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   BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89   

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https://dejure.org/1990,2829
BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 (https://dejure.org/1990,2829)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 (https://dejure.org/1990,2829)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 (https://dejure.org/1990,2829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unsubstantiierter Nichtzulassungsbeschwerde im Berufungsrechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Prozeßordnungsgemäße Form

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 651
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Bereits im fachgerichtlichen Verfahren muß der Beschwerdeführer seine Angriffe gegen den beanstandeten Hoheitsakt so deutlich (substantiiert) vortragen, daß ihre Prüfung in diesem Verfahren gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 79, 174 [190]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Hiernach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (BVerfGE 22, 287 [290] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Dadurch soll der von ihm geltend gemachten Grundrechtsbeschwer nach Möglichkeit schon durch die Fachgerichte abgeholfen werden (vgl. BVerfGE 9, 3 [7]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Namentlich Verfahrensfehler müssen, auch wenn es sich um Verfassungsverstöße handeln sollte, in ordentlicher Form gerügt werden, damit sie vom Fachgericht nachgeprüft werden können (vgl. BVerfGE 16, 124 [127]).
  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Demgemäß soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die fristgerechte 1Entscheidungsfindung, die § 116 Abs. 2 VwGO gebietet, den Beteiligten gewährleisten, daß ihr schriftliches und mündliches Vorbringen vom Gericht nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern bei der Entscheidungsfindung auch tatsächlich in Erwägung gezogen wird (BVerwG, Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16 [S. 3], § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 19 [S. 3]; vgl. schon BVerwGE 39, 51 [52 f.]; 50, 278 [279]; Eyermann/Fröhler, VwGO , 9. Aufl. 1988, Rdnr. 12 zu § 116 ).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Demgemäß soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die fristgerechte 1Entscheidungsfindung, die § 116 Abs. 2 VwGO gebietet, den Beteiligten gewährleisten, daß ihr schriftliches und mündliches Vorbringen vom Gericht nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern bei der Entscheidungsfindung auch tatsächlich in Erwägung gezogen wird (BVerwG, Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16 [S. 3], § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 19 [S. 3]; vgl. schon BVerwGE 39, 51 [52 f.]; 50, 278 [279]; Eyermann/Fröhler, VwGO , 9. Aufl. 1988, Rdnr. 12 zu § 116 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet zumindest, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89
    Das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG beinhaltet zumindest, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BVerfGE 11, 218 [220]; 70, 215 [218]; st. Rspr.).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Vielmehr wird sich dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilen, wobei dem Ausmaß der Fristüberschreitung eine wichtige Indizfunktion zukommt (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - a.a.O.; gegen eine Automatik offenbar auch: BVerfG, Beschluß vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 - NVwZ 1990, 651).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    § 116 Abs. 2 VwGO dient somit der Sicherung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschluss vom 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 -, Juris Rn. 8; BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 25 ff., und vom 25.01.1985 - 4 C 34.81 -, Juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 4 f.).
  • BVerfG, 09.08.2002 - 2 BvR 1605/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Dies erfordert es, sich an dem fachgerichtlichen Verfahren angemessen zu beteiligen und die dortigen Möglichkeiten zur Korrektur der angegriffenen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung wahrzunehmen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, NVwZ 1990, 651 und vom 5. Februar 1998 - 2 BvR 1885/95 -, JURIS sowie Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2001 - 2 BvR 1459/99 - JURIS).
  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 3 ZKO 25/00

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zustellung; Zweiwochenfrist

    Wird im Fall der beschlossenen Zustellung erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung das Urteil gefällt, begründet dies einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, ohne daß es regelmäßig der Prüfung bedarf, ob das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 - NVwZ 1990, 651; BVerwG, Beschluß vom 6. Mai 1998 - 7 B 437.97 - DVBl. 1998, 1080 = BayVBl. 1998, 636).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2021 - 4 LZ 253/21

    Urteil ohne Unterschrift im Asylverfahren - Wiedereröffnung der mündlichen

    Indem sie den notwendigen Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil wahrt, gewährleistet sie zugleich, dass das schriftliche und mündliche Vorbringen der Beteiligten vom Gericht nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch bei der Entscheidungsfindung tatsächlich in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 A 578/13

    Vorbeugende Unterlassungsklage eines Dritten gegen Vollstreckungsmaßnahmen;

    Die Vorschrift dient somit der Sicherung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG, Beschl. v. 14. März 1990 - 2 BvR 930/89 -, juris; BVerwG, Urt. v. 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, juris Rn. 25).
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