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   BVerfG, 22.03.1984 - 2 BvR 849/82   

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BVerfG, 22.03.1984 - 2 BvR 849/82 (https://dejure.org/1984,3055)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.1984 - 2 BvR 849/82 (https://dejure.org/1984,3055)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 (https://dejure.org/1984,3055)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Prüfungsumfang - Postgebühren - Erhöhung

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1871
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.06.1986 - III ZR 177/84

    Einführung eines Funkkanalzuschlags für Autotelefone

    Diese Vorschrift, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens ermächtigt, genügt den Anforderungen des Artikels 80 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 28, 66, 84 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 1984, 1871 [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82]; BVerwGE 28, 36, 38 ff.; BVerwG NJW 1986, 1702 [BVerwG 28.02.1986 - 7 C 22/85]).

    Das macht das Wesen der Gebühr aus (BVerfGE 50, 217, 226; BVerfG NJW 1984, 1871 [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82]; BVerwGE 12, 162, 165 m. w. Nachw.; 13, 214, 219; vgl. auch BVerwG NJW 1986, 1702 [BVerwG 28.02.1986 - 7 C 22/85]).

    Die Geltung des Kostendeckungsprinzips ist für den Bereich des Post- und Fernmeldegebührenrechts von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls in dem Sinne, daß das Fernsprechgebührenaufkommen nicht den Aufwand übersteigen und nicht zum innerbetrieblichen Kostenausgleich für defizitäre Postdienste verwendet werden dürfe, nicht anerkannt (BVerfGE 28, 66, 86 f.; BVerfG NJW 1984, 1871 f. [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82]; Senatsurteil vom 25. November 1982 - III ZR 86/81 - LM PostVerwG Nr. 2; vgl. ferner BVerwGE 12, 162, 167; 13, 214, 222; BVerwG VerwRspr. Bd. 21 S. 273, 275).

    An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten (einschränkend jetzt für die hier nicht vorliegende Fallgestaltung, daß eine Gebührenerhöhung lediglich Fehlbeträge bei anderen Dienstzweigen ausgleichen soll, BVerfG NJW 1984, 1871, 1872 [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82] a. E.).

  • AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare

    Insoweit gebietet der allgemeine Gleichheitssatz unter dem Gesichtpunkt der Verteilungsgerechtigkeit, die Gebührenpflichtigen gleich oder wenn sachliche Gründe vorliegen, unterschiedlich stark zu belasten (vgl. BVerwGE 95, 188, 203; Bad.-Württ. ESVGH 49, 41; BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 1871; Korintenberg/Lappe, KostO § 79 Rdn. 1a; Blumenwitz, NJW 1989, 621; E. Klein/Schmahl, Anm. zu EuGH, WuB II N. 1999, 248; Mathias, JurBüro 1998, 566; Lappe, NJW 2000, 1148).

    Damit ist die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern innerhalb des staatlichen Notariats nicht mehr gewahrt (BVerfGE 50, 217, 227f; vergl. BVerwGE 80, 36, 41f; VGH Bad.-Württ. ESVGH 49, 41) und der allgemeine Gleichheitssatz unter dem Gesichtpunkt der Verteilungsgerechtigkeit verletzt, denn die Notargebühren im badischen Rechtsgebiet entfernen sich mit ihrer durchgängigen Struktur so sehr von der notwendigen Kostenbezogenheit, dass der Maßstab willkürlich ist (vgl. BVerwGE 95, 188, 203; Bad.-Württ. ESVGH 49, 41; BVerfG - Vorprüfungsausschuss - NJW 1984, 1871; Korintenberg/Lappe, KostO § 79 Rdn. 1a; Blumenwitz, NJW 1989, 621; E. Klein/Schmahl, Anm. zu EuGH, WuB II N. 1999, 248; Mathias, JurBüro 1998, 566; Lappe, NJW 2000, 1148).

  • OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08

    Erhebung einer Gebühr für die Notarprüfung im Widerspruch zur Finanzordnung des

    es reicht aus, dass die Amtshandlungen dem Gebührenpflichtigen individuell zurechenbar sind (vgl. BVerfGE 50, 217, 226. BVerfGE NJW 1984, 1871. BVerwGE 95, 188, 200).
  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85

    Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr

    Diese Vorschrift ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 28, 66 und BVerwGE 28, 36 [BVerwG 06.10.1967 - VII C 142/66]; ständige Rechtsprechung, zuletzt BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 - NJW 1984, 1871 [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82] und BVerwGE 71, 99 [BVerwG 12.03.1985 - 7 C 46/84]).

    Versteht man entsprechend einer im Abgabenrecht gängigen Definition unter Gebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung der Verwaltung von denjenigen erhoben werden, auf deren Veranlassung oder in deren Interesse die Inanspruchnahme oder Leistung liegt (so BVerwG, a.a.O.; in gleichem Sinn BVerfGE 50, 217 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvL 5/76] und - in bezug auf die Postgebühren - BVerfG, Beschluß des Vorpüfungsausschusses vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 - NJW 1984, 1871 [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82]), so steht dieses Verständnis vom Wesen der Gebühr der Gebührenpflichtigkeit des Paketempfängers nicht entgegen.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Es gibt zwar weder einen bundesverfassungsrechtlich vorgegebenen Begriff der Gebühr oder des Beitrags, an den der Bundes- oder Landesgesetzgeber gebunden wäre, jedoch kann die Gebühr als öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner auferlegt wird, bezeichnet werden (BVerfG NJW 1984, 1871), während der Beitrag die Beteiligung der Interessenten an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung (Veranstaltung) ist (BVerfG, BVerfGE 9, 297).
  • VGH Hessen, 14.12.1994 - 5 N 1980/93

    Staffelung von Kindergartengebühren nach Einkommensgruppen

    Das Wesen der Gebühr wird von der herrschenden Meinung als eine öffentlich-rechtliche Geldleistung umschrieben, die aus Anlaß einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme als Gegenleistung auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 226; Beschluß vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 -, NJW 1984, 1871; Dahmen in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 1994, § 6 RdNr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85

    Fernmeldeordnung - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden - Nahdienst

    § 14 PostVerwG ist, wie Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt haben, verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 28, 66 und BVerwGE 28, 36 , zuletzt BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 22. März 1984 - 2 BvR 849/82 - NJW 1984, 1871 und BVerwGE 71, 99 sowie BVerwGE 74, 67 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.03.1985 - 10 A 6/84

    Post; Paket; Zustellung; Gebühr; Zustellgebühr

    § 14 ist seinerseits mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 28, 66 , ferner BVerfG NJW 1984, 1871; BVerwGE 28, 36, 38).
  • VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
    Immerhin enthält die Postordnung, auf die sich die Bekl. zur Begründung ihres Standpunkts beruft, erlassen auf Grund § 14 PostVerwG vom 24.7.1953, im VI. Abschnitt ("Auslieferung", vgl. §§ 45 ff. PostO) auch zahlreiche Regelungen über die Postzustellung (Zustellung in Form der Auslieferung, Abholung, Nachsendung usw.) an Empfänger, aus denen im Zusammenhang mit anderen postrechtlichen Vorschriften - etwa der PostGebührenordnung - u. a. sogar Leistungspflichten der Empfänger hergeleitet worden sind (vgl. für die Paketzustellgebühr BVerwG, NJW 1986, 1702, für die Nachgebühr bei nicht ausreichend freigemachten Sendungen schon BVerwG, Buchholz 442.05 § 51 Postordnung Nr. 1, zum Erstattungsanspruch gegenüber dem rechtsgrundlosen Empfänger einer Postanweisung BVerwG, NJW 1985, 2436; zur Gültigkeit des § 14 PostVerwG als Ermächtigungsvorschrift neben der Rechtsprechung des BVerwG in einigen der angeführten Entscheidungen vor allem das BVerfG, BVerfGE 28, 66 = NJW 1970, 892 und NJW 1984, 1871).
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