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   BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80   

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https://dejure.org/1980,94
BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80 (https://dejure.org/1980,94)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1980 - 2 BvR 701/80 (https://dejure.org/1980,94)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - 2 BvR 701/80 (https://dejure.org/1980,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32; GG Art. 103 Abs. 1
    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen Sachverständigen betreffenden Ablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 1
  • NJW 1980, 2698
 
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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs vor Gericht dient nicht nur der Abklärung der tatsächlichen Grundlage der Entscheidung, sondern auch der Achtung der Würde des Menschen, der in einer so schwerwiegenden Lage, wie ein Prozeß sie für gewöhnlich darstellt, die Möglichkeit haben muß, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 7, 275 [279]; 9, 89 [95]; Rüping, Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs und seine Bedeutung im Strafverfahren, 1976, S. 133; ders., Kommentar zum Bonner Grundgesetz , Zweitbearbeitung, Rdnr. 11, 12 zu Art. 103 Abs. 1; E. L. Behrendt, Recht auf Gehör, 1978, S. 10 ff., 40 ff.).

    Das rechtliche Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 9, 89 [96]).

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Die Gerichte haben die überragende Bedeutung des Art. 103 Abs. 1 GG und seine Einwirkung auf das gerichtliche Verfahren auch bei der Frage nach der Abänderbarkeit ihrer Beschlüsse zu beachten (vgl. BVerfGE 24, 56 [62]; 37, 67 [81 f.]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 18, 151 [153]; 29, 120 [123]; jeweils m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Wegen der weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in der Regel auslöst, ist an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 6, 1 [3]).
  • BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64

    Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht, die angegriffene Maßnahme in dem späteren Verfahren jedoch für verfassungswidrig erklärt wird, gegen die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen wird, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 18, 151 [153]; 29, 120 [123]; jeweils m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs vor Gericht dient nicht nur der Abklärung der tatsächlichen Grundlage der Entscheidung, sondern auch der Achtung der Würde des Menschen, der in einer so schwerwiegenden Lage, wie ein Prozeß sie für gewöhnlich darstellt, die Möglichkeit haben muß, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 7, 275 [279]; 9, 89 [95]; Rüping, Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs und seine Bedeutung im Strafverfahren, 1976, S. 133; ders., Kommentar zum Bonner Grundgesetz , Zweitbearbeitung, Rdnr. 11, 12 zu Art. 103 Abs. 1; E. L. Behrendt, Recht auf Gehör, 1978, S. 10 ff., 40 ff.).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Die Gerichte haben die überragende Bedeutung des Art. 103 Abs. 1 GG und seine Einwirkung auf das gerichtliche Verfahren auch bei der Frage nach der Abänderbarkeit ihrer Beschlüsse zu beachten (vgl. BVerfGE 24, 56 [62]; 37, 67 [81 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
    Das rechtliche Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 9, 89 [96]).
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 19/17 R

    Prozessuales Akteneinsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

    Es ist als objektivrechtliches Verfahrensprinzip für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des GG schlechthin konstitutiv (vgl BVerfGE 55, 1, 6) .
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32, 36; 49, 325, 328; 55, 1, 5 f.; 60, 175, 210; 64, 135, 143 f.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes schlechthin konstitutiv ist (vgl. BVerfGE 55, 1 ).
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