Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,103
BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04 (https://dejure.org/2005,103)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 (https://dejure.org/2005,103)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 (https://dejure.org/2005,103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 78 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2; PostPersRG § 29 Abs. 5 und 6; BDG § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 34 Abs. 1, § 52 Abs. 1, §§ 55, 65 Abs. 1
    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); Verfahrensmangel; sog. Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bemessungskriterien; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (schweres Dienstvergehen; Prognoseentscheidung hinsichtlich ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 78 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2
    Ausnahmesituation; Beamtenverhältnis; Beamter; Bemessung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bemessungskriterien; Betriebsrat; Disziplinarklage; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren; Entfernung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (schweres ...

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung des Betriebsrates bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten; Personalvertretungsrechtliche Beteiligung als Teil der disziplinarbehördlichen Abschlussentscheidung; Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten bei Entfernung aus dem ...

  • Judicialis

    BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1; ; BPersVG § ... 77 Abs. 2 Nr. 2; ; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 3; ; BPersVG § 78 Abs. 2; ; PostPersRG § 29 Abs. 5; ; PostPersRG § 29 Abs. 6; ; BDG § 13 Abs. 1; ; BDG § 13 Abs. 2 Satz 1; ; BDG § 34 Abs. 1; ; BDG § 52 Abs. 1; ; BDG § 55; ; BDG § 65 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen Postbeamten - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikt - endgültiger Vertrauensverlust aufgrund umfassender Würdigung des Persönlichkeitsbildes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 252
  • NVwZ 2006, 469
  • DVBl 2006, 651 (Ls.)
  • DÖV 2006, 750
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (731)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Auf der Seite der den Beklagten entlastenden Umstände hat das Berufungsgericht zunächst zu Recht geprüft, ob sich der Beklagte mit Erfolg auf einen "anerkannten Milderungsgrund" berufen kann; dabei hätte es nach dem auch im Verfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz fortgeltenden Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. BTDrucks 14/4659 S. 35 - zu § 3 BDG) ausgereicht, wenn nur hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines solchen "Milderungsgrundes" gegeben wären (vgl. Urteil des Disziplinarsenats vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ).
  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99

    Materielles Disziplinarrecht; Postzustellbeamter

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Zu Lasten des Beklagten waren ferner zu berücksichtigen die schuldhafte nicht termingerechte Zustellung der Postwurfsendungen (vorübergehende nicht eigennützige Postunterdrückung, vgl. dazu Urteil des Disziplinarsenats vom 7. Februar 2001 - BVerwG 1 D 59.99 - ZBR 2002, 50 m.w.N.), die Tatsache, dass der Beklagte bereits ein halbes Jahr nach seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit schwer versagt hatte und dienstlich zuletzt nicht positiv beurteilt worden war, sowie der Umstand, dass er aus der Beobachtung, dass ein Kollege wegen des gleichen Dienstvergehens disziplinarisch belangt worden war, nicht rechtzeitig den Entschluss zur freiwilligen vollständigen Wiedergutmachung des Schadens oder jedenfalls zur Offenbarung des Fehlverhaltens gefasst hatte.
  • BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02

    Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Diebstählen zum Nachteil von

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Soweit eine Erweiterung in Betracht gezogen wird, bilden die in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe einen Vergleichsmaßstab, wie außergewöhnlich eine Ausnahmesituation sein muss, um davon ausgehen zu können, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes pflichtmäßiges Verhalten von dem Beamten auch in Zukunft nicht erwartet werden kann (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 -, vom 18. September 2003 - BVerwG 2 WD 3.03 - BVerwGE 119, 76 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBerB 2004, 178).
  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Die Nachnahmebeträge einschließlich des Nachentgelts in Höhe von insgesamt 569, 80 DM betreffen etwas mehr als 4/5 des Gesamtschadens; der Zugriff auf die 106, 90 DM Nachentgelt bewegt sich im Bereich der Bagatellgrenze (vgl. Urteil des Disziplinarsenats vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 D 31.01 - BVerwGE 116, 308).
  • BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02

    Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Gegebenenfalls hätte das Berufungsgericht dann auch zu prüfen gehabt, ob nicht die vom Disziplinarsenat entwickelte Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2002 - BVerwG 1 D 11.02 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 29), wonach bei einem so genannten Zugriffsdelikt, das aus mehreren Zugriffen besteht, sich eine mildere Disziplinarmaßnahme ohne Hinzutreten weiterer gewichtiger Milderungsgründe nicht darauf stützen lässt, dass für einen Teil der Zugriffe der Milderungsgrund der Offenbarung oder der Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung und für den anderen Teil der Milderungsgrund des Zugriffs auf geringwertige Güter herangezogen wird, unter Geltung des § 13 BDG von Bedeutung ist.
  • BVerwG, 27.11.2002 - 1 D 10.02

    Disziplinarrechtliche Ahndung des eigennützigen Zugriffs auf dienstlich

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Da es für die Frage des endgültigen Vertrauensverlusts aber nicht nur auf das Vorhandensein eines "anerkannten Milderungsgrundes", sondern auf eine Gesamtabwägung aller auch entlastender Umstände ankommt, durfte das Berufungsgericht nicht aus Rechtsgründen offen lassen, ob der Beklagte das "Schieben" der Nachnahmebeträge freiwillig, d.h. ohne Furcht vor Entdeckung (Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 1 D 10.02 -) offenbart hatte.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00

    Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04
    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.; Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 8.03

    Griff in die Kameradenkasse; Unteroffizierskasse; Unterschlagung; Mitverschulden

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 136.87

    Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes; zahlreiche Pflichtverstöße außerhalb des

  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Entscheidungsmaßstab für die Frage, in welchem Umfang der Dienstherr und die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, ist die Annahme, dass das Dienstvergehen einschließlich aller be- und entlastenden Umstände bekannt würde (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ; Beschluss vom 2. März 2012 - 2 B 8.11 - juris Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris, Rn. 15, und vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris, Rn. 26.
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auf die Einstufung des Dienstvergehens als Zugriffsdelikt zu Lasten des Dienstherrn oder einem diesem gleichgestellten Delikt kommt es nicht an (Aufgabe der bisherigen Rspr, BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ).

    Diese Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 20 f., vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 12 und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 15) gibt der Senat auf.

    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren Anwendung finden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 sowie zuletzt vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 35).

    Bei der Ausübung des den Gerichten nach § 13 Abs. 1 LDG NW eröffneten Ermessens, bei dem sie nicht an die Wertungen des Dienstherrn gebunden sind (§ 59 Abs. 2 Satz 2 LDG NW), ist jede Schematisierung zu vermeiden (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 36).

    e) § 13 Abs. 2 LDG NW sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte ermittelt und vom Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt werden (stRspr, BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 Rn. 14 ff. und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - NVwZ 2015, 1680 Rn. 25).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht