Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2644
BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07 (https://dejure.org/2008,2644)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 BvR 754/07 (https://dejure.org/2008,2644)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 (https://dejure.org/2008,2644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn - fachgerichtliche Überprüfung der Umsetzungsentscheidung grundsätzlich auf Ermessensmissbrauch beschränkt

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für eine Umsetzungsentscheidung eines Dienstherren; Anspruch eines Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkret-funktionellen Amts (Dienstpostens); Möglichkeit von Einschränkungen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5, Art. 19 Abs. 4
    Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6, 12 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, §§ 55, 172 BBG, § 126 BRRG
    Rechtliche Anforderungen an eine beamtenrechtliche Umsetzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle im Rahmen der vorliegenden Urteilsverfassungsbeschwerde beschränkt sich auf die Prüfung, ob die angegriffenen Entscheidungen bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite des in Anspruch genommenen Grundrechts beruhen oder willkürlich sind (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 ; 108, 282 ; stRspr).

    Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken der widerstreitenden Freiheitsgarantien jedenfalls so weit selbst zu bestimmen, wie sie für die Ausübung dieser Freiheitsrechte wesentlich sind (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 108, 282 ).

    Zwar gilt der Parlamentsvorbehalt auch im Beamtenverhältnis; so hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass eine Regelung, nach der es zu den Dienstpflichten einer Lehrerin gehört, im Unterricht auf das Tragen eines Kopftuchs oder anderer Erkennungsmerkmale der religiösen Überzeugung zu verzichten, im Sinne der Rechtsprechung zum Parlamentsvorbehalt wesentlich ist und daher durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden muss (vgl. BVerfGE 108, 282 ).

    In dem zuletzt genannten Fall besteht jedoch die für das Eingreifen des Parlamentsvorbehalts typische Situation des Aufeinandertreffens miteinander konkurrierender Grundrechte, namentlich der Grundrechte der betroffenen Lehrer, der Schüler und Eltern sowie des staatlichen Erziehungsauftrags (vgl. BVerfGE 108, 282 ).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (vgl. BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Gerichtliche Kontrolle endet also dort, wo das materielle Recht der Exekutive in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise Entscheidungen abverlangt, ohne dafür hinreichend bestimmte Entscheidungsprogramme vorzugeben (vgl. BVerfGE 88, 40 ).

    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ; 103, 142 ).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Er muss vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 ; 89, 199 ).

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft, ob sie durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt sind (vgl. BVerwGE 60, 144 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 2 VR 1/07 -, Rn. 3 f. ).

    Solche Einschränkungen können sich beispielsweise aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (vgl. BVerwGE 60, 144 ), etwa dann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls, insbesondere gewichtige Grundrechte des Beamten, einer besonderen Berücksichtigung bedürfen und daher auch private Belange des Beamten in den Ermessenserwägungen bei der Umsetzungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2004 - 1 Bs 271/04 -, Rn. 4 ).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Er muss vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amts im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 ; 89, 199 ).

    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs des dem Beamten übertragenen Amts, wie beispielsweise der Vorgesetztenfunktion, Beförderungsmöglichkeiten oder einem etwaigen gesellschaftlichen Ansehen, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung zu (BVerwGE 89, 199 ).

    Sonach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (BVerwGE 89, 199 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Daraus folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, angefochtene Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 84, 34 ; stRspr); nichts anderes gilt bei der Überprüfung von Anordnungen des Dienstherrn im Beamtenverhältnis, denen Verwaltungsaktsqualität nicht zukommt.

    Die gerichtliche Überprüfung kann nicht weiter reichen als die materiell-rechtliche Bindung der Exekutive (vgl. BVerfGE 88, 40 ); die geschützten Rechtspositionen selbst ergeben sich nicht aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern werden darin vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber hier wie im Zusammenhang anderer Gesetzesvorbehalte, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen ("Parlamentsvorbehalt", vgl. etwa BVerfGE 34, 165 ; 38, 373 ; 49, 89 ; 83, 130 ).

    Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken der widerstreitenden Freiheitsgarantien jedenfalls so weit selbst zu bestimmen, wie sie für die Ausübung dieser Freiheitsrechte wesentlich sind (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 108, 282 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1636/01

    Ausgliederung einer Professorenstelle; Berufung - Entscheidung durch Beschluss

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Die verpflichtende Wirkung einer entsprechenden Anordnung des Dienstherrn lässt sich auf die gesetzlich normierte Gehorsamspflicht des Beamten zurückführen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. September 2003 - 4 S 1636/01 -, Rn. 19 ), im vorliegenden Fall also auf § 73 Satz 2 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen.
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber hier wie im Zusammenhang anderer Gesetzesvorbehalte, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen ("Parlamentsvorbehalt", vgl. etwa BVerfGE 34, 165 ; 38, 373 ; 49, 89 ; 83, 130 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
    Normativ eröffneten Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen der Behörden steht Art. 19 Abs. 4 GG daher nicht von vornherein entgegen (BVerfGE 61, 82 ; 88, 40 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1477/90

    Verfassungsmäßigkeit der Residenzpflicht eines Notars

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68

    Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerwG, 08.02.2007 - 2 VR 1.07

    Anspruch auf Ausgleich einer finanziellen Belastung durch den Wechsel des

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

  • VG Arnsberg, 14.12.2006 - 5 L 1171/06

    Rechtmäßigkeit der befristeten Umsetzung eines Beamten; Anspruch eines Beamten

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

  • OVG Hamburg, 27.08.2004 - 1 Bs 271/04

    Pflicht zur Beachtung der Fürsorgepflicht durch das Bundeseisenbahnvermögen bei

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    387 Die Finanzverwaltung kann daher einen solchen Bediensteten durch einen - zunächst rein intraorganisationellen, das statusrechtliche Amt sowie das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassenden - einseitigen und durch den Bediensteten zu befolgenden Akt der beamtenrechtlichen Umsetzung auf eine nicht mehr mit der steuerlichen Bewertung von Grundbesitz befasste Stelle (vgl. zur Umsetzung die ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144 mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 33/14 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, NVwZ 2008, 547) jederzeit und ohne weitere Voraussetzungen unmittelbar Einfluss auf die konkrete Zusammensetzung eines Gutachterausschusses nehmen.
  • VG Berlin, 14.04.2020 - 28 L 119.20

    Home-Office verstößt nicht gegen amtsangemessene Beschäftigung

    Eine Beamtin bzw. ein Beamter muss derartige organisatorische Maßnahmen vielmehr hinnehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. April 2019 - OVG 4 B 15.18 - juris Rn. 22).

    Eine Einengung des sehr weiten Ermessens des Dienstherrn ist auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008, a.a.O. Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 19. November 2015, a.a.O. Rn. 18; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. April 2019, a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

    Die durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierte allgemeine Fürsorgepflicht hat insbesondere zum Inhalt, dass der Dienstherr bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 - NVwZ 2008, 547 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht