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   BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65   

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https://dejure.org/1967,21
BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65 (https://dejure.org/1967,21)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1967 - 2 BvR 658/65 (https://dejure.org/1967,21)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1967 - 2 BvR 658/65 (https://dejure.org/1967,21)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhängung der Hausstrafe - Strafgefangener - Akt öffentlicher Gewalt - Beanstandung des Akts öffentlicher Gewalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 191
  • NJW 1967, 923
  • DÖV 1967, 578
 
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Wird zitiert von ... (230)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
    Es wäre mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar, wenn das Gericht nur auf die Nachprüfung der rechtlichen Seite beschränkt wäre und die behördlichen Tatsachenfeststellungen seiner Entscheidung ungeprüft zugrunde legen müßte oder dürfte (BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; vgl. ferner Maunz-Dürig, GG , 2. Aufl., Anm. 47 zu Art. 19 Abs. 4 m.N.).
  • BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
    Es wäre mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar, wenn das Gericht nur auf die Nachprüfung der rechtlichen Seite beschränkt wäre und die behördlichen Tatsachenfeststellungen seiner Entscheidung ungeprüft zugrunde legen müßte oder dürfte (BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; vgl. ferner Maunz-Dürig, GG , 2. Aufl., Anm. 47 zu Art. 19 Abs. 4 m.N.).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto

    Insoweit kommt eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG nicht in Betracht; dieses Prozeßgrundrecht gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen und materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 [194]).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 86, 133 ) und verpflichtet die entscheidenden Gerichte, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1018/13 -, juris, Rn. 14).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    a) Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 , stRspr).
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