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   BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93   

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https://dejure.org/1993,2081
BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93 (https://dejure.org/1993,2081)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1993 - 2 BvR 668/93 (https://dejure.org/1993,2081)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 (https://dejure.org/1993,2081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß vom Grundrecht auf Asyl - Einreise aus einem sicheren Drittstaat - Einreise nach dem 30.6.1993

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 12
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [293 f.]).

    Im Urteil wird insbesondere auch nicht nachvollziehbar dargelegt, auf welcher zweifelsfreien Tatsachengrundlage (vgl. BVerfGE 65, 76 [97]) die vom Verwaltungsgericht offenbar gezogene Schlußfolgerung beruht, das angenommene Verbot werde so konsequent durchgesetzt, daß der Beschwerdeführer damit zwangsläufig durch die zuständigen Behörden hätte konfrontiert worden sein müssen.

  • BVerfG, 27.04.1992 - 2 BvR 1038/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
    Ein bloß formelhafter Hinweis genügt in diesem Zusammenhang regelmäßig nicht (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 1992 - 2 BvR 1038/90 -).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist damit erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß sich aus den Entscheidungsgründen klar ergibt, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG 1992 gekommen ist, warum also die Klage nicht nur als (schlicht) unbegründet, sondern - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde (vgl. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [293 f.]).
  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 3 UE 2606/97

    Äthiopien: Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen amharischer Volkszugehörigkeit,

    Die Drittstaatenregelung in § 26 a AsylVfG ist auf den Kläger ebenfalls nicht anwendbar, da er vor dem 01. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt hat (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 1993 -- 2 BvR 668/93 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

    Denn Art. 16a Abs. 2 GG ist nur auf Fälle anzuwenden, in denen der Ausländer nach dem 30.6.1993 in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eingereist ist (BVerfG, Beschluß vom 22.7.1993 - 2 BvR 668/93 -).

    Dies findet seine Bestätigung in der Übergangsregelung des § 87a Abs. 1 AsylVfG 1993, der § 26a AsylVfG von der Anwendung auf vor dem 1.7.1993 gestellte Asylanträge ausnimmt (BVerfG, Beschluß vom 22.7.1993 - 2 BvR 668/93 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.7.1993 - 14 A 10279/87 -).

  • VGH Hessen, 09.12.1998 - 3 UE 1412/98

    Äthiopien: negative Verfolgungswahrscheinlichkeit für zurückkehrende Mitglieder

    Die Drittstaatenregelung in § 26 a AsylVfG ist auf den Kläger ebenfalls nicht anwendbar, da er vor dem 01. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt hat (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 -).
  • VGH Hessen, 29.10.2001 - 9 UE 1702/98

    Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter

    Die Drittstaatenregelung in § 26 a AsylVfG ist auf den Kläger nicht anwendbar, da er vor dem 1. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt hat (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ - Beil. 2/1993, 12).
  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98

    Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Allerdings ist die Drittstaatenregelung in § 26 a AsylVfG auf den Kläger nicht anwendbar, da er vor dem 1. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt hat (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ - Beil. 2/1993, 12).
  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der

    die seit diesem Zeitpunkt nach Deutschland eingereist sind (BVerfG - Kammer -, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ aktuell 1993, 12; VG Würzburg. 06.09.1993 - 8 S 93.32324 -, dem. EZAR 208 Nr. 1 LS. in ZAR 1993, 179) Hierfür spricht zunächst die Formulierung des Art. 16a Abs. 2 GG, wonach sich auf Abs. 1 nicht berufen kann, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften..."einreist".
  • VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653/98

    Äthiopien: Verfolgungsgefahr für ehemalige Regierungsparteimitglieder oder

    Die Drittstaatenregelung in § 26 a AsylVfG ist auf den Kläger nicht anwendbar, da er vor dem 1. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt hat (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ - Beil. 2/1993, 12).
  • VGH Hessen, 04.11.1999 - 3 UE 2717/95

    Äthiopien: Einschätzung der Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Aktivitäten

    Die Drittstaatenregelung in § 26 a AsylVfG ist auf den Kläger ebenfalls nicht anwendbar, da er vor dem 01. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt hat (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 1993 -- 2 BvR 668/93 --).
  • VGH Hessen, 25.03.1994 - 13 UE 2185/91

    Ethnische Albaner unterliegen in der serbischen Provinz Kosovo einer

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1993 - 13 UE 375/91 - unter Auswertung der Entstehungsgeschichte der einschlägigen Bestimmungen näher dargelegt hat, entspricht es jedoch einer sachgerechten Betrachtung, daß der die Berufung auf das Asylgrundrecht unmittelbar einschränkende Tatbestand in Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG nur auf solche Ausländer Anwendung finden kann, die nach Inkrafttreten der Grundgesetzänderung vom 28. Juni 1993 in der Bundesrepublik um Asyl nachsuchen, weil dies der gesetzgeberischen Konzeption entspricht, die dem sich gleichermaßen auf verfassungs- und einfachgesetzliche Änderungen beziehenden Gesamtvorhaben zur Neuregelung des Asylrechts zugrunde lag (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ-Beilage 2/1993, 12).
  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 1220/93

    Keine Gruppenverfolgung der christlichen Minderheit in der Türkei; Bejahung der

    Die Ersetzung des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG durch Art. 16 a GG ist zwar am 30. Juni 1993 in Kraft getreten (s. o.), die neue Drittstaatenklausel ist aber lediglich auf solche Ausländer anzuwenden, die seit diesem Zeitpunkt nach Deutschland eingereist sind (BVerfG - Kammer -, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ aktuell 1993, 12; VG Würzburg, 06.09.1993 - 8 S 93.32324 -, EZAR 208 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915

    Ausschluss der eritreisch-äthiopischen Staatsangehörigkeit für Personen mit

  • VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653

    Gefahr der politischen Verfolgung wegen Armee- oder Parteizugehörigkeit bei einer

  • OVG Saarland, 10.11.1994 - 9 R 24/92

    Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter nach Aufforderung das Land zu

  • VGH Hessen, 25.10.1993 - 13 UE 375/91

    Anwendbarkeit des GG Art 16a Abs 2 auf vor dem 1993-06-30 eingereiste

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1993 - A 16 S 925/93

    Gefahr politischer Verfolgung für als Vorverfolgte geflohene Tamilin bei einer

  • VG Würzburg, 06.09.1993 - 8 S 93.32324
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