Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.03.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07   

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BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07 (https://dejure.org/2008,7421)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 2 C 10.07 (https://dejure.org/2008,7421)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 2 C 10.07 (https://dejure.org/2008,7421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; Art. 80; LBG RP § 90; BVO RP § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; § 4 Abs. 1 Nr. 6 Halbs. 2 Buchst. a
    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; behandlungsbedürftige Erkrankung; Beihilfe; erektile Dysfunktion; Erforderlichkeit; ergänzende Beihilfe; Erhöhung der Lebensqualität; Fürsorge; Gleichheitsgrundsatz; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anerkennungsvoraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe im Fall einer erektilen Dysfunktion als Folge einer behandlungsbedürftigen Krankheit; Ausschluss der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen zur Behandlung der erektilen Dysfunktion; Beachtung der Fürsorgepflicht ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 80; ; LBG RP § 90; ; BVO RP § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BVO RP § 4 Abs. 1 Nr. 6 Halbs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Beihilfe, Fehlende Ermächtigungsgrundlage für landesrechtliche Regelung in Rheinland-Pfalz, Verfassungsmäßigkeit der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Die Gewährung von Beihilfen ergänzt die Alimentation; dadurch soll der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten u.a. auch im Krankheits- oder Pflegefall gesichert werden (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ; BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - juris, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen).

    Das verfassungsrechtliche Fürsorgeprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist damit gemäß Art. 33 Abs. 5 GG bei der Regelung und Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts zu berücksichtigen (BVerfG, Beschlüsse vom 13. November 1990 a.a.O. S. 98 und vom 7. November 2002 a.a.O. S. 232).

    Im verfassungsrechtlich durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Kernbereich der Fürsorgepflicht ist dafür Sorge zu tragen, dass der Beamte im Krankheitsfall nicht mit erheblichen finanziellen Aufwendungen belastet bleibt, die er - in zumutbarer Weise - aus seiner Alimentation nicht bestreiten kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O.).

    Ob der Dienstherr seiner so umrissenen verfassungsrechtlichen Pflicht zur Fürsorge durch eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, über Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonst geeigneter Weise Genüge tut, bleibt von Verfassungs wegen seiner Entscheidung überlassen (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 a.a.O.).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    c) Die Gewährung von Beihilfe findet ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 m.w.N.).

    Das verfassungsrechtliche Fürsorgeprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist damit gemäß Art. 33 Abs. 5 GG bei der Regelung und Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts zu berücksichtigen (BVerfG, Beschlüsse vom 13. November 1990 a.a.O. S. 98 und vom 7. November 2002 a.a.O. S. 232).

    Denn die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht fordert keine lückenlose Erstattung aller Kosten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder Todesfällen, die durch die Leistungen einer beihilfenkonformen Krankenversicherung nicht gedeckt sind (stRspr, vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 a.a.O. S. 101; BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3; Beschluss vom 3. März 1989 - BVerwG 2 NB 1.88 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 6).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Dies gilt aufgrund des Homogenitätsgebots auch für die Landesgesetzgebung, für die Art. 80 Abs. 1 GG nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - juris Rn. 10, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen, m.w.N.).

    Zum anderen muss der parlamentarische Gesetzgeber die Verantwortung für wesentliche Einschränkungen des Beihilfestandards übernehmen (vgl. Urteil vom 20. März 2008 a.a.O. Rn. 11).

    Die Gewährung von Beihilfen ergänzt die Alimentation; dadurch soll der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten u.a. auch im Krankheits- oder Pflegefall gesichert werden (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ; BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - juris, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Dies folgt aus der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfe und ihres Wechselbezugs zu den Besoldungs- und Versorgungsbezügen, wobei jedenfalls die Gesetzesbindung der Besoldung zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 ).

    Dabei hat er grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, wenn die Ungleichbehandlung nicht an ein personenbezogenes, d.h. von den Betroffenen gar nicht oder nur schwer beeinflussbares Merkmal, sondern an Lebenssachverhalte anknüpft oder von freiwilligen Entscheidungen der Betroffenen abhängt (vgl. zum Ganzen Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 2 C 16.06 - ZBR 2008, 130).

  • BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Betrifft die angegriffene Maßnahme ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 1994 - 1 BvL 14, 15/88 - BVerfGE 91, 118 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Solange der Gesetzgeber am gegenwärtig praktizierten "Mischsystem" aus privat finanzierter Vorsorge und ergänzender Beihilfe festhält, ist der allgemeine Gleichheitssatz dann verletzt, wenn eine bestimmte Regelung die im Beihilfensystem angelegte Sachgesetzlichkeit ohne zureichenden Grund verlässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvL 29/87 - BVerfGE 85, 238 ).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 16.06

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer; Ausschluss der Lehrer in

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Dabei hat er grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, wenn die Ungleichbehandlung nicht an ein personenbezogenes, d.h. von den Betroffenen gar nicht oder nur schwer beeinflussbares Merkmal, sondern an Lebenssachverhalte anknüpft oder von freiwilligen Entscheidungen der Betroffenen abhängt (vgl. zum Ganzen Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 2 C 16.06 - ZBR 2008, 130).
  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Damit sind die Bedenken ausgeräumt, die der Senat in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 C 26.02 - (BVerwGE 119, 168) zur damaligen Fassung der Rheinland-Pfälzischen Beihilfevorschriften geäußert und dahingehend zusammengefasst hatte, die Herausnahme einzelner Medikamente aus der Beihilfefähigkeit sei nur zulässig, wenn dies mit dem "Programm" der Beihilfevorschriften vereinbar sei.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Denn die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht fordert keine lückenlose Erstattung aller Kosten in Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder Todesfällen, die durch die Leistungen einer beihilfenkonformen Krankenversicherung nicht gedeckt sind (stRspr, vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 a.a.O. S. 101; BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15 und vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 = Buchholz 237.95 § 95 SHLBG Nr. 3; Beschluss vom 3. März 1989 - BVerwG 2 NB 1.88 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 6).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 10.07
    Diese ist dann aber entsprechend den im Urteil vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - (BVerwGE 121, 103 ) entwickelten Grundsätzen weiterhin für eine Übergangszeit anzuwenden, weil andernfalls der noch verfassungsfernere und schlechthin unerträgliche Zustand einträte, dass der Beamte und seine Familie ohne jeden Anspruch auf Beihilfe in Krankheitsfällen bliebe.
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 NB 1.88

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Deligierung des Arztes -

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

    Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die

  • OVG Saarland, 03.06.2015 - 1 A 312/14

    Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion

    Zur Begründung ist, soweit hier wesentlich, unter auszugsweiser Wiedergabe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.5.2008 - 2 C 10.07 - und vom 26.6.2008 - 2 C 2.07 - ausgeführt, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 BhV SL in der hier maßgeblichen Fassung vom 20.6.2012 seien Aufwendungen für vom Arzt schriftlich verordnete Arzneimittel grundsätzlich beihilfefähig.

    Zwar gebe es, wie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.5.2008 - 2 C 10.07 - näher dargelegt sei, für den Ausschluss von Arzneimitteln, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder der Anreizung oder Steigerung der sexuellen Potenz dienten, sachliche, im Beihilferecht angelegte Gründe.

    Zu berücksichtigen sei zudem, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.5.2008 - 2 C 10.07 - in zeitlicher Nähe zu seiner vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung vom 26.6.2008 - 2 C 2.07 - den generellen Ausschluss der Aufwendungen für Mittel u.a. zur Behandlung der erektilen Dysfunktion von der Beihilfe auch für den Fall als rechtmäßig erachtet habe, dass diese erektile Dysfunktion Folge eines Prostata-Karzinoms sei, ohne die Rechtmäßigkeit dieses Ausschlusses vom Bestehen oder der Einführung einer normativen Härtefallregelung abhängig zu machen.

    Urteile vom 28.5.2008 - 2 C 10.07 -, - 2 C 24.07 - und - 2 C 108.07 -, zitiert nach juris, das letztgenannte Urteil betreffend im Übrigen das dem Kläger verschriebene Präparat "Viridal"- außerdem aus der im Anschluss hieran ergangenen Rechtsprechung: OVG Bautzen, Urteil vom 13.4.2010 - 2 A 741/08 - OVG Koblenz, Urteil vom 11.3.2011 - 2 A 10066/11 - OVG Münster, Urteile vom 25.2.2015 - 1 A 220/14 - und vom 10.12.2010 - 1 A 565/09 -, sämtlich zitiert nach juris,.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 1.07 - (IÖD 2008, 246; vgl. auch die Parallelentscheidungen in den Verfahren - 2 C 10.07 -, - 2 C 108.07 - und - 2 C 24.07 -), dem sich der Senat insoweit anschließt, Folgendes entschieden: .
  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 21 K 4324/19

    Beihilfe für eine Schwellkörperprothese

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urt. v. 3.6.2015, 1 A 312/14, juris), das unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.5.2008, 2 C 10/07, juris, Rn. 30 ff.) ausführt, die erektile Dysfunktion stelle zwar einen regelwidrigen Gesundheitszustand dar, ihre Behandlungsbedürftigkeit ergebe sich aber vorwiegend aus sexuellen Bedürfnissen und nicht aus biologisch-medizinischen Erfordernissen wie etwa beim behandlungsbedürftigen Bluthochdruck oder Diabetes, welche anders als die erektile Dysfunktion zu unzumutbaren Beschwerden und weiteren körperlichen Krankheitserscheinungen führten.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.2007 - 2 C 10.07   

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BVerwG, 05.03.2007 - 2 C 10.07 (https://dejure.org/2007,35620)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2007 - 2 C 10.07 (https://dejure.org/2007,35620)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2007 - 2 C 10.07 (https://dejure.org/2007,35620)
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