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   BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07   

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BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07 (https://dejure.org/2007,9895)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 BvR 617/07 (https://dejure.org/2007,9895)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 BvR 617/07 (https://dejure.org/2007,9895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Überprüfung einer tatsachengerichtlichen Strafzumessung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Gebot der Schuldangemessenheit der Strafe

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 1. Hs. § 92 § 93
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01

    Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Die Strafzumessung ist freilich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Die Strafzumessung ist freilich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Die Strafzumessung ist freilich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine Überprüfung, ob der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine Überprüfung, ob der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 466/99
  • BVerfG, 27.02.1997 - 2 BvR 191/97

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Die Strafzumessung selbst ist grundsätzlich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 617/07 - juris Rn. 3; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 2226/06 - juris Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1178/06 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 57-IV-11

    Fehlende Substantiierung - keine Auseinandersetzung mit dem eine Verfahrensrüge

    Die Strafzumessung selbst ist grundsätzlich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernte sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erwiese (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 36IV-10; BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 617/07 - juris Rn. 3; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 2226/06 - juris Rn. 3).
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