Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.01.2008

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   BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08   

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BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08 (https://dejure.org/2009,1795)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 C 1.08 (https://dejure.org/2009,1795)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 (https://dejure.org/2009,1795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO § 208 Abs. 1 Satz 1, § 399 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 404; BBesG § 42; Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) Nr. 9
    Allgemeine Ämterbewertung; Ämterbewertung; Außendienst; Besonderheiten des jeweiligen Dienstes; Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse; Erschwernisse; Fahndungshelfer; Fahndungsprüfer; Finanzamt für Fahndung und Strafsachen; Finanzverwaltung; Funktionsbezug; herausgehobene ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AO § 208 Abs. 1 Satz 1; § 399 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2; § 404
    Außendienst; Besonderheiten des jeweiligen Dienstes; Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse; Erschwernisse; Fahndungshelfer; Fahndungsprüfer; Finanzamt für Fahndung und Strafsachen; Finanzverwaltung; Funktionsbezug; Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft; Organ der ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfer auf "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B ; Maßgeblichkeit der Eingriffsbefugnisse für die Gewährung einer ...

  • Judicialis

    AO § 208 Abs. 1; ; AO § 399 Abs. 1; ; AO § 399 Abs. 2; ; AO § 404; ; BBesG § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldungsrecht: Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfer auf "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B; Maßgeblichkeit der Eingriffsbefugnisse für die Gewährung ...

  • rechtsportal.de

    Besoldungsrecht: Anspruch der mit materiellen Aufgaben der Steuerfahndung und mit Steuerstrafsachen betrauten Fahndungshelfer auf "Polizeizulage" nach Nr. 9 der Vormerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B; Maßgeblichkeit der Eingriffsbefugnisse für die Gewährung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 722
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08
    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24 , vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).

    Zu deren mit der Zulage abgegoltenen, von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten gehört das Erfordernis, in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell verantwortliche, möglicherweise einschneidende Maßnahmen zu treffen, und die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben gegebenenfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 24. Januar 1985 a.a.O. S. 25).

  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 26.01

    Ausgleichszulage; Polizeivollzugsdienst; Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08
    Darüber hinausgehende Anforderungen werden nicht gestellt ( Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 26.01 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 4).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 20.81

    Beamte der Feuerwehr - Feuerwehrzulage - Erschwerniszulage - Dienst zu

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08
    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24 , vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08
    Der im Besoldungsrecht geltende Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung besondere Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79 m.w.N; zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 51.07 - [...] Rn. 8), führt hier dazu, den Anspruch auf die Zulage bereits daran zu knüpfen, dass der Beamte dem Steuerfahndungsdienst angehört und materielle Aufgaben dieses Dienstes erfüllt.
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 55.02

    Stellenzulage für Beamte in Abschiebehafteinrichtungen; Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08
    Herausgehoben im Sinne dieser Vorschrift sind diese Funktionen wegen der für ihre Wahrnehmung zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen, die von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfasst werden (vgl. Urteil vom 27. November 2003 - BVerwG 2 C 55.02 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 28).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08
    Die Zulageregelung der Nr. 9 der Vorbemerkungen verlangt keinen ausdrücklichen Funktionsbezug durch das Erfordernis einer bestimmten Verwendung, vielmehr genügt ein summarischer Funktionsbezug durch Bezeichnung einer bestimmten Tätigkeit (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 S. 24 , vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.79 - BVerwGE 62, 354 und vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 20.81 - Buchholz 235 § 47 BBesG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 51.07

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst; Tarifverträge wesentlich gleichen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 1.08
    Der im Besoldungsrecht geltende Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung besondere Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79 m.w.N; zuletzt Urteil vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 51.07 - [...] Rn. 8), führt hier dazu, den Anspruch auf die Zulage bereits daran zu knüpfen, dass der Beamte dem Steuerfahndungsdienst angehört und materielle Aufgaben dieses Dienstes erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 4 S 1004/21

    Widerspruchserhebung über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg; Erwerb

    Bereits der im Besoldungsrecht besonders bedeutsame (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 C 1.08 -, Juris Rn. 12) Wortlaut des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBesG ist eindeutig und lässt - entgegen der Ansicht des Klägers - keinen Spielraum für die von ihm befürwortete Auslegung.
  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 39.11

    Aufgabenbetrauung; Auslandsvertretung; Auslandszuschlag;

    Die Entscheidung darüber, für welche Funktion und in welcher Höhe eine derartige Zulage gewährt werden kann, obliegt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG dem Gesetzgeber (vgl. Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11) sowie nach Maßgabe einer den Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung dem Verordnungsgeber.

    Der Gesetzgeber hat in Nr. 9 der Vorbemerkungen abschließend entschieden, bei welchen vollzugspolizeilichen Verwendungen er diese Besonderheiten für gegeben hält (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 10 f.; Beschluss vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehört typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - BVerwG 2 B 72.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 35 Rn. 6 und vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - BVerfGK 14, 548 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 54.11

    Gewährung einer Polizeizulage für die Abordnung als Zollverbindungsbeamter an

    Die Entscheidung darüber, für welche Funktion und in welcher Höhe eine derartige Zulage gewährt werden kann, obliegt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG dem Gesetzgeber (vgl. Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11) sowie nach Maßgabe einer den Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung dem Verordnungsgeber.

    Der Gesetzgeber hat in Nr. 9 der Vorbemerkungen abschließend entschieden, bei welchen vollzugspolizeilichen Verwendungen er diese Besonderheiten für gegeben hält (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 10 f.; Beschluss vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehört typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - BVerwG 2 B 72.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 35 Rn. 6 und vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - BVerfGK 14, 548 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 53.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

    Die Entscheidung darüber, für welche Funktion und in welcher Höhe eine derartige Zulage gewährt werden kann, obliegt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG dem Gesetzgeber (vgl. Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11) sowie nach Maßgabe einer den Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung dem Verordnungsgeber.

    Der Gesetzgeber hat in Nr. 9 der Vorbemerkungen abschließend entschieden, bei welchen vollzugspolizeilichen Verwendungen er diese Besonderheiten für gegeben hält (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 10 f.; Beschluss vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehört typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - BVerwG 2 B 72.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 35 Rn. 6 und vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - BVerfGK 14, 548 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 55.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zolloberamtsrat während der

    Die Entscheidung darüber, für welche Funktion und in welcher Höhe eine derartige Zulage gewährt werden kann, obliegt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG dem Gesetzgeber (vgl. Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11) sowie nach Maßgabe einer den Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung dem Verordnungsgeber.

    Der Gesetzgeber hat in Nr. 9 der Vorbemerkungen abschließend entschieden, bei welchen vollzugspolizeilichen Verwendungen er diese Besonderheiten für gegeben hält (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 10 f.; Beschluss vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehört typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - BVerwG 2 B 72.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 35 Rn. 6 und vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - BVerfGK 14, 548 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 56.11

    Gewährung einer Polizeizulage für einen Zollamtsrat während der

    Die Entscheidung darüber, für welche Funktion und in welcher Höhe eine derartige Zulage gewährt werden kann, obliegt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG dem Gesetzgeber (vgl. Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11) sowie nach Maßgabe einer den Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung dem Verordnungsgeber.

    Der Gesetzgeber hat in Nr. 9 der Vorbemerkungen abschließend entschieden, bei welchen vollzugspolizeilichen Verwendungen er diese Besonderheiten für gegeben hält (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 10 f.; Beschluss vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehört typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - BVerwG 2 B 72.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 35 Rn. 6 und vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - BVerfGK 14, 548 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 25.04.2013 - 2 C 57.11

    Gewährung der Polizeizulage gegenüber Zollverbindungsbeamten an einer deutschen

    Die Entscheidung darüber, für welche Funktion und in welcher Höhe eine derartige Zulage gewährt werden kann, obliegt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG dem Gesetzgeber (vgl. Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11) sowie nach Maßgabe einer den Vorgaben aus Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung dem Verordnungsgeber.

    Der Gesetzgeber hat in Nr. 9 der Vorbemerkungen abschließend entschieden, bei welchen vollzugspolizeilichen Verwendungen er diese Besonderheiten für gegeben hält (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 10 f.; Beschluss vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11).

    Zu den von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten Besonderheiten vollzugspolizeilicher Tätigkeit gehört typischerweise das Erfordernis, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 1.08 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32 Rn. 11; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - BVerwG 2 B 72.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 35 Rn. 6 und vom 3. Juni 2011 - BVerwG 2 B 13.11 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 12 Rn. 10).

    Daher kann der Gesetzgeber eine Stellenzulage für Beamtengruppen gewähren, die bei Organisationseinheiten tätig sind, die typischerweise mit vollzugspolizeilich geprägten Tätigkeitsfeldern befasst sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 - BVerfGK 14, 548 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 11; Beschluss vom 3. Juni 2011 a.a.O. Rn. 7).

  • VG Magdeburg, 19.11.2015 - 5 A 74/15

    Anspruch eines Zollbeamten auf Polizeizulage bei Verwendung in einem typisierten

    Der Gesetzgeber geht hier typisierend und pauschalierend davon aus, dass diese Dienstposten eine vollzugspolizeiliche Prägung aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 2 C 1/08 - zitiert nach juris).

    Die für die Zulageberechtigung erforderliche Prägung des Dienstpostens durch eine bestimmte Funktion (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2007 - BVerwG 2 B 2.07 - zitiert nach juris) ist schon dann anzunehmen, wenn der Beamte der vom Tatbestand erfassten Beamtengruppe - im vorliegenden Fall also einen vom Bundesministerium der Finanzen typisierten Bereich der Zollverwaltung - zugehört und materielle Aufgaben dieses Dienstes (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009, a.a.O.) und eben nicht überwiegend allgemeine Aufgaben eines Zollbeamten erfüllt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2017 - 1 L 1/16

    Anspruch auf Gewährung einer Stellenzulage (Polizeizulage) trotz Verbots der

    aa) Im Besoldungsrecht gilt der Grundsatz, dass dem Wortlaut der Bestimmung wegen der strikten Gesetzesbindung (§ 2 BBesG) besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2008 - 2 C 30.06 -, juris Rn. 25, vom 26. März 2009 - 2 C 1.08 -, juris Rn. 12, und vom 12. November 2009 - 2 C 29.08 -, juris Rn. 12).

    Unter welchen Bedingungen bei Beamten der Zollverwaltung von der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion bzw. der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auszugehen ist, hat der Gesetzgeber in Nr. 9 Abs. 1 Satz 1 der Vorbemerkungen konkretisiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009, a. a. O. Rn. 11).

    Diese Beamten sind dem von der allgemeinen Ämterbewertung nicht erfassten typischen Erfordernis vollzugspolizeilicher Tätigkeit, dass die Beamten in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung schnell und eigenverantwortlich einschneidende Maßnahmen treffen und bereit sein müssen, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben notfalls Leben und Gesundheit einzusetzen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2009, a. a. O., vom 25. April 2013, a. a. O. Rn. 16, und vom 26. Juni 2014, a. a. O.), unterschiedslos nicht ausgesetzt.

  • BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 72.10

    Steuerfahnder; Beamter der Steuerfahndung; Außendienst; Polizeizulage;

    Die geltend gemachte Divergenz des Berufungsurteils zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2009 (BVerwG 2 C 1.08, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 32) liegt nicht vor.

    Zu den mit der Zulage abzugeltenden Besonderheiten gehört das Erfordernis, in schwierigen Situationen unter physischer und psychischer Belastung in kürzester Zeit einschneidende Maßnahmen zu treffen, daneben ggf. auch die Bereitschaft, in Erfüllung der übertragenen Aufgaben Leben und Gesundheit einzusetzen (Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. Rn. 10, 11, 14).

    Die für die Zulageberechtigung erforderliche Prägung des Dienstpostens durch eine bestimmte Funktion (vgl. Beschluss vom 31. Juli 2007 - BVerwG 2 B 2.07 -, juris, Rn. 6) ist schon dann anzunehmen, wenn der Beamte der vom Tatbestand erfassten Beamtengruppe - im vorliegenden Fall also dem Steuerfahndungsdienst - zugehört und materielle Aufgaben dieses Dienstes erfüllt (Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. Rn. 11).

    In dem von der Beschwerde benannten Fall (Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. Rn. 14) war dies nach den bindenden Feststellungen der Vorinstanz der Fall.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 1 L 76/16

    Zollbeamter; Anspruch auf Gewährung der sog. Polizeizulage während einer

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10

    Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation;

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 13.11

    Polizeizulage; Erschwerniszulage; Mobile Fahndungseinheit der Bundespolizei;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09

    Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 1385/10

    Anspruch auf Gewährung einer Polizeizulage für den Zeitraum einer Tätigkeit als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 2093/09

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals des Betrautseins von Beamten der Zollverwaltung

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 53.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 54.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 15.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 29.09

    Stellenzulage für fliegendes Personal; sonstige ständige

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 62.17

    Gewährung einer sog. Polizeizulage als Stellenzulage eines Zollamtmanns wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 1990/10

    Anspruch eines Zolloberamtsrat beim Zollkriminalamt auf Gewährung einer

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 56.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 2179/10

    Anspruch eines Zollbeamten auf Gewährung von Polizeizulage für seine Tätigkeit

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 57.11

    Rechtfertigung einer höheren Erschwerniszulage durch das höhere

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 61.17

    Gewährung einer sog. Polizeizulage als Stellenzulage eines Zollhauptsekretärs

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 B 60.17

    Gewährung einer sog. Polizeizulage als Stellenzulage eines Zollbetriebsinspektors

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 1 A 1458/10

    Anspruch eines Zollbeamten auf Polizeizulage für die Zeit seiner Tätigkeit als

  • BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 14.11

    Das höhere Gefährdungspotenzial aufgrund der Bekämpfung organisierter

  • BVerwG, 20.08.2012 - 2 B 42.12

    Bundespolizist; Zulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1248/16

    Einstellung der Gewährung einer sog. Polizeizulage aufgrund des Nichtableistens

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse

  • VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 53.16

    Anrechnung; Ausbildung; Ausbildungszeit; Beamter; Dienstherrnwechsel; Dienstzeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2017 - 2 LB 7/17

    Polizeizulage für Zollbeamte aus dem Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit

  • VG Düsseldorf, 23.08.2011 - 26 K 1601/11

    Polizeivollzugsbeamter Polizeizulage Polizeidienstunfähigkeit

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 14 BV 11.202

    Zur Frage, ob für die Tätigkeit als Wärmebild- und Systemoperator in

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 41.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 42.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 55.16

    Anrechnung des Zeitraums einer Ausbildung auf die Wartezeit für die Gewährung

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 54.16

    Anrechnen einer früheren Dienstzeit eines Beamten auf Probe auf die Wartezeit für

  • VG München, 28.02.2014 - M 21 K 12.817

    Anspruch einer Zollbeamtin auf Polizeizulage (hier verneint); Begriff der

  • VG Koblenz, 14.10.2015 - 2 K 307/15

    Keine Zulage als fliegendes Personal für Systemoperator Wärmebildgerät bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 1 A 2526/09

    Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung für die Auslegung der betroffenden

  • VG Münster, 13.09.2011 - 4 K 2477/09

    Weitergewährung einer Stellenzulage nach Nr. 9 Vorb. zu den Besoldungsordnungen A

  • VG Münster, 13.09.2011 - 4 K 884/10

    Weitergewährung einer Stellenzulage nach Nr. 9 Vorb. zu den Besoldungsordnungen A

  • VG Münster, 13.09.2011 - 4 K 973/10

    Weitergewährung einer Stellenzulage nach Nr. 9 Vorb. zu den Besoldungsordnungen A

  • VG Münster, 13.09.2011 - 4 K 897/10

    Weitergewährung der Stellenzulage durch Absolvierung einer erforderlichen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.2008 - 2 C 1.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77219
BVerwG, 10.01.2008 - 2 C 1.08 (https://dejure.org/2008,77219)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2008 - 2 C 1.08 (https://dejure.org/2008,77219)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 2 C 1.08 (https://dejure.org/2008,77219)
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