Rechtsprechung
BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Begrenzung der Rechtsfolgenfestsetzungskompetenz des Revisionsgerichts; Herabsetzung der Gesamtstrafe und Nichtberücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei der Strafzumessung; Verfassungsrechtlicher Grundsatz des gesetzlichen Richters; Festsetzung des gesetzlich ...
- Judicialis
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei der Strafzumessung durch das Bundesverfassungsgericht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 12.07.2004 - 22 KLs 6/00
- BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
- BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
- BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05
- BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Da sich die Beschwerdeführerin während der Dauer des Revisionsverfahrens nicht in Untersuchungshaft befand, ist Prüfungsmaßstab für die gerügte Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 456).Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitdauer der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ).
- BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01
Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer …
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).Mit der Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe trotz Wegfalls zweier für ihre Bildung vom Tatrichter für wesentlich erachteter Einzelstrafen (vgl. BVerfGK 2, 207) ist diese Fallgestaltung nicht vergleichbar.
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu …
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Da sich die Beschwerdeführerin während der Dauer des Revisionsverfahrens nicht in Untersuchungshaft befand, ist Prüfungsmaßstab für die gerügte Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 456).Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitdauer der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ).
- BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99
Schuldspruchberichtigung durch Revisionsgericht verfassungsrechtlich nicht zu …
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ). - BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Da sich die Beschwerdeführerin während der Dauer des Revisionsverfahrens nicht in Untersuchungshaft befand, ist Prüfungsmaßstab für die gerügte Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 456). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.). - BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
Milchpulver
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.). - BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Bei mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen kann dies verfassungsrechtlich geboten sein, wenn ein Gericht von Normen einfachen Rechts in der Auslegung, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, abweicht (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
Bei mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen kann dies verfassungsrechtlich geboten sein, wenn ein Gericht von Normen einfachen Rechts in der Auslegung, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, abweicht (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
- BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des …
- BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - …
- BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
(Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren …
- BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06
Rechtliches Gehör bei eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts auf …
Sie hält sich, wenn die Verfahrenslage, so wie hier, jedes Ermessen über Art und Höhe der Rechtsfolge ausschließt, in den durch Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BVerfG - Kammer - Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 906/06 m.w.N.).