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   AG Friedberg (Hessen), 06.08.2014 - 2 C 1141/13 (11)   

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https://dejure.org/2014,21142
AG Friedberg (Hessen), 06.08.2014 - 2 C 1141/13 (11) (https://dejure.org/2014,21142)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 06.08.2014 - 2 C 1141/13 (11) (https://dejure.org/2014,21142)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 06. August 2014 - 2 C 1141/13 (11) (https://dejure.org/2014,21142)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Schmerzensgeldanspruch, wenn Foto eines NPD-Mitglieds bei einer rechtsextremen Demonstration veröffentlicht wird

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für Internetveröffentlichung von Fotos von Teilnehmern einer rechtsextremen Demonstration

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bildveröffentlichung: kein Schadensersatz für rechtsradikalen Demonstranten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung von Fotos eines Demo-Teilnehmers begründet kein Schmerzensgeld

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2013 - 2 O 168/12

    Degi International: Commerzbank zu Schadenersatz wegen falscher Beratung

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 06.08.2014 - 2 C 1141/13
    Die Akten 2 O 168/12 des Landgerichts Gießen wurden zu Informationszwecken beigezogen.
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 06.08.2014 - 2 C 1141/13
    Weil der Kläger vor dem Oberlandesgericht mit seinem Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten weitgehend obsiegt hat, hat er bereits ausreichende Genugtuung erfahren (vgl. BGH NJW 1970, 1077).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 06.08.2014 - 2 C 1141/13
    Er beruht auf dem Gedanken, dass die Verletzung der Würde und Ehre des Menschen ohne Zubilligung einer Geldentschädigung häufig verkümmern würde (BVerfG, NJW 2000, 2187; Erman, BGB, Kommentar, 13. Auflage 2011, Rdn. 314, Anhang zu § 12 m.w.N.).
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