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   BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16   

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BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16 (https://dejure.org/2016,26637)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.2016 - 2 BvR 877/16 (https://dejure.org/2016,26637)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 (https://dejure.org/2016,26637)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 97 Abs 1 GG, § 21e GVG
    Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung der Geschäftsverteilung und Zuweisung eines Richter an einen anderen Spruchkörper aufgrund innerdienstlicher Spannungen - hier: Zuweisung einer Richterin am BFH an einen anderen Senat ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesfinanzhofs im Hinblick auf die Verweisung an einen anderen Senat

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Präsidiumsbeschluss
    Gerichtsverfassungsrecht: Verfassungsbeschwerde gegen den Geschäftsverteilungsplan des Bundesfinanzhofs | Geschäftsverteilungsplan; Innerdienstliche Spannungen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Gerichtsverfassungsrecht: Verfassungsbeschwerde gegen den Geschäftsverteilungsplan des Bundesfinanzhofs | Präsidiumsbeschluss; Geschäftsverteilungsplan; Innerdienstliche Spannungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ermessensausübung und Willkürkontrolle bzgl der Änderung der Geschäftsverteilung und Zuweisung eines Richter an einen anderen Spruchkörper aufgrund innerdienstlicher Spannungen - hier: Zuweisung einer Richterin am BFH an einen anderen Senat ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesfinanzhofs im Hinblick auf die Verweisung an einen anderen Senat

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Bundesfinanzhofs im Hinblick auf die Verweisung an einen anderen Senat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderungen im Geschäftsverteilungsplan - und unwillige Richterin

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Gerichtsverfassungsrecht: Verfassungsbeschwerde gegen den Geschäftsverteilungsplan des Bundesfinanzhofs | Präsidiumsbeschluss; Geschäftsverteilungsplan; Innerdienstliche Spannungen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    BVerfG, 08.12.2016 - 2 BvR 877/16

    Berichtigung im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses

    BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Friederike Grube

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 547
  • NVwZ 2016, 11
  • NVwZ 2017, 51
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Dabei gibt es kein Recht eines Richters auf die Erledigung bestimmter Rechtsangelegenheiten, so wie es auch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG gehört, dass ein Beamter ein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne hat (BVerfGE 8, 332 ; 43, 242 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 37).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Dabei gibt es kein Recht eines Richters auf die Erledigung bestimmter Rechtsangelegenheiten, so wie es auch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG gehört, dass ein Beamter ein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne hat (BVerfGE 8, 332 ; 43, 242 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris, Rn. 37).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Beschwerdeführerin angezeigt, da die Verfassungsbeschwerde jedenfalls unbegründet ist und daher keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Die Zuweisung verletzt damit nicht Art. 97 GG (vgl. zur Rügefähigkeit von Art. 97 GG BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Sind etwa Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise zerstört oder gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel ermessensfehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerwGE 26, 65 ; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Maßnahmen des Präsidiums, die die Geschäftsverteilung betreffen, unterliegen ebenso wie Umsetzungen von Beamten den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und dürfen sich nicht als willkürlich darstellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 11; BVerwGE 50, 11 ; vgl. für den Fall der Umsetzung eines Beamten BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris, Rn. 11, m.w.N.; vgl. für den Fall einer Abordnung BVerfGK 5, 250 ).
  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Maßnahmen des Präsidiums, die die Geschäftsverteilung betreffen, unterliegen ebenso wie Umsetzungen von Beamten den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und dürfen sich nicht als willkürlich darstellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 11; BVerwGE 50, 11 ; vgl. für den Fall der Umsetzung eines Beamten BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris, Rn. 11, m.w.N.; vgl. für den Fall einer Abordnung BVerfGK 5, 250 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2011 - 4 S 1/11

    Einstweilige Anordnung gegen Zuweisung eines Richters zu einem bestimmten

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Diese Grundsätze sind auf Richter im Wesentlichen übertragbar (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2011 - 4 S 1/11 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Maßnahmen des Präsidiums, die die Geschäftsverteilung betreffen, unterliegen ebenso wie Umsetzungen von Beamten den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und dürfen sich nicht als willkürlich darstellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 11; BVerwGE 50, 11 ; vgl. für den Fall der Umsetzung eines Beamten BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris, Rn. 11, m.w.N.; vgl. für den Fall einer Abordnung BVerfGK 5, 250 ).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16
    Sind etwa Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise zerstört oder gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel ermessensfehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerwGE 26, 65 ; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 10.171

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Neuregelung zum Beginn des

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (BVerfG, NVwZ 2017, 51 ff.).

    Für eine willkürliche Verfahrensweise ist - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Antragstellerin - nichts ersichtlich (so auch schon BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 17 ff.).

    Treten zwischen Richtern des Spruchkörpers eines obersten Bundesgerichts Spannungen auf, die die Schwelle des an diesen Gerichten üblichen und hinzunehmenden intensiven Diskurses (vgl. BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 20; BGH, Urteil vom 14. Februar 2013 - RiZ 4/12, juris Rn. 37) überschreiten und die Wahrnehmung der Rechtsprechungstätigkeit des Spruchkörpers beeinträchtigen, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums als des für die Geschäftsverteilung zuständigen Selbstverwaltungsorgans, dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsfähigkeit des Spruchkörpers wiederhergestellt wird.

    Durch ihr Verhalten hat sie unbeschadet der Frage, ob bei der Vergabe von Aktenzeichen und der Zuschreibung von Verfahren in Einzelfällen zutreffend anders zu verfahren gewesen wäre, bei objektiver Betrachtung selbst zu einem Klima beigetragen, das eine von persönlichen Angriffen freie sachliche Auseinandersetzung nicht mehr zuließ (vgl. BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 22 a.E.).

    Das Präsidium trug bei der Zuteilung der Antragstellerin zum V. Senat ihren besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich des Umsatzsteuerrechts Rechnung (vgl. BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 24).

    Aus all dem resultiert, dass in dem Beschluss des Präsidiums auch - anders, als die Antragstellerin meint - keine verdeckte Disziplinarmaßnahme lag (vgl. BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 24; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1989 - RiZ(R) 5/89, DRiZ 1991, 99 [juris Rn. 23]).

    Wiederum trug sie durch ihr Verhalten zu einem Klima bei, das eine von persönlichen Angriffen freie sachliche Auseinandersetzung nicht mehr zuließ (zum Maßstab vgl. BVerfG, NVwZ 2017, 51 Rn. 22 a.E.).

  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Ein Richter muss grundsätzlich für jede Tätigkeit im Rahmen der gerichtlichen Zuständigkeit einsetzbar und einsatzbereit sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 BvR 877/16, DRiZ 2017, 64 Rn. 18).

    Eine gegen die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht im einem ausführlich begründeten Beschluss nicht zur Entscheidung an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 BvR 877/16, DRiZ 2017, 64 f.).

  • OVG Hamburg, 25.06.2018 - 3 Bs 73/18

    Verdeckte Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Insolvenzrichter; Entziehung des

    Grenzen ergeben sich indes neben dem Willkürverbot insbesondere aus der in Art. 97 Abs. 1 GG garantierten richterlichen Unabhängigkeit (BVerfG, Beschl. v. 25.8.2016, 2 BvR 877/16, NVwZ 2017, 51, juris Rn. 18, 24; Beschl. v. 28.11.2007, 2 BvR 1431/07, NJW 2008, 909, juris Rn. 11 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.1.2011, 4 S 1/11, NJW-RR 2011, 861, juris Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 26.1.2016, 6 CE 15.2800, BayVBl. 2016, 813, juris Rn. 25; Beschl. v. 8.3.2010, 3 CE 10.171, juris Rn. 26; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 21e Rn. 80).

    Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufstellung der Jahresgeschäftsverteilung verletzen die richterliche Unabhängigkeit, wenn sie in diesem Sinne als dem Disziplinarrecht vorbehaltene Reaktion auf ein vom Präsidium missbilligtes Verhalten zu werten sind (zur "verdeckten Disziplinarmaßnahme" als Grenze des einem Präsidium eingeräumten Ermessens: BVerfG, Beschl. v. 25.8.2016, 2 BvR 877/16, NVwZ 2017, 51, juris Rn. 24; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.1.2011, 4 S 1/11, NJW-RR 2011, 861, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 8.3.2010, 3 CE 10.171, juris Rn. 36; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 21e Rn. 82; Lückemann in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 21e GVG Rn. 6).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache und unzulässige

    Die Beschwerdeführerin begründet ihre Ablehnungsgesuche unter anderem damit, dass die abgelehnten Richterinnen und der abgelehnte Richter entweder an allen oder an einigen Entscheidungen über von ihr angestrengte Verfassungsbeschwerden unter den Aktenzeichen 2 BvR 877/16, 2 BvR 2143/19 und 2 BvR 1335/21 beteiligt gewesen seien.
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden

    Die Beschwerdeführerin begründet ihre Ablehnungsgesuche unter anderem damit, dass die abgelehnten Richterinnen und der abgelehnte Richter entweder an allen oder an einigen Entscheidungen über von ihr angestrengte Verfassungsbeschwerden unter den Aktenzeichen 2 BvR 877/16, 2 BvR 2143/19 und 2 BvR 1335/21 beteiligt gewesen seien.
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Im Zusammenhang mit Verfassungsbeschwerden von Richtern gegen die Zuweisung von richterlichen Dienstgeschäften verwendet das Bundesverfassungsgericht im Übrigen die Wendung, dass "Maßnahmen des Präsidiums, die die Geschäftsverteilung betreffen, (...) den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens' unterliegen und sich "nicht als willkürlich darstellen' dürfen (BVerfG, Beschluss vom 25. August 2016 - 2 BvR 877/16, NVwZ 2017, 51 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Umsetzung in einen anderen Senat zum 1. Januar 2016 hervorgehoben, das Präsidium des Bundesfinanzhofs habe davon ausgehen dürfen, "dass die Antragstellerin selbst durch scharfe Formulierungen und Vorwürfe (Nötigung, Manipulation, Anstiftung zur Rechtsbeugung, Betreiben einer Intrige, Falschangaben) gegen den Vorsitzenden und die übrigen Beisitzer erheblich zum Entstehen und zur Vertiefung der Spannungen beigetragen hat" (BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 10.01.2017 - 2 B 267/16

    Umsetzung; Rückumsetzung

    20 Der Senat erachtet diese Maßstäbe grundsätzlich für auf den hier vorliegenden Fall der Umsetzung übertragbar (für den Fall der Abordnung vgl. bereits Senatsbeschl. v. 4. April 2013 - 2 B 304/13 -, juris; für den Fall der Zuweisung eines Richters an einen anderen Spruchkörper BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. August 2016 - 2 BvR 877/16 -, BayVBl. 2017, 16).

    Nach richtiger Auffassung, die auch das Verwaltungsgericht letztlich seiner Subsumtion zugrunde gelegt hat, reicht vielmehr die objektive Beteiligung der Antragstellerin an dem Spannungsverhältnis als sachlicher Grund für die Umsetzung aus, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. August 2016 a. a. O.).

    Auch ist diese keinesfalls als verdeckte Disziplinarmaßnahme zu werten (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25. August 2016 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Seitdem sie durch Präsidiumsbeschluss vom 24. November 2015 zum Geschäftsjahr 2016 gegen ihren Willen in einen anderen Senat dieses Gerichts umgesetzt worden war (dazu VG München, B.v. 18.12.2015 - M 5 E 15.5395, BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 6 CE 15.2800; BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16, ber.

    So hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Umsetzung in einen anderen Senat zum 1. Januar 2016 hervorgehoben, das Präsidium des Bundesfinanzhofs habe davon ausgehen dürfen, "dass die Antragstellerin selbst durch scharfe Formulierungen und Vorwürfe (Nötigung, Manipulation, Anstiftung zur Rechtsbeugung, Betreiben einer Intrige, Falschangaben) gegen den Vorsitzenden und die übrigen Beisitzer erheblich zum Entstehen und zur Vertiefung der Spannungen beigetragen hat" (BVerfG, B.v. 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - juris Rn. 22).

  • VG Hamburg, 19.04.2018 - 21 E 168/18
    Als mögliche Verletzungen der persönlichen Rechtsstellung des Richters, die den Ermessensspielraum des Präsidiums begrenzen, kommen insbesondere Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit ( Art. 97 GG ) und gegen das Willkürverbot ( Art. 3 Abs. 1 GG ) in Betracht ( BVerfG, Beschl. v. 25.8.2016, 2 BvR 877/16 , juris; BVerwG, Beschl. v. 18.3.1982, 9 CB 1076/81 , NJW 1982, 2274).

    Jedoch ist es dem Präsidium verwehrt, einen planmäßig bei einem Gericht ernannten Richter als für die Rechtsprechung dieses Gerichts untragbar, völlig ungeeignet oder unzumutbar zu qualifizieren und aus diesem Grund von der Rechtsprechung fernzuhalten ( BVerfG, Beschl. v. 25.8.2016, 2 BvR 877/16 , juris Rn. 18; BVerfG, Beschl. v. 28.11.2007, 2 BvR 1431/07 , juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 25.2.1964, 2 BvR 411/61 , BVerfGE 17, 252).

    Dabei ist schon der Anschein einer auf Missbilligung oder ähnlichem beruhenden Regelung oder gar eine versteckte Disziplinarmaßnahme zu vermeiden, was in Betracht kommt, wenn die Maßnahme (auch) darauf abzielt, den Richter von der Rechtsprechung im Allgemeinen oder einem bestimmten Sachgebiet fernzuhalten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.8.2016, a.a.O., juris, Rn. 24).

  • VerfGH Bayern, 12.07.2022 - 3-VI-19

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde einer Beamtin gegen ihre Abordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2019 - 4 B 15.18

    Rechtsnatur der Umsetzung; Anhörungserfordernis bei einer Umsetzung; Begründung

  • OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18

    Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2021 - 1 B 1106/21

    Zuweisung eines Richters zur Strafvollstreckungskammer mit Präsidiumsbeschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2019 - 15 E 1027/18
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

  • BGH, 16.06.2021 - StB 25/21

    Geschäftsverteilungsplan (gesetzlicher Richter; generell-abstrakte Regelung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 15 E 324/19

    Anspruch auf Erstellung beglaubigter Abschriften aus dem Recht zur Bestimmung der

  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332

    Kein Bewerbungsverfahrensanspruch bei Vergabe einer Zusatzfunktion in der

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 3 CS 17.2383

    Innerdienstliches Bedürfnis für eine Versetzung

  • VG Köln, 23.06.2021 - 23 L 967/21
  • OVG Bremen, 21.10.2021 - 2 B 326/21

    Ausschluss aus einem Bewerbungsverfahren zum Schutz der Funktionsfähigkeit der

  • VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1681

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung, hier: verneint

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2018 - 5 A 11924/17

    Benachteiligung im Sinne des PersVG RP § 6

  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 1 L 131/19
  • VGH Hessen, 28.10.2021 - 1 A 191/21

    Arbeitsentlastung aufgrund von Schwerbehinderung bei Richtern

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 1 L 90/20

    Versetzung eines Beamten wegen innerdienstlicher Spannungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 6 B 667/22

    Zuordnung eines Beamten zu einem neuen Fachbereich

  • VGH Bayern, 26.10.2018 - 3 ZB 17.164

    Erfolgloser Antrag aufZulassung der Berufung

  • BGH, 16.06.2021 - StB 26/21
  • OVG Sachsen, 17.10.2017 - 2 A 695/16

    Versetzung, dienstliches Bedürfnis, innerdienstliche Spannungen

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   BVerfG, 08.12.2016 - 2 BvR 877/16   

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https://dejure.org/2016,47551
BVerfG, 08.12.2016 - 2 BvR 877/16 (https://dejure.org/2016,47551)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2016 - 2 BvR 877/16 (https://dejure.org/2016,47551)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 2 BvR 877/16 (https://dejure.org/2016,47551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Berichtigung im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses

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