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   AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 15.10.2013 - 2 C 1438/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43447
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 15.10.2013 - 2 C 1438/13 (https://dejure.org/2013,43447)
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Entscheidung vom 15.10.2013 - 2 C 1438/13 (https://dejure.org/2013,43447)
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 2 C 1438/13 (https://dejure.org/2013,43447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vermieters auf Zahlung der Reparaturkosten durch den Mieter wegen der sog. Kleinstreparaturklausel

  • meinmietrecht.de

    Wirksamkeit einer Kleinstreparaturklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kleinstreparaturen: Gesamtbelastung des Mieters nicht über 6% der Jahresmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kleinstreparaturklausel in einem Mietvertrag

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 04.12.2014)

    Schönheitsreparaturen bei sechs Prozent gedeckelt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleinreparaturklausel, die eine Höchstgrenze von 8% der Jahresnettokaltmiete vorsieht, ist unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Kleinstreparaturklausel bei Gesamtbelastung der jährlichen Kleinstreparaturen von über 6 % der Jahresbruttokaltmiete - Verstoß gegen Zumutbarkeitsgrenze des § 307 BGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Kleinreparaturklausel, 8% der Jahresnettomiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kleinstreparaturklausel - wirksam oder nicht? (IMR 2014, 1050)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 15.10.2013 - 2 C 1438/13
    Von Seiten des Bundesgerichtshof wurde entschieden, dass eine Gesamtbelastung der jährlichen Kleinstreparatur von 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht zu beanstanden ist (BGH, Urteil vom 06.05.1992, Aktenzeichen VIII ZR 129/91).
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