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   BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 (2)   

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BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 (2) (https://dejure.org/2000,881)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 (2) (https://dejure.org/2000,881)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 (2) (https://dejure.org/2000,881)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Feststellung und Beurteilung des Charakters einer staatlichen Maßnahme als "politische Verfolgung" und an die Würdigung des Vorbringens eines Asylbewerbers zu ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Asyl - Abschiebung - Politische Verfolgung - Verhaftung - Folterung - PKK - Rechtliches Gehör - Rechtsschutz

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Newroz, Festnahme, Folter, Verfolgungsbegriff, Terrorismusbekämpfung, Politmalus, Interne Fluchtalternative, Herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Zukunftsprognose, Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 94; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a
    Begriff der politischen Verfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 80, 315 ; vgl. auch BVerwGE 80, 321 ; 87, 141 ).

    Auch eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann freilich in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. im Einzelnen BVerfGE 80, 315 ).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn objektive Umstände - z.B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, S. 18 , vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, S. 257 , vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, InfAuslR 1996, S. 318 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Bejahendenfalls lässt sich nicht von vornherein ausschließen, dass die staatlichen Maßnahmen - objektiv gesehen - zumindest auch auf die Ethnie gerichtet sind und an diese Zugehörigkeit anknüpfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, S. 105 , - 2 BvR 1916/93 -, InfAuslR 1994, S. 156 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Das Verwaltungsgericht hat unberücksichtigt gelassen (jedenfalls lässt sich der Begründung Gegenteiliges nicht entnehmen), dass bereits die besondere Intensität der Verfolgungsmaßnahme ein sonstiger Umstand sein kann, der darauf schließen lässt, dass es sich um Maßnahmen politischer Verfolgung - wenngleich unter dem Deckmantel angeblicher "Terrorismusbekämpfung" bzw. "gerechtfertigt" als "ordnungsrechtliche Maßnahmen" - handeln kann (BVerfGE 80, 315 ).

    b) Das Verwaltungsgericht ist auch der Frage, ob die dem Beschwerdeführer widerfahrenen staatlichen Maßnahmen härter als diejenigen zur Verfolgung ähnlicher - nicht politischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit und deshalb asylrelevant (vgl. BVerfGE 80, 315 ) gewesen sein könnten, nicht nachgegangen.

    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt nur dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).

    Die Rückkehr in den Herkunftsstaat wäre ihm danach nur dann zumutbar, wenn er in allen Landesteilen der Türkei für die absehbare Zukunft hinreichend sicher vor (erneuter) Verfolgung wäre (vgl. BVerfGE 54, 341 ) oder jedenfalls verfolgungsfrei eine zumutbare inländische Fluchtalternative erreichen könnte (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).

  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn objektive Umstände - z.B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, S. 18 , vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, S. 257 , vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, InfAuslR 1996, S. 318 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Bejahendenfalls lässt sich nicht von vornherein ausschließen, dass die staatlichen Maßnahmen - objektiv gesehen - zumindest auch auf die Ethnie gerichtet sind und an diese Zugehörigkeit anknüpfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, S. 105 , - 2 BvR 1916/93 -, InfAuslR 1994, S. 156 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 , vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 , vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11, und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, nachzugehen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11, und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Hierzu bestand vorliegend insbesondere deshalb Anlass, weil auch das hier zuständige Niedersächsische Oberverwaltungsgericht u.a. von einer im Vergleich zu sonstigen Straftätern häufigeren und härteren Misshandlung solcher Häftlinge im türkischen Polizeigewahrsam ausgeht, denen eine staatsfeindliche Gesinnung zugeschrieben wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 , vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 , vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11, und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

    Zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört es in der Regel, tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung, nachzugehen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11, und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Auch unmenschliche Behandlung, insbesondere Folter, kann sich dann als asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder im Blick auf diese in verschärfter Form eingesetzt wird (BVerfGE 81, 142 ).

    Allerdings kann auch in derartigen Fällen eine asylerhebliche Verfolgung dann vorliegen, wenn zusätzliche Umstände für eine solche Annahme sprechen (vgl. BVerfGE 81, 142 ).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 80, 315 ; vgl. auch BVerwGE 80, 321 ; 87, 141 ).

    Der asylrechtlich geforderte Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht fehlt nur dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfGE 74, 51 ; 80, 315 ; BVerwGE 87, 52 ; 87, 141 ).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 80, 315 ; vgl. auch BVerwGE 80, 321 ; 87, 141 ).

    Die Rückkehr in den Herkunftsstaat wäre ihm danach nur dann zumutbar, wenn er in allen Landesteilen der Türkei für die absehbare Zukunft hinreichend sicher vor (erneuter) Verfolgung wäre (vgl. BVerfGE 54, 341 ) oder jedenfalls verfolgungsfrei eine zumutbare inländische Fluchtalternative erreichen könnte (vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.1995 - 11 L 5754/91
    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Zur Frage der Gefährdung der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber habe das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (in seinem Urteil vom 20. Juni 1995 - 11 L 5754/91 -) ausgeführt, dass nur derjenige, der unter dem konkreten Verdacht stehe, Unterstützer oder gar Angehöriger der PKK zu sein, oder der deswegen bereits gesucht werde, im Falle seiner Rückkehr von Folter bedroht sei.

    Nach der vom Verwaltungsgericht selbst wiedergegebenen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Juni 1995 - 11 L 5754/91 -) müsse die Anwendung von Folter im Polizeigewahrsam ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn der Betroffene unter dem konkreten Verdacht stehe, Unterstützer oder gar Angehöriger der PKK zu sein oder deswegen bereits gesucht werde.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in Bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen der Asylgewährleistung gerecht werden (BVerfGE 76, 143 ).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung jedoch dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 , vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 , vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ-Beilage 2/97, S. 11, und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn objektive Umstände - z.B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1990 - 2 BvR 508/86 -, InfAuslR 1991, S. 18 , vom 25. April 1991 - 2 BvR 1437/90 -, InfAuslR 1991, S. 257 , vom 3. Juli 1996 - 2 BvR 1957/94 -, InfAuslR 1996, S. 318 , und vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, S. 273 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz

  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

  • BVerfG, 03.07.1996 - 2 BvR 1957/94

    Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • OVG Niedersachsen, 16.05.1995 - 11 L 6012/91

    Gruppenverfolgung; Kurden; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Mitgliedschaft

  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Insofern bedarf es einer wertenden Zusammenschau der vom Asylbewerber zur Begründung seiner Verfolgungsfurcht vorgetragenen Ereignisse (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ).

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ; vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ; vom 18. Februar 2002 - 2 BvR 1937/01 -, DVBl 2002, S. 833; vom 27. April 2004 - 2 BvR 1318/03 -, NVwZ-RR 2004, S. 613 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 254 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an asylerhebliche Merkmale, insbesondere die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 - InfAuslR 2000, 254 ; BVerwGE 87, 141 ).

    Dies kann auch die Möglichkeit einschließen, Unbeteiligte kurzfristig in Haft zu nehmen, um z.B. ihre Identität zu überprüfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O. S. 257 f.; BVerwGE 87, 141 ).

    Extralegale Maßnahmen und gravierende Menschenrechtsverletzungen werfen auch im Rahmen einer unnachsichtigen Bekämpfung des Terrors durch den Staat stets die Frage auf, ob damit nicht zumindest auch asylerhebliche Ziele verfolgt werden (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 257 f.; BVerwGE 87, 152 ).

    Den Asylbewerber trifft hierfür keine Darlegungs- und Beweislast (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 259).

  • VGH Hessen, 26.07.2018 - 3 A 809/18

    Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung in Syrien

    Besonders schwere Folterungen können nicht ohne erkennbare Würdigung der gegebenen besonderen Umstände als ordnungsrechtliche Maßnahmen beurteilt und als asylunerheblich erachtet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 -, juris).
  • VGH Hessen, 24.04.2008 - 3 UE 410/06

    Flüchtlingseigenschaft tschetschenischer Volkszugehöriger; Prognosemaßstab bei

    Die Bedrohung der Kläger ging dabei unmittelbar aus von staatlichen Stellen (§ 60 Abs. 1 Satz 4 a AufenthG), nämlich den dort stationierten russischen Einheiten und Sicherheitskräften, die in der Bekämpfung der tschetschenischen Rebellen bzw. Separatisten weit über das hinaus gegangen sind, was unter dem Gesichtspunkt einer legitimen Terrorismusbekämpfung bzw. der legitimen Bekämpfung von Separatismusbestrebungen eines Staates hingenommen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 15.2.2000, 2 BvR 752/97, in juris-online; BVerwG, Urteil vom 25.7.2007, 9 C 28/99, in juris-online), wobei die tschetschenische Zivilbevölkerung gezielten Drangsalierungen, willkürlichen Verhaftungen, Verschleppungen, Verfolgungen bis hin zu Mord, Folterungen und Vergewaltigungen ausgesetzt war (vgl. auch AA, Ad hoc-Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Tschetschenien) vom 15.11.2000; ebenso AA, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation vom 28. August 2001).

    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige, nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an asylerhebliche Merkmale, insbesondere die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, 2 BvR 752/97, in juris-online; BVerwG, Urteil vom 25.07.2000, 9 C 28/99, in juris-online).

    Auch unmenschliche Behandlung, insbesondere Folter, kann sich dann als asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder im Blick auf diese in verschärfter Form eingesetzt wird (BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, 2 BvR 752/97, juris-online).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2019 - 9 A 4590/18

    Kein Abschiebungsschutz für aus Bagdad stammende Iraker allein aufgrund der

    Zu den Anforderungen an einen schlüssigen Sachvortrag des Schutzsuchenden einerseits und zu den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe andererseits vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 1 B 24.01 -, juris Rn. 5 m. w. N. und BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, juris Rn. 32 m. w. N.
  • VGH Hessen, 09.04.2008 - 3 UE 460/06

    Russland; Gruppenverfolgung armenischer Tschetschenen; individuelle Verfolgung;

    Die Bedrohung der Kläger ging dabei unmittelbar aus von staatlichen Stellen (§ 60 Abs. 1 Satz 4 a AufenthG), nämlich den dort stationierten russischen Einheiten und Sicherheitskräften, die in der Bekämpfung der tschetschenischen Rebellen bzw. Separatisten weit über das hinaus gegangen sind, was unter dem Gesichtspunkt einer legitimen Terrorismusbekämpfung bzw. der legitimen Bekämpfung von Separatismusbestrebungen eines Staates hingenommen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, 2 BvR 752/97, in juris-online; BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, 9 C 28/99, in juris-online), wobei die tschetschenische Zivilbevölkerung gezielten Drangsalierungen, willkürlichen Verhaftungen, Verschleppungen, Verfolgungen bis hin zu Mord, Folterungen und Vergewaltigungen ausgesetzt war (vgl. auch AA, Ad hoc-Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Tschetschenien) vom 15.11.2000; ebenso AA, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation vom 28. August 2001).

    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige, nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an asylerhebliche Merkmale, insbesondere die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, 2 BvR 752/97, in juris-online; BVerwG, Urteil vom 25.07.2000, 9 C 28/99, in juris-online).

    Auch unmenschliche Behandlung, insbesondere Folter, kann sich dann als asylrelevante Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder im Blick auf diese in verschärfter Form eingesetzt wird (BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000, 2 BvR 752/97, juris-online).

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Gleichwohl können sich dem Tatsachengericht im Rahmen der ihm obliegenden Sachaufklärungs- und Hinweispflicht (§ 86 Abs. 1, 3 VwGO) im Einzelfall entsprechende Rückfragen, insbesondere auch zur weiteren Substantiierung des Verfolgungsvortrags, bei der persönlichen Anhörung des Asylbewerbers aufdrängen (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1999, a.a.O., sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, 2 BvR 752/97 - InfAuslR 2000, 259).
  • VGH Hessen, 26.07.2018 - 3 A 403/18

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung unabhängig von der Herkunft aus

    Besonders schwere Folterungen können nicht ohne erkennbare Würdigung der gegebenen besonderen Umstände als ordnungsrechtliche Maßnahmen beurteilt und als asylunerheblich erachtet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.02.2000 - 2 BvR 752/97 -, juris).
  • BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 1937/01

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Beurteilung dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist und/oder nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85 ; vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, S. 231 ; vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, S. 355 ; vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, S. 254 ).

    Angesichts der Feststellungsbedürftigkeit des Asylgrundrechts (vgl. dazu BVerfGE 56, 216 ; 60, 253 ; 94, 166 ) hat die Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verfassungsrechtliches Gewicht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 258 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2004 - A 13 S 949/01

    Syrien, Aramäer, Christen (syrisch-orthodoxe), Hausdurchsuchung, Falsche

    Es ergeben sich auch keinerlei Anhaltspunkte für einen sog. Politmalus d.h. eine Verschärfung der Verfolgungsmaßnahmen wegen asylrechtlich relevanter Merkmale (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 15.2.2000 - 2 BvR 752/97 -, InfAuslR 2000, 254, 259); sie sind weder aus dem Vortrag der Kläger abzuleiten noch aus besonderer, aus dem Rahmen fallender Härte der Misshandlungen, da in Syrien Misshandlungen in der Haft sehr häufig, geradezu an der Tagesordnung sind (siehe dazu unten).

    vante Maßnahmen in Anknüpfung an die für Art. 16a GG bzw. § 51 Abs. 1 AuslG maßgebenden Merkmale - etwa eine ,,politische Gerichtetheit" dieser Maßnahmen (siehe BVerfG, Beschluss vom 15.2.2000, a.a.O., S. 257, 258) - behauptet.

  • VG Freiburg, 14.03.2023 - A 15 K 2645/20

    Politische Verfolgung; staatliche Verfolgungsmaßnahmen zum Zwecke der

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 11 B 08.30038

    Tschetschenen aus Dagestan; keine Vorverfolgung; inländische Fluchtalternative

  • VG Hannover, 08.05.2013 - 1 A 5409/12

    Änderung der Sachlage; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; OVG

  • VGH Hessen, 10.04.2008 - 3 UE 455/06

    Verfolgungssituation für tscherkessische Volkszugehörige in der russischen

  • BVerfG, 08.06.2000 - 2 BvR 81/00

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 16a Abs 1 an die fachgerichtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - A 13 S 302/05

    Keine politische Verfolgung von Palästinensern aus dem Westjordanland

  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 B 56.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfolgungssicherheit, Situation

  • VG Berlin, 14.07.2022 - 3 K 427.19

    Asylrecht (Iran): Beachtliche Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer

  • VG Potsdam, 23.11.2022 - 14 K 698/18

    Iran: Keine Flüchtlingseigenschaft wegen exilpolitischer Betätigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 8 A 159/05

    Türkei, HADEP, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Verfolgungsbegriff,

  • VGH Hessen, 23.07.2008 - 6 UE 154/07

    Abschiebungsschutz für einen iranischen Asylkläger

  • BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 926/99

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Überschreiten des fachgerichtlichen

  • VG Hannover, 20.11.2018 - 13 A 6596/17

    Abschiebeschutz; Flüchtlingseigenschaft; Kämpfer; Mitgliedschaft; PKK;

  • VG Gießen, 15.12.2000 - 10 E 31580/98

    TÜRKEI; KURDEN; VERFOLGUNG; EXILAKTIVITÄTEN; PKK; ASYLRELEVANZ; FOLGEVERFAHREN;

  • OVG Sachsen, 03.07.2003 - A 1 B 115/00

    Asyl, Sri Lanka

  • VG Köln, 28.09.2021 - 14 K 5414/17
  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 B 306.01

    Einschätzung der politischen Situation in Äthiopien als Rechtsfage von

  • BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 430.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des rechtlichen

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 11 B 06.30900

    Tschetschenischer Asylbewerber; keine Vorverfolgung wegen fehlendem zeitlichem

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 B 29.05
  • VG Minden, 25.05.2004 - 4 K 3450/99

    Anerkennung eines sich als Sympathisant der maoistischen Bewegung bezeichnenden

  • VG Aachen, 10.09.2012 - 2 K 1485/10

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einem Ausländer

  • VG Düsseldorf, 27.06.2005 - 4 K 680/05

    Türkei, Kurden, PKK, Kämpfer (ehemalige), Glaubwürdigkeit, Fahndungslisten,

  • VG Augsburg, 13.12.2012 - Au 6 K 12.30238

    Türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit; Sympathisantin der BDP;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - 10 N 70.09

    Türkei; Zulassungsantrag; Darlegungsanforderungen; (keine) grundsätzliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2008 - 4 LB 4/06
  • VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 6 K 12.30106

    Türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit; Unterstützung der BDP;

  • VG Augsburg, 11.10.2011 - Au 6 K 10.30426

    Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Einreise auf dem

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2011 - 1 K 383/11

    Flüchtlingsanerkennung, Russische Föderation, Tschetschenen, Tschetschenien,

  • VG Berlin, 30.08.2021 - 35 K 188.19
  • VG Berlin, 03.02.2023 - 35 K 222.18
  • VG Bayreuth, 21.05.2019 - B 1 K 17.31222
  • VG Hamburg, 22.08.2018 - 17 A 1473/17
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