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   BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02   

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BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02 (https://dejure.org/2003,3400)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2003 - 2 BvR 949/02 (https://dejure.org/2003,3400)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 (https://dejure.org/2003,3400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen des Bundesgerichtshofs zum Marktwert der Milchquote pro Kilogramm; Anspruch auf rechtliches Gehör; Vertragsauslegung als Auslegung und Anwendung einfachen Rechts; Überprüfung durch Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; MGV § 7 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 18/01

    Auslegung einer Vereinbarung über die "Mitnahme" einer Milchquote nach Beendigung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2002 - LwZR 18/01 -.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2002 - LwZR 18/01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit seiner Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz ein Marktwert der Milchquote von 1, 60 DM/kg zu Grunde gelegt worden ist.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    a) Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 83, 24 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen insoweit nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde in diesem Umfang keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02
    Es handelt sich bei der Vertragsauslegung um die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, deren Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - Rn. 20) .
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Die Gerichte brauchen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu behandeln (vgl. etwa BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - zu II 1 a der Gründe; BGH 27. März 2003 - V ZR 291/02 - zu II 3 b bb (3) beta der Gründe, BGHZ 154, 288) .

    Vielmehr bedarf es hierzu besonderer Umstände (vgl. BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - zu II 1 a der Gründe) .

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Hierfür bedarf es vielmehr besonderer Umstände (vgl. etwa BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02  - zu II 1 a der Gründe) .
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