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   BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92   

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https://dejure.org/1992,2711
BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92 (https://dejure.org/1992,2711)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.1992 - 2 BvR 858/92 (https://dejure.org/1992,2711)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92 (https://dejure.org/1992,2711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 Nr. 3 AWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerwirtschaftliche Betätigung - Außenwirtschaftsgesetz - Bestimmtheitsgebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1909
  • NVwZ 1993, 769 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Dies ist vor allem gerechtfertigt, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (BVerfGE 75, 329 [340 ff.] m.w.N.; st. Rspr.).

    Diese Gefahr läge nahe, wenn der Gesetzgeber stets jeden Straftatbestand bis ins letzte ausführen müßte (BVerfGE 14, 245 [251]; 75, 329 [342 f.]; st. Rspr.).

    Die erforderliche Gesetzesbestimmtheit hängt von der Besonderheit des jeweiligen Strafttatbestandes und von den Umständen ab, die zu einer gesetzlichen Regelung führen (BVerfGE 28, 175 [183]; 75, 329 [341]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Es kann nur insoweit korrigierend eingreifen, als spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Die erforderliche Gesetzesbestimmtheit hängt von der Besonderheit des jeweiligen Strafttatbestandes und von den Umständen ab, die zu einer gesetzlichen Regelung führen (BVerfGE 28, 175 [183]; 75, 329 [341]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.07.1992 - 2 BvR 858/92
    Diese Gefahr läge nahe, wenn der Gesetzgeber stets jeden Straftatbestand bis ins letzte ausführen müßte (BVerfGE 14, 245 [251]; 75, 329 [342 f.]; st. Rspr.).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    In keinem dieser Fälle ist bisher eine verfassungsrechtliche Beanstandung der Rechtsnorm wegen Unvereinbarkeit der Verweisungstechnik mit Art. 103 Abs. 2 GG durch die Rechtsprechung erfolgt (vgl. zum Blankettbußgeldtatbestand des § 33 Abs. 1 AWG mit einer entsprechenden Rückverweisungsklausel die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung durch BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90, NJW 1992, 2624; Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).

    Soweit es jedoch vor allem um deklaratorische Verweisungstechniken geht, bestehen insoweit keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1987 - 2 BvL 11/85 BVerfGE 75, 329, 343; Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910; krit. Kühl in Festschrift für Lackner, 1987, S. 815, 820 f.; abl.

  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265b StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftiger Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; Vogel, aaO Vor § 20a Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu starr und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalles nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Die Komplexität der internationalen Beziehungen verhindert auch hier eine konkretere Gesetzesfassung und erlaubt deshalb die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe; die Forderung nach einer konkreteren Gesetzesfassung könnte vielmehr dazu führen, dass dem Gesetzgeber die Mittel versagt werden, derer er zur Gestaltung störungsfreier auswärtiger Beziehungen bedarf (BVerfG NJW 1993, 1909, 1910).
  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

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  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski

    Der Export von militärischen oder militärisch nutzbaren Gütern ist nicht rechtlich ambivalent, sondern rechtfertigt im Hinblick auf den bezweckten Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der Verhinderung von Störungen internationaler Beziehungen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AWG) ein allgemeines sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 91, 148 ; NJW 1993, S. 1909, 1910; NJW 1992, S. 2624; Fuhrmann in: Erbs/Kohlhaas, AWG, § 7 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Bereits von Verfassungs wegen ist somit eine restriktive Interpretation dahin erforderlich, dass nicht jede denkbare negative Reaktion irgendeines fremden Staates, sondern nur eine mögliche schwerwiegende Beeinträchtigung der eigenen Interessen der Bundesrepublik Deutschland eine erhebliche Gefährdung der auswärtigen Beziehungen darstellen kann (vgl. BVerfG NJW 1993, 1909, 1910 ; Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 166. ErgLfG. AWG § 34 Rdn. 18).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 102/03 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Fahrkosten - Berücksichtigung der

    Dass Gesetze auch auf Verordnungen dynamisch verweisen dürfen, ist anerkannt (vgl BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910 sogar für das Strafrecht; allg s Schenke in: Festschrift Fröhler, 1980, 87, 110 ff).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 338/14

    Ordnungsgelder des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse gegen

    "Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264 a. StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265 b. StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftiger Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR. 24/03, BGHSt 48, 373,383 f.; Vogel, a.a.O. vor § 20 a. Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu stark und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
  • VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13

    Plichten des Designated Sponsors

    "Sie genügt insbesondere - entsprechend anderen wirtschaftsrechtlichen Tatbeständen wie etwa der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagebetrug (§ 264 a. StGB) oder der Kreditbetrug (§ 265 b. StGB), die in ähnlicher Form durch die Verwendung konkretisierungsbedürftige Rechtsbegriffe geprägt sind - noch dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR. 24/03, BGHSt 48, 373,383 f.; Vogel, a.a.O. vor § 20 A. Rn. 29), der nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht übersteigert werden darf, damit die Gesetze nicht zu stark und kasuistisch und dem Wandel der Verhältnisse oder der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
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