Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3127
BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89 (https://dejure.org/1989,3127)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1989 - 2 BvR 749/89 (https://dejure.org/1989,3127)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 (https://dejure.org/1989,3127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89
    2.         Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde zurück, da Zulassungsgründe im Sinne des § 32 Abs. 2 AsylVfG nicht vorgetragen seien, insbesondere "die behauptete grundsätzliche Bedeutung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BverfGE 74, 51) bereits geklärt" sei.

    1.         Die Verwaltungsgerichte sind der Tragweite des Asylgrundrechts des Beschwerdeführers nicht gerecht geworden, weil sie den vorliegenden Fall der Leitlinie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur grundsätzlichen Asylunerheblichkeit einer exilpolitischen Betätigung und Zugehorigkeit zu einer Emigrantenorganisation (BverfGE 74, 51 ) zugeordnet haben.

  • BVerfG, 19.05.1988 - 2 BvR 1048/87

    Rechtliches Gehör - Asylverfahren - Begründetheit - Zulassung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89
    Ob die Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, die sich nicht auf die Prüfung eines Zulassungsgrundes im Sinne des § 32 Abs. 2 AsylVfG beschränkt, sondern sich nach Art einer Berufungsentscheidung bereits zur materiellen Richtigkeit des angegriffenen Urteils verhäit, nicht auch aus anderen Gründen aus der Sicht von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zu beanstanden ist (vgl. dazu Beschluß der Kammer vom 19. Mai 1988 - 2 BvR 1048/87-), kann offenbleiben.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89
    Der glerichfalls angegriffene Beschluß über die Zulassung der Berufung ist damit gegenstandslos; er braucht nicht aufgehoben zu werden, weil von ihm keine selbständige Beschwer ausgeht (BverfGE 76, 143 ).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

    Es bleibt offen, ob bei minderjährigen Asylbewerbern für die Asylrelevanz einer (späteren) exilpolitischen Tätigkeit eine politische Vortätigkeit bereits im Heimatstaat (generell) entbehrlich ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 -).

    Diese auf erwachsene, lebenserfahrene Asylbewerber zugeschnittene Regel kann freilich nicht ohne weiteres auf solche minderjährigen Asylbewerber übertragen werden, die im Zeitpunkt der Ausreise aus ihrem Heimatstaat zu jung waren, als daß von ihnen aufgrund ihres geringen Lebensalters die Innehabung einer festen und nach außen erkennbar betätigten Überzeugung erwartet werden könnte (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 -).

    Ob sich damit die Frage einer persönlichkeits- und identitätsprägenden Lebenshaltung bei jungen, insbesondere minderjährigen Asylbewerbern bereits im Heimatstaat für die Asylrelevanz einer späteren exilpolitischen Tätigkeit generell oder nach Lage des Falles "nicht stellt" (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989, a.a.O.) und eine politische Vortätigkeit bei solchen jugendlichen Asylbewerbern generell entbehrlich ist, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung und kann offenbleiben, denn nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts war im vorliegenden Fall der Kläger trotz seines jugendlichen Alters von damals 11 - 18 Jahren bereits vor Verlassen Äthiopiens jahrelang in der eritreischen Befreiungsbewegung EPLF - neben seiner Kadertätigkeit in der staatlichen Jugendorganisation - heimlich als Bote, Propagandist und Informant tätig.

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 70.91

    Asylrecht - Wehrdienstentziehung - Irakisch revulutionärer Führungsrat

    Die Kontinuität einer persönlichkeitsprägenden ablehnenden Einstellung zum Militärdienst in der irakischen Armee ist hier auch nicht nach den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 - entbehrlich.

    Auch waren die Gesamtumstände nicht so, daß sich aus sonstigen Gründen die Frage nach einer Verweigerungshaltung gegenüber dem Militärdienst nicht gestellt hätte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 -).

  • BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90

    Asyl - Verfolgungsschutz - Nachfluchtgrund - Heirat

    Das zeigen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 - und vom 15. Mai 1991 - 2 BvR 1716/90, nach denen es bei einer exilpolitischen Betätigung dann nicht auf die Fortführung einer bereits im Heimatstaat betätigten festen politischen Überzeugung ankommt, wenn der Ausländer nie in seinem Heimatstaat gelebt hat oder für die Innehabung einer festen politischen Überzeugung zu jung war.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1991 - A 14 S 985/90

    Glaubensübertritt erst in der Bundesrepublik als ausnahmsweise asylrelevant bei

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 13.12.1990 (- A 14 S 859/89 -, NVwZ-RR 1991, 328) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.1989 (- 2 BvR 749/89 -) hierzu ausgeführt:.

    Ein Asylgrund oder auch nur ein ihm vergleichbarer Zwang zum Verlassen des Heimatlandes muß aber andererseits dann nicht gefordert werden, wenn ein Asylbewerber nicht aus politischen Gründen außer Landes gegangen ist und damals schon wegen seines jugendlichen Alters zur Gewinnung und Bekundung einer politischen oder - wie hier - religiösen Überzeugung noch gar nicht fähig war (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 749/89 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - A 12 S 2806/96

    Türkei: keine asylrelevante Behandlung der Kurden während des Wehrdienstes oder

    Ob die durch die Wehrdienstentziehung im Falle des Klägers befürchtete Verfolgungsgefahr einen selbst geschaffenen Nachfluchtgrund oder einen "objektiven" Nachfluchttatbestand darstellt, mag hier auf sich beruhen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51; BVerwG, Urteil vom 24.11.1992, DVBl. 1993, 325; BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 749/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - A 14 S 1525/90

    Asylrecht - Iran: Anerkennung eines unverfolgt ausgereisten Minderjährigen -

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 13.12.1990 (-- A 14 S 859/89 --, NVwZ-RR 1991, 328) und vom 24.06.1991 (-- A 14 S 985/90 --) -- allerdings bezüglich des Übertritts zum christlichen Glauben als Nachfluchttatbestand -- unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.1989 (-- 2 BvR 749/89 --) hierzu unter anderem ausgeführt:.

    Ein Asylgrund oder auch nur ein ihm vergleichbarer Zwang zum Verlassen des Heimatlandes muß aber andererseits dann nicht gefordert werden, wenn ein Asylbewerber nicht aus politischen Gründen außer Landes gegangen ist und damals schon wegen seines jugendlichen Alters zur Gewinnung und Bekundung einer politischen oder -- wie hier -- religiösen Überzeugung noch gar nicht fähig war (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 -- 2 BvR 749/89 --).

  • VGH Bayern, 12.12.1991 - 19 BZ 90.30491
    Ob eine politische Vortätigkeit im Heimatland als Voraussetzung für die Asylanerkennung auch bei den Asylbewerbern gefordert werden kann, die als Minderjährige ihren Heimatstaat verlassen haben und in das Bundesgebiet eingereist sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes offen (vgl. Urteil vom 4.12.1990 - 9 C 93.90 unter Hinweis auf BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 749/89).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 20. Dezember 1989 (2 BvR 749/89, dort auf S. 6) festgestellt, daß eine zur Verfolgung führende exilpolitische Tätigkeit auch dann asylerheblich ist, wenn der Asylbewerber nicht aus politischen Gründen seinen Heimatstaat verlassen hat und bis dahin wegen seines jugendlichen Alters zur Gewinnung und Bekundung einer politischen Überzeugung noch nicht fähig war.

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines

    Es hat angenommen, als Voraussetzung für die Asylerheblicheit des die Verfolgung auslösenden Militärdienstes in den Reihen der Kataib-Milizen müsse grundsätzlich die Kontinuität der - kundgegebenen und betätigten - politischen Überzeugung von der Zeit des Aufenthalts im Heimatstaat bis zum Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhalten verlangt werden; von dem Erfordernis der bereits im Heimatland betätigten politischen Überzeugung sei hier jedoch wegen des jugendlichen Alters des Klägers beim Verlassen seines Heimatlandes ausnahmsweise abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 749/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92

    Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an

    Auch waren die Gesamtumstände nicht so, daß sich aus sonstigen Gründen, etwa aufgrund des Alters des Klägers zu 1., die Frage nach einer Verweigerungshaltung gegenüber dem Militärdienst im Zeitpunkt seiner Ausreise nicht gestellt hätte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 749/89 -).
  • VGH Hessen, 22.06.1992 - 12 UE 2406/91

    Klage auf Anerkennung nach bereits rechtskräftiger Verpflichtung des Bundesamtes

    Dies hindert aber nicht daran, die notwendige Kontinuität der politischen Überzeugung festzustellen (BVerfG -Kammer-, 15.05.1991 - 2 BvR 1716/90 -, EZAR 200 Nr. 29; 08.03.1989 - 2 BvR 1627/87 -, BayVBl. 1989, 561; BVerfG -Kammer-, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89; VGH Baden-Württemberg, 13.12.1990 - A 14 S 859/89 -, EZAR 206 Nr. 1 = NVwZ-RR 1991, 328; Bay. VGH, 07.03.1991 - 11 B 90.32006 -, EZAR 206 Nr. 3; dazu auch BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90 -).
  • BVerfG, 15.05.1991 - 2 BvR 1716/90

    Asylanspruch bei Flucht aus Drittstaat

  • BVerfG, 31.01.1992 - 2 BvR 1621/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Asylerheblichkeit

  • VG Düsseldorf, 25.03.2008 - 2 K 1706/07

    Konversion Christentum Kinder Folgeverfahren

  • BVerwG, 19.12.1997 - 9 B 1010.97

    Anwendung der Maßstäbe für die Verfolgungsprognose im Hinblick auf

  • VG Karlsruhe, 04.03.1993 - A 9 K 31378/92

    Zulässigkeit einer Abschiebungsandrohung; Politische Verfolgung in Liberia;

  • BVerfG, 25.06.1991 - 2 BvR 179/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Prozeßkostenhilfe

  • BVerwG, 29.11.1990 - 9 B 212.90

    Betätigung einer politischen Überzeugung im Heimatland als Voraussetzung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1990 - 16 A 10244/90
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht