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   BVerfG, 24.04.2013 - 2 BvR 872/13   

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https://dejure.org/2013,7722
BVerfG, 24.04.2013 - 2 BvR 872/13 (https://dejure.org/2013,7722)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 2 BvR 872/13 (https://dejure.org/2013,7722)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 2 BvR 872/13 (https://dejure.org/2013,7722)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 20 GG
    "NSU-Verfahren": Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der Beschwerdebefugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der Beschwerdebefugnis - hier: Auswahl des Sitzungssaals für "NSU-Verfahren" und Videoübertragung der Hauptverhandlung in andere Räumlichkeiten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Verfügung hinsichtlich der Durchführung des NSU-Prozesses in einem Sitzungsaal mit lediglich 100 Sitzplätzen für Zuhörer

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der Beschwerdebefugnis - hier: Auswahl des Sitzungssaals für "NSU-Verfahren" und Videoübertragung der Hauptverhandlung in andere Räumlichkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
    Anforderungen einer Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Verfügung hinsichtlich der Durchführung des NSU-Prozesses in einem Sitzungsaal mit lediglich 100 Sitzplätzen für Zuhörer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "NSU-Verfahren": Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Videoübertragung im NSU-Prozess?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Video vom NSU-Verfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG zum NSU-Verfahren - Keine Videoübertragung in Nebenräume

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde bezüglich Videoübertragung im NSU-Prozess erfolglos - Ist eine Videoübertragung in einen anderen Gerichtssaal zulässig?

  • taz.de (Pressemeldung, 25.04.2013)

    NSU-Prozess in München: Keine Videoübertragung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wohl keine Video-Übertragung im NSU-Prozess

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "NSU-Verfahren": Verfassungsbeschwerde mit Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos - Verletzung der eigenen Grundrechte der Beschwerdeführer nicht ersichtlich

Besprechungen u.ä.

  • law-journal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung als knappe Ressource

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2013, 236
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 2 BvR 872/13
    Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 2 BvR 872/13
    Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2013 - 2 BvR 872/13
    Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; 123, 267 ).
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