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   BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12   

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https://dejure.org/2015,30354
BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12 (https://dejure.org/2015,30354)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2015 - 2 BvR 624/12 (https://dejure.org/2015,30354)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 2 BvR 624/12 (https://dejure.org/2015,30354)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 S 1 GG, § 90 BVerfGG, §§ 449 ff StPO, § 449 StPO
    Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bei Tod der Beschwerdeführerin und fehlender grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur in Ausnahmefällen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung des Antrags einer 74-jährigen Frau auf Strafaufschub wegen Suizidgefahr; Erledigung einer Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführerin

  • rewis.io

    Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bei Tod der Beschwerdeführerin und fehlender grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur in Ausnahmefällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung des Antrags einer 74-jährigen Frau auf Strafaufschub wegen Suizidgefahr; Erledigung einer Verfassungsbeschwerde durch den Tod der Beschwerdeführerin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tod als Erledigung einer Verfassungsbeschwerde

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 114
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
    Die Frage lässt sich nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).

    Die Fortführung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens kann ferner ausnahmsweise zulässig sein, wenn die Sache allgemeine beziehungsweise grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat, da die Verfassungsbeschwerde auch dazu dient, das objektive Verfassungsrecht zu wahren, auszulegen und fortzubilden (BVerfGE 124, 300 ).

  • BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03

    IMSI-Catcher

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
    Die Frage lässt sich nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).

    Ausnahmen sind im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 , jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
    Die Frage lässt sich nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).

    Ausnahmen sind im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfGK 9, 62 , jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56

    Verfassungsmäßigkeit der Wehrdienstnovelle

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
    Die Frage lässt sich nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 2 BvR 624/12
    Die Frage lässt sich nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 12, 311 ; 109, 279 ; 124, 300 ; BVerfGK 9, 62 ).
  • BGH, 16.12.2021 - StB 34/21

    Beschwerde betreffend die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades von Beweismitteln

    Ansonsten träte das Plenum oder der Präsident letztlich entgegen der vorgegebenen Aufgabenverteilung an Stelle des Ausschusses (vgl. grundsätzlich zur Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 BvR 624/12, FamRZ 2016, 114 Rn. 4 f.; zu höchstpersönlichen Rechten im Verwaltungsverfahren Gärditz/Krausnick, VwGO, 2. Aufl., § 61 Rn. 28; Schoch/Schneider/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, VwGO, Stand: 41. EL, § 61 Rn. 10 f.).
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