinem Zulassungsantrag umfassend zum gesamten Prozeßstoff Stellung zu nehmen, sondern auch dazu, vorsorglich auf etwaige Einwände und Vorbehalte des Gerichtes sowie auf Argumente der Gegenseite einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 10 N 42.15

    Diplomstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen HTW; Wiederholung der Diplomarbeit

    Eine erfolgreiche Gehörsrüge setzt zudem voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung die nach Lage der Dinge gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich das rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ 1995, Beilage 8, 57, juris Rn. 25 m.w.N.; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 138 Rn. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1999 - A 14 S 1655/98

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - Einführung von Erkenntnisquellen - Übersendung

    Denn dieser Grundsatz gebietet zwar, daß das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich der Behördenauskünfte und Presseberichte - zugrunde legt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht einzeln bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371; Beschl. v. 18.2.1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, 146; Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 300; Beschl. v. 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage 8/1995 S. 57; BVerwG, Beschl. v. 7.9.1981 - 9 B 375.81 -, Buchholz 402.24, § 28 Nr. 30; OVG NW, Beschl. v. 4.6.1998 - 1 A 2296/98.A -, AuAS 1999, 7; Thüringisches OVG, Beschl. v. 2.9.1998 - 3 ZO 78/97 -, AuAS 1999, 5, 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 -, NVwZ-Beilage 9/1996, S. 67; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.1992 - A 12 S 434/92; Beschl. v. 28.6.1996 - A 12 S 3288/95; Beschl. des Senats v. 14.6.1995 - A 14 S 596/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1998 - 13 B 213/98

    Telekommunikation; Diskriminierungsverbot; Sprachtelefondienst; Teilnehmerdaten;

    Wer die ihm prozessual gegebenen und zumutbaren Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör - hier durch Aktenanforderung und Kenntnisnahme vom Inhalt der Verwaltungsvorgänge - zu verschaffen, nicht wahrnimmt, kann sich anschließend nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs berufen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beil. 8/1995, 57).
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 ZB 11.30229

    Grundsätzliche Bedeutung nicht in der erforderlichen Weise dargelegt

  • BVerfG, 05.10.1995 - 2 BvR 825/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2002 - 8 A 3199/99

    Asylrechtliche Ausgestaltung der Qualifizierung des Vorliegens einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2002 - 19 B 1601/01

    Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrollierbarkeit einer Notenfestsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 19 A 1609/00

    Anspruch auf rechtliches Gehör ; Auskunft des Auswärtigen Amtes ; Ausschöpfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 14 A 4529/99

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter bei politischer Verfolgung im

  • OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Rechtliches Gehör; Erkenntnisquellen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1997 - 13 A 2330/97

    Vertagungsantrag; Asylbewerber; Mündliche Verhandlung; Persönliche Teilnahme;

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 14 ZB 11.30140

    Zulassungsantrag; Asyl (Iran); Verfahrensfehler; Aufklärungspflicht; Rechtliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 19 A 1366/99

    Asylgesuch eines minderjährigen Kindes

  • VGH Bayern, 24.06.2009 - 14 ZB 09.30098

    Kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; keine

  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 9 ZB 08.30201

    Asylrecht Togo; kein Verstoß gegen rechtliches Gehör; Präklusion

  • OVG Niedersachsen, 27.08.1997 - 11 L 2586/97

    Zulassungsrecht, Asyl, rechtliches Gehör;; Erkenntnismittel; Gehörsrüge;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94

    Gerichtsverfahrensrecht, Beiziehung und Verwertung von Beweismitteln

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1995 - A 14 S 355/95

    Berufungszulassung wegen Versagung rechtlichen Gehörs - unterlassene Ladung des

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