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   BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09   

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https://dejure.org/2009,5563
BVerfG, 02.06.2009 - 2 BvR 901/09 (https://dejure.org/2009,5563)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2009 - 2 BvR 901/09 (https://dejure.org/2009,5563)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 2 BvR 901/09 (https://dejure.org/2009,5563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung bezüglich einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro wegen verbotswidrigen Benutzen eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges - Hier Telefonat eines auf dem Beifahrersitz sitzenden ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Handyverbot auch für Fahrlehrer auf Beifahrersitz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Handy des Fahrlehrers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefones durch beifahrenden Fahrlehrer

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Fahrlehrer darf während des Farhunterrichts nicht telefonieren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.2014 - 4 StR 92/14

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Kraftfahrzeugs (Begriff des

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe meint, über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht entscheiden zu können, ohne entweder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. Juli 2013 (DAR 2014, 40 mit zust. Anm. Weigel = NZV 2014, 328 mit abl. Anm. Ternig) oder von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24. März 2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 mit Anm. Heinrich und Scheidler; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2009 - 2 BvR 901/09) abzuweichen.
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 SsRs 607/13

    Vorlage zum BGH: Kraftfahrzeugführereigenschaft eines beifahrenden Fahrlehrers

    Der Senat kann aber auch nicht der Rechtsbeschwerde stattgeben und den Betroffenen aus rechtlichen Gründen freisprechen, weil er dann von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.3.2009 (NJW 2009, 2393 = DAR 2009, 402 = NZV 2009, 517; nachfolgend Nichtannahmebeschluss des BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, B. v. 2.6.2009 - 2 BvR 901/09) abweichen müsste, in der die tragende Rechtsauffassung vertreten wird, dass der für die Verkehrsbeobachtung verantwortliche Fahrlehrer wegen seiner Pflicht, den Fahrschüler ständig zu beobachten, um notfalls sofort eingreifen zu können, Führer des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO sei.
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