Rechtsprechung
   BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2112
BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 (https://dejure.org/2000,2112)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 (https://dejure.org/2000,2112)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 BvR 951/98 (https://dejure.org/2000,2112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehenden Altersversorgung für antragsgemäß vorzeitig aus dem Dienst geschiedene Beamte auf Lebenszeit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Nachversicherung - Rentenversicherung - Altersversorgung - Beamter auf Lebenszeit - Beamtenverhältnis - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; BBG § 34; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 34; BayBG Art. 45; GG Art. 33 Abs. 5
    Altersversorgung bei Ausscheiden des Beamten aus dem Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Der Beamte ist seinem Dienstherrn, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, in anderer, besonderer Weise umfassend verpflichtet (vgl. BVerfGE 52, 303 ).

    Die ungleiche Behandlung indes ist gerechtfertigt, weil sich das gesetzlich geregelte Beamtenverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheidet (vgl. BVerfGE 52, 303 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf lebenslange Treue angelegt (vgl. BVerfGE 44, 249 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht des Beamten, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • VGH Bayern, 22.04.1998 - 3 ZB 98.00312
    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. April 1998 - 3 ZB 98.00312 - .
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Er hat keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation (BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Er hat keinen Anspruch auf lebenslange Alimentation (BVerfGE 97, 35 ; 98, 365 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 951/98
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18

    Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, juris Rn. 4 f., und vom 28.03.2007 - 2 BvR 1304/05 -, juris Rn. 16; BAG, Urteile vom 20.03.2001 - 3 AZR 349/00 -, juris Rn. 24 ff., und vom 21.10.2003 - 3 AZR 84/03 -, juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2000 - 12 A 179/00 -, juris Rn. 28 ff.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, juris Rn. 4, und vom 28.03.2007.

  • BVerwG, 04.05.2022 - 2 C 3.21

    Anspruch auf Ergänzung der Nachversicherung in der Rentenversicherung beim

    Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtet, dem auf eigenen Antrag ausscheidenden Beamten den beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch bezogen auf die bisherige Dienstzeit zu erhalten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 Rn. 4 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 C 9.19 - BVerwGE 167, 351 Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00

    Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, DVBl. 2000, 1117.

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 2. März 2000, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 - OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 1999 - 1 Bf 645/98 - BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 3 ZB 97.1613 -, DÖD 1998, 94; sowie ferner: Oberstes Schiedsgericht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Schiedsspruch vom 12. August 1994 - OS 51/92 - Stegmüller, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Stand Februar 2000, Rz. 4 zu § 15; Gilbert/Hesse/Bischoff, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Kommentar, Stand Januar 2000, Anm. 2 zu § 30 der VBL-Satzung.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2000, a.a.O. sowie Beschluss vom 15. Juli 1998, a.a.O., S. 391 f.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2000, a.a.O. War der Gesetzgeber danach von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, eine längere Beurlaubung zu ermöglichen, musste er rechtliche Nachteile, die aus dem Ablauf der Beurlaubungszeiträume folgten (Verlust der Versorgungsanwartschaft bei gleichzeitiger Begründung einer Rentenanwartschaft durch Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung), nicht durch Nachversicherung auch in der Zusatzversorgung ausgleichen.

    Die entscheidungserhebliche Frage, ob die nach § 18 Abs. 6 BetrAVG a.F. und auch nach ihrem Auslaufen bestehende Rechtslage, nach der ausscheidende Beamte, auch bei Ausscheiden auf eigenen Antrag mit Blick auf Kindererziehung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, nicht im Rahmen der Zusatzversorgung nachzuversichern sind, mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen übereinstimmt, ist durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 und 1508/99 geklärt.

  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    Den sich hieraus und aus dem Sozialstaatsprinzip ergebenden Anforderungen an eine Mindestversorgung ausgeschiedener Beamter hat der Gesetzgeber indes ausreichend Rechnung getragen, indem er deren Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung angeordnet hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris, Rn. 4; auch OVG NW, Urteil vom 18. August 2000 - 12 A 179/00 -, NWVBl 2001, S. 237 ).

    Denn zwischen einem Zeitbeamtenverhältnis einerseits und einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis andererseits bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede, die geeignet sind, die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 52, 303 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris, Rn. 5).

    cc) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers rechtfertigen diese strukturellen Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis auf der einen und dem Angestelltenverhältnis auf der anderen Seite die Ungleichbehandlung, die durch den Ausschluss ausgeschiedener Beamter von der Nachversicherung in der Zusatzversorgung hervorgerufen werden kann, nicht nur im Hinblick auf vorzeitig ausgeschiedene Lebenszeitbeamte (so schon BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 -, juris), sondern auch in Bezug auf entlassene Beamte auf Zeit.

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis ist die Pflicht des Beamten verbunden, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 1 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 1 der Gründe).

    Auch diese Ungleichbehandlung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis gerechtfertigt (BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 345; 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 2 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 2 der Gründe).

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 9.19

    Abschlag; Altersgeld; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Auslandseinsatz der Bundeswehr;

    Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, dem auf eigenen Antrag ausscheidenden Beamten den beamtenrechtlichen Versorgungsanspruch bezogen auf die bisherige Dienstzeit zu erhalten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 Rn. 4 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 Rn. 16).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 4.14

    Postreform; Deutsche Bundespost; DBP POSTDIENST; Sondervermögen;

    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 349/00

    Anspruch auf Nachversicherung einer vorzeitig ausgeschiedenen Beamtin

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluß vom 2. März 2000 (- 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, 482) im einzelnen begründet, warum es sowohl mit Art. 33 Abs. 5 GG als auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, daß ein antragsgemäß vorzeitig entlassener Beamter keine über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehende zusätzliche Altersversorgung erhält.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 4 S 2158/07

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf auf Nachversicherung in einer

    Dies gilt nicht nur im Hinblick auf vorzeitig ausgeschiedene Lebenszeitbeamte (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2 BvR 951/98 -, Juris), sondern auch in Bezug auf entlassene Beamte auf Zeit.
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 5.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

    Sie sichert den durch das Sozialstaatsprinzip geforderten Mindeststandard der Altersversorgung (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - DVBl 2000, 1117 und vom 28. März 2007 - 2 BvR 1304/05 - NVwZ 2007, 802 f.).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

  • LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 des Hamburgischen 1. Ruhegeldgesetzes

  • BVerwG, 13.02.2020 - 2 C 10.19

    Berechnung des Altersgeldes § 7 AltGG

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2017 - 4 S 416/17

    Altersruhegeld für vorzeitig ausgeschiedene Beamte

  • VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08

    Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 5 Sa 120/12

    Einbeziehung in ein Auswahlverfahren; Anforderungprofil des Arbeitgebers

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2006 - 4 S 1524/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 21 A 3381/06
  • VG Köln, 19.04.2007 - 15 K 281/06

    Anspruch eines Beamten auf ergänzende Nachversicherung im Versorgungssystem der

  • VG Köln, 23.10.2019 - 15 K 4388/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht