Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.03.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11, 2 C 12.11, 2 C 12.11   

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https://dejure.org/2013,17584
BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11, 2 C 12.11, 2 C 12.11 (https://dejure.org/2013,17584)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 C 12.11, 2 C 12.11, 2 C 12.11 (https://dejure.org/2013,17584)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11, 2 C 12.11, 2 C 12.11 (https://dejure.org/2013,17584)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; chronische Erkrankung; Einstellung; Ernennung; gerichtliche Kontrolle; gesundheitliche Eignung; körperliche Anforderung; Lebenszeitprinzip; Lehrer; Leistungsvermögen; mittelbare ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2, Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2
    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; Einstellung; Ernennung; Lebenszeitprinzip; Lehrer; Leistungsvermögen; Multiple Sklerose; Prognose; Risikogruppe; Schadensersatz; Veranlagung; Verschulden; Wahrscheinlichkeitsgrad; chronische ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 2 Abs 2 Buchst b EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 Buchst a EGRL 78/2000
    Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers; Beurteilungsspielraum; vorzeitige Dienstunfähigkeit; Wahrscheinlichkeitsgrad

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstellung in den Schuldienst und in ein Beamtenverhältnis auf Probe - Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers - Prognosemaßstab und -zeitraum

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsspielraum des Dienstherren bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern; Gesundheitliche Ungeeignetheit eines Beamtenbewerbers bei Bestehen einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen ...

  • rewis.io

    Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers; Beurteilungsspielraum; vorzeitige Dienstunfähigkeit; Wahrscheinlichkeitsgrad

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilungsspielraum des Dienstherren bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern; Gesundheitliche Ungeeignetheit eines Beamtenbewerbers bei Bestehen einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung - Gesundheitliche Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beurteilungsspielraum bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beurteilungsspielraum bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beamtenrecht: Gesundheitlich Eignung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beamtenbewerber - Gesundheitliche Eignung - Rechtsprechungsänderung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesundheitlichen Eignung zugunsten von Probebeamten

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beamtenrecht: Eignung von Beamtenbewerbern

  • bista.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Beamtenrecht: Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesundheitliche Eignung zugunsten von Probebeamten

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern mit Schwerbehinderung - Beurteilungsspielraum

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 244
  • NVwZ 2014, 300
 
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Wird zitiert von ... (256)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10

    Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Tritt der Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand, ist das Gleichgewicht zwischen Dienstzeit und Ruhestand verschoben, weil dem Dienstherrn die Arbeitskraft des Beamten zu früh verloren geht (Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54 jeweils Rn. 16 f.).

    Zwar darf eine Verbeamtung nur vorgenommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Übernahme- oder Einstellungsanspruch vorliegen (Urteil vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54 jeweils Rn. 11).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist angesichts der Tatsache, dass der Kläger seinen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis noch vor Überschreitung der Altersgrenze gestellt hatte, das insoweit bestehende Ermessen für die Gewährung einer Ausnahme von der Altersgrenze auf Null reduziert, sollte sich die Ablehnung als rechtswidrig erweisen (vgl. Urteil vom 23. Februar 2012 a.a.O. jeweils Rn. 35).

    Somit ist auch Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der RL Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Urteile vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6 jeweils Rn. 15 und vom 23. Februar 2012 - BVerwG 2 C 76.10 - BVerwGE 142, 59 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 54 jeweils Rn. 44).

    Die unionsrechtliche Anerkennung des daraus folgenden Interesses an einer adäquaten Lebensdienstzeit wird durch Art. 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c der RL belegt, wonach Ungleichbehandlungen wegen des Alters insbesondere die Festlegung eines Höchstalters für die Einstellung aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand einschließen (Urteil vom 23. Februar 2012 a.a.O. jeweils Rn. 45).

    Das auf Lebenszeit angelegte Beamtenverhältnis, das Schutz vor Entlassung, amtsangemessene Besoldung und lebenslange Versorgung für den Beamten und seine Hinterbliebenen gewährleistet, rechtfertigt das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit des Beamten (Urteil vom 23. Februar 2012 a.a.O. jeweils Rn. 16 sowie Rn. 45).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O. Rn. 22 f.).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteil vom 21. Juni 2007 a.a.O.).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Die Wahl kann auf politischen, wirtschaftlichen, sozialen, demografischen oder fiskalischen Erwägungen beruhen, wobei letztere für sich allein nicht ausreichen (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - Rs. C-159/10 und 160/10, Fuchs und Köhler - NVwZ 2011, 1249 Rn. 61, 73 f. und 80 f.).

    Die Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Maßnahme ist nachgewiesen, wenn sie im Hinblick auf das verfolgte Ziel nicht unvernünftig erscheint und auf Beweismittel gestützt ist, deren Beweiskraft das nationale Gericht zu beurteilen hat (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011 a.a.O. Rn. 83).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Fehlen einer Person gerade aufgrund ihrer Behinderung bestimmte geistige oder körperliche Fähigkeiten, die unerlässliche Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Rechts sind, liegt in der Verweigerung dieses Rechts kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - BVerfGE 99, 341 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135 Rn. 20 zu § 7 Abs. 1 AGG).

    Schließlich hat der Kläger den Anspruch nicht innerhalb der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG geltend gemacht (vgl. zur Zulässigkeit der Fristenregelung EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke - Slg. 2010, I-7003; BAG, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - NJW 2013, 555; BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135 Rn. 32 und Beschluss vom 16. April 2013 - BVerwG 2 B 145.11 - juris Rn. 10).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Die hauptberufliche Beschäftigung auf Lebenszeit und das hiermit korrespondierende Alimentationsprinzip sind prägende Strukturmerkmale des Berufsbeamtentums (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ).

    Bei den Beamten typischerweise übertragenen hoheitlichen Tätigkeiten geht es um die Aufgabenbereiche des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG, deren Wahrnehmung - gerade im Interesse des gesetzesunterworfenen Bürgers - die besonderen Verlässlichkeits-, Stetigkeits- und Rechtsstaatlichkeitsgarantien des Beamtentums erfordern (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 a.a.O. S. 261).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Ein Bewerber kann deshalb Ersatz des ihm durch Nichteinstellung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Amtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch des Bewerbers auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, wenn diese Rechtsverletzung für die Nichteinstellung des Bewerbers kausal war und wenn der Bewerber es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - BVerwGE 136, 140 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45 jeweils Rn. 16).

    Neben der Unkenntnis von der Behinderung des Klägers, die ihr nicht vorgeworfen werden kann, entsprach der angewandte Prognosemaßstab für die gesundheitliche Eignung dem damaligen Stand von Rechtsprechung und Schrifttum (Urteile vom 25. Februar 2010 a.a.O. jeweils Rn. 26 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 40).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 11).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die körperliche Eignung ausreicht, um dem Bewerber irgendeine amtsangemessene Beschäftigung zuweisen zu können, die mit den dienstlichen Bedürfnissen in Einklang steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 = juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 28; Zängl, in: GKÖD, Stand August 2013, K § 8 Rn. 82a; Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand August 2012, BLV 2009 § 5 Rn. 8).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).

    Während grundsätzlich bei der Einstellung von Beamten die körperliche Eignung für die gesamte Laufbahn mit allen zu ihr gehörenden Ämtern und den diesen zugeordneten Dienstposten zu verlangen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - BVerwG 2 VR 1.13 - juris Rn. 22 und 28 ff.), gilt dies bei Schwerbehinderten daher nicht.

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6; vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht fest (vgl. Urteile 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 14 f. und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 87.59
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und des überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein muss (vgl. Urteile vom 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6; vom 25. Februar 1993 - BVerwG 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

    Auch insoweit hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung nicht fest (vgl. Urteile 17. Mai 1962 - BVerwG 2 C 87.59 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 6 S. 14 f. und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz;

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 B 79.10

    Schwerbehinderung; Feststellungsverfahren nur auf Antrag; Kenntnis des

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung;

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (im Anschluss an Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 -).

    Geeignet ist nach Art. 33 Abs. 2 GG nur derjenige, der dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 und vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - Rn. 10 ).

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O.).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (Urteile vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 22 und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 12).

    Insoweit sind die Voraussetzungen, unter denen eine Einschränkung der aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Letztentscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte für die Auslegung und Anwendung normativer Regelungen anzunehmen ist, nicht erfüllt (Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 24 ff.).

    Diesen Prognosemaßstab hat der Senat in Bezug auf die Bewertung der gesundheitlichen Eignung von solchen Bewerbern aufgegeben, die die Ernennung zum Probebeamten beanspruchen (Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 16).

    Vielmehr geht dies regelmäßig auf erst nachträglich eingetretene Umstände zurück (Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 16 ff.).

    Auf dieser Grundlage hat er unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung eigenverantwortlich zu beantworten (Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 23).

    Gegebenenfalls muss darauf hingewirkt werden, dass der Arzt seine Ausführungen ergänzt, oder es ist ein weiterer Arzt, insbesondere ein Facharzt, einzuschalten (Urteile vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 Rn. 22 f. und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 6 A 916/16

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei

    - 2 C 16.12 -, BVerwGE 148, 204 = juris, Rn. 18, und vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 = juris, Rn. 12.
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 5 LA 139/21

    Gesundheitliche Eignung; Polizeivollzugsdienst; Prognosemaßstab

    Der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.7.2013 (- BVerwG 2 C 12.11 -, juris) entwickelte Prognosemaßstab gilt für Beamtenbewerber allgemein und ist daher auch bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst zu berücksichtigen.

    Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 21.2.1995 - 1 BvR 1397/93 -, juris Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 10 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe]; Beschluss vom 11.4.2017 - BVerwG 2 VR 2.17 -, juris Rn. 11 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf]; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 4 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf]; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 5 [in Bezug auf die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf]).

    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr daher immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 5).

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 6).

    Dieses Urteil ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 24ff.; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 5), d. h. dem Dienstherrn steht insoweit kein gerichtlicherseits nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

    Hierbei steht ihm ein weiter Einschätzungsspielraum zu, bei dessen Wahrnehmung er sich am typischen Aufgabenbereich der Ämter der Laufbahn zu orientieren hat (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 12; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 7).

    Diese - vom Dienstherrn bestimmten - Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (BVerwG, Urteil vom 21.6.2007 - BVerwG 2 A 6.06 -, juris Rn. 22; Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 12).

    Auf dieser Grundlage muss festgestellt werden, ob ein Bewerber, dessen Leistungsfähigkeit - etwa aufgrund eines chronischen Leidens - gemindert ist, den Anforderungen gewachsen ist, welche die Ämter einer Laufbahn für die Dienstausübung stellen (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 12, 27; Nds. OVG, Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 7).

    Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für das von ihm angestrebte öffentliche Amt bezieht sich nicht nur auf den gegenwärtigen Stand, sondern auch auf die künftige Amtstätigkeit und enthält eine Prognose, die eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (BVerfG, Urteil vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 13) und den Zeitraum bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze erfasst (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 8).

    Die gesundheitliche Eignung eines im Zeitpunkt der Einstellungsuntersuchung dienstfähigen Beamtenbewerbers kann daher im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe oder eine chronische Erkrankung mit progredientem - also fortschreitendem bzw. sich verschlechterndem - Verlauf verneint werden (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 8).

    Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und der überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosevoraussetzungen gilt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, dass der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden wird (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 9) oder wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 9).

    Dabei hat der Arzt verfügbare Erkenntnisse über den voraussichtlichen Verlauf chronischer Krankheiten auszuwerten und in Bezug zum gesundheitlichen Zustand des Bewerbers zu setzen (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 22).

    Auf dieser Grundlage hat sie unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG eigenverantwortlich zu beantworten (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 23; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 22).

    zielt ersichtlich auf die zuvor (ZB, S. 4/unten [Bl. 209/GA]) dargestellte bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden muss oder wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen wird (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16, 21; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21).

    Den "Eigenheiten" des Polizeivollzugsdienstes wird dadurch Rechnung getragen, dass der Dienstherr die körperlichen Anforderungen der jeweiligen Laufbahn zu bestimmen hat und ihm insoweit ein weiter Einschätzungsspielraum zusteht (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 12).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 12).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen vorherigen, für die Beamtenbewerber ungünstigeren Prognosemaßstab mit der Begründung aufgegeben, dass dieser eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG auf Zugang zu einem öffentlichen Amt dargestellt habe (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 24).

    Der vorherige Maßstab - wonach der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16 m. w. Nw.) - war geeignet, Bewerber schon deshalb vom Zugang zum Beamtenverhältnis auszuschließen, weil ihr gesundheitlicher Zustand vom Regelzustand abwich; dies hat das Bundesverwaltungsgericht vor dem Hintergrund des langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosezeitraums und der Unsicherheiten medizinischer Prognosen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG als unverhältnismäßig angesehen (BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 24).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.2011 - 2 C 12.11   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 16.03.2011 - 2 C 12.11 (https://dejure.org/2011,70457)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2011 - 2 C 12.11 (https://dejure.org/2011,70457)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2011 - 2 C 12.11 (https://dejure.org/2011,70457)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; Einstellung; Ernennung; Lebenszeitprinzip; Lehrer; Leistungsvermögen; Multiple Sklerose; Prognose; Risikogruppe; Schadensersatz; Veranlagung; Verschulden; Wahrscheinlichkeitsgrad; chronische ...

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern

Verfahrensgang

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