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   BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85   

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https://dejure.org/1986,705
BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85 (https://dejure.org/1986,705)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1986 - 2 BvR 837/85 (https://dejure.org/1986,705)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 (https://dejure.org/1986,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen Staatsbürgers durch die deutsche Polizei in den Niederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstaatsprinzip - Strafverfolgung - Völkerrecht - Verfahrensvoraussetzungen - Strafverfahren

  • hjil.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • hjil.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum Strafverfahren gegen einen völkerrechtswidrig Entführten (Prof. Dr. F.A. Mann; ZaöRV 1987, 469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3021
  • NStZ 1986, 468
  • StV 1987, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Es ist keine Staatenpraxis nachweisbar, die allgemein und in der Überzeugung geübt würde, daß die Freiheit der Staaten, die in ihrem Hoheitsbereich befindlichen Personen ihrer Strafgerichtsbarkeit in bezug auf solche Sachverhalte zu unterwerfen, die eine gewisse Mindestbeziehung zum eigenen Hoheitsbereich aufweisen, von Völkerrechts wegen in der genannten Weise eingeschränkt ist (BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, S.18 ff.; zustimmend Matthias Herdegen, EuGRZ 1986, S. 1 ff.).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Zum anderen können aus dem Rechtsstaatsprinzip selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens im Rahmen der vom Gesetzgeber gewählten Grundstruktur des Verfahrens erst gezogen werden, wenn sich bei Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten unzweideutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Denn das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren Beschuldigten erfordern regelmäßig die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (BVerfGE 51, 324 [343 f.] m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Auf eine behauptete Verletzung der Europäischen Menschenrechtsk0nvention kann die Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden (BVerfGE 64, 135 [157] m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85
    Nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs gewichtige Bedenken gegen die Annahme geltend gemacht hat, daß außer den anerkannten, fest umrissenen Verfahrensvoraussetzungen weitere, aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Verfahrensvoraussetzungen bestünden (BGHSt 32, 345 [348 ff.]), und sich der 2. Strafsenat dieser Auffassung in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung angeschlossen hat (Beschluß vom 4. Juni1985 - 2 StR 13/85-, StV 1985, 309 ff.), wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Auffassung derzeit nicht mehr vertreten, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip Verfahrensvoraussetzungen herzuleiten seien (BGH, Großer Senat, Beschluß vom 7. November 1985 - GSSt 1/85-, StV 1986, 47 [48]; BGH, Beschluß vom 8. November 1985 - 2 StR 446/85 -,JZ 1986, 453 f.).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Dementsprechend beziehen sich die geltend gemachten Rechtsfolgen der behaupteten Völkerrechtsverletzung nicht unmittelbar auf ein Strafverfahren im Gerichtsstaat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NJW 1986, S. 3021; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95), sondern auf ein Auslieferungsverfahren im ersuchten Aufenthaltsstaat.
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Dementsprechend beziehen sich die geltend gemachten Rechtsfolgen der behaupteten Völkerrechtsverletzung nicht unmittelbar auf ein Strafverfahren im Gerichtsstaat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NJW 1986, S. 3021; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95), sondern auf ein Auslieferungsverfahren im ersuchten Aufenthaltsstaat.
  • LG Hamburg, 19.10.2012 - 603 KLs 17/10

    Strafverfahren gegen zehn Somalier wegen Angriffs auf den Seeverkehr und

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bestätigt (BVerfG NJW 1986, 1427; NJW 1986, 3021).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 562/18

    Urteil des Kammergerichts Berlin wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und

    Dies gilt eingedenk dessen, dass eine völkerrechtswidrige Verbringung die Durchführung eines Strafverfahrens nicht grundsätzlich hindert, weil eine dahingehende allgemeine Regel des Völkerrechts nicht existiert (BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84, NStZ 1986, 178; vom 13. Juni 1986 - 2 BvR 837/85, NJW 1986, 3021).

    Nach alledem kann offen bleiben, ob insbesondere aufgrund der wissentlichen Missachtung der Regelungen der Rechtshilfe und der Umgehung eines formellen Auslieferungsverfahrens sowie des Eingriffs in das Asylrecht des Geschädigten vorliegend - wie das Kammergericht angenommen hat - ein auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für möglich gehaltener "extrem gelagerter Ausnahmefall' (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 1986 - 2 BvR 837/85, NJW 1986, 3021, 3022) vorlag, der ein Verfahrenshindernis begründen konnte.

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Nur in Ausnahmefällen kann mit Blick auf die Menschenwürde des Einzelnen und das Rechtsstaatsprinzip wegen des Einsatzes eines Lockspitzels ein Hindernis für ein Strafverfahren in Betracht kommen (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, EuGRZ 1986, 18 [20]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, 468 f.; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, 1874 f.).
  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

    Vielmehr ist anerkannt, daß der einzelne, der von einer völkerrechtswidrigen Maßnahme betroffen ist (insbesondere von der Verletzung eines völkerrechtlichen Vertrags, der ihm keine Rechte als Individuum gewährt), sich in einem anschließenden gegen ihn gerichteten inländischen Strafverfahren wegen einer im Inland begangenen Straftat grundsätzlich nicht auf die vom Gewahrsamsstaat verübte Völkerrechtswidrigkeit berufen kann, um daraus strafprozessuale Vorteile für sich herzuleiten (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1427; BVerfG, NStZ 1986, 468; BGH, NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGHSt 30, 347, 349 f.; BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 1 u. 2).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 588/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    In Übereinstimmung mit einer Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (in Auswahl: BVerfG NJW 1986, 1427 = EuGRZ 1986, 18; BVerfG NStZ 1986, 468; BGH NStZ 1984, 563; 1985, 464; BGH StV 1985, 273) ist in den Beschlüssen vom 23. Oktober 1985 und vom 3. Juni 1986 angenommen oder ausdrücklich ausgesprochen worden, daß das Völkerrecht einer Strafverfolgung des Angeklagten nicht entgegensteht und daß "die Durchführung eines strafgerichtlichen Verfahrens auch nicht von Rechtsstaats wegen oder im Hinblick auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 GG" unzulässig ist.
  • BVerfG, 18.05.2001 - 2 BvR 693/01

    Wegen unzureichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung erfolglose

    Denn ein solches Verfahrenshindernis kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil das Rechtsstaatsprinzip nicht nur Belange des Beschuldigten, sondern auch das Interesse an einer der materiellen Gerechtigkeit dienenden Strafverfolgung schützt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NJW 1995, S. 651 ; Beschluss derselben Kammer vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss derselben Kammer vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 ).
  • LG Koblenz, 24.11.2004 - 9 KLs 2090 Js 3735/03

    Zur Frage des Bestehens eines Verfahrenshindernisses (hier: Verstoß gegen das

    Die völkerrechtswidrige Entführung oder die sonstige Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates stellt regelmäßig kein Verfahrenshindernis dar (Löwe- Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 206; Rn. 56; BVerfG NJW 1986, 3021; BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BGH NStZ 1984, 563; OLG Hamburg, NStZ 1995, 552, 553, OLG Düsseldorf, NJW 1984, 2050, 2051 f).

    Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsstaatsprinzips oder des Artikel 1 Abs. 1 GG kann allenfalls in extremen Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis angenommen werden (BVerfG NStZ 1995, 95, 96; BVerfG NJW 1986, 3021, 3022); denn das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen; und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren Beschuldigten erfordern regelmäßig die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (vgl. BVerfG NJW 1986, 3021, 3022).

  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Dabei setzt sich das Amtsgericht nicht mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auseinander, wonach Verfahrensmängel im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Interesse an der Aufklärung und Ahndung von Straftaten ein Verfahrenshindernis nur in extrem gelagerten Ausnahmefällen begründen können, in denen bei einer wertenden Betrachtung aller Gesichtspunkte eine weitere Durchführung des Verfahrens nicht mehr zumutbar ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87 -, NJW 1987, S. 1874 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1985 - 2 BvR 1190/84 -, NJW 1986, S. 1427 [1429]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NStZ 1986, S. 468 f.; BVerfGE 92, 277 [327 f.]; Rieß, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Auflage, Einl. Abschn. J, Rn. 53 ff.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Auflage, Einleitung Rn. 131 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Auflage, Einleitung Rn. 145 ff.).
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