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   BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82   

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https://dejure.org/1982,1788
BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82 (https://dejure.org/1982,1788)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1982 - 2 BvR 8/82 (https://dejure.org/1982,1788)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 (https://dejure.org/1982,1788)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Legalitätsprinzip - Verfolgungszwang - Verdächtiger - Aktualisierung des Willkürverbots - Rechtsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 2, Art. 3 Abs. 1; StPO § 152 Abs. 2
    Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen

Verfahrensgang

  • OLG Karlsruhe - NStZ 1982
  • BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 430
  • NStZ 1983, 130 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    Die Vorschrift ist - ebenso wie § 152 Abs. 2 und § 160 StPO - eine Ausprägung des Legalitätsgrundsatzes, der zu den wesentlichen Grundprinzipien des Strafverfahrensrechts zählt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1960 - 3 StR 28/60, BGHSt 15, 155, 159; Urteil vom 21. April 1988 - III ZR 255/86, NJW 1989, 96, 97; Urteil vom 18. Juni 1970 - III ZR 95/68, NJW 1970, 1543, 1544; Kölbel in MüKo-StPO, § 160 Rn. 29 ff.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82, NStZ 1982, 430 (zu § 152 Abs. 2 StPO)).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.2020 - 1 Ws 285/19

    Aufnahme von Ermittlungen bei Wahlplakaten mit volksverhetzendem Inhalt

    Sie verpflichtet die Staatsanwaltschaft immer dann zur Aufnahme von Ermittlungen, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat besteht (BVerfG NStZ 1982, 430; BGH NJW 1989, 96 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    Beschlüsse vom 2.10.2003 - 2 BvR 660/03 -, juris, Rn. 5, vom 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82 -, juris, Rn. 6, und vom 23.7.1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, 430 (jeweils im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens).

    vgl. zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung des Legalitätsprinzips BVerfG, Beschluss vom 23.7.1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, 430.

  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    - Die Einleitung, Führung und Nichteinstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft waren ebenso wie die Prozeßentscheidung des Oberlandesgerichts bereits Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, deren Annahme der Vorprüfungsausschuß mit Beschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 - (veröffentlicht in: NStZ 1982, 430 ) abgelehnt hat: mangels Erfolgsaussicht, soweit sie sich gegen das Verhalten der Staatsanwaltschaft richtete; wegen Unzulässigkeit, soweit sie den Beschluß des Oberlandesgerichts angriff, weil u.a. eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt war und der Beschwerdeführer dessen Nachholung noch nicht beantragt hatte.

    Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft verletzt den Beschwerdeführer auch insoweit nicht in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG , wie es nach dem Nichtannahmebeschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 - einer verfassungsrechtlichen Prüfung noch zugänglich ist (§§ 41, 96 BVerfGG ; vgl. Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG , § 96 Rdn. 5).

    So liegt es hier aber ersichtlich nicht (siehe oben II. 2.; vgl. auch Nichtannahmebeschluß vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 -).

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

    Ein Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ist bereits dann gegeben, wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anhaltspunkte vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde (BVerfG, NStZ 1982, 430; Gercke in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz, Rn. 12).
  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Einstellung eines

    Dass das Ermittlungsverfahren durch die Bundesanwaltschaft so evident verzögert würde, dass diese Verzögerung und ein damit einhergehendes Unterlassen einer Abschlussentschließung nach § 170 StPO ausnahmsweise eine mit dem Rechtsstaatsgebot unvereinbare und den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG beeinträchtigende Dimension gewänne (vgl. dazu Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, S. 430), hat der Beschwerdeführer nicht dargetan.
  • OLG Hamburg, 07.07.1988 - 1 Ss 104/88
    Es ist zwar allgemeinkundig, daß die Verfolgungsbehörden in Hamburg das Legalitätsprinzip (vgl. §§ 152 Abs. 2, 163 Abs. 1 StPO ; BVerfG, NStZ 1982, 430 ) in bezug auf Bewohner mancher Häuser in der Hafenstraße häufig außer acht lassen.
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