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   BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 17.99   

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https://dejure.org/2000,4947
BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 17.99 (https://dejure.org/2000,4947)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 C 17.99 (https://dejure.org/2000,4947)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 C 17.99 (https://dejure.org/2000,4947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    LBG NW § 15; LVO NW § 6 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, Höchstalter (NW); Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW), Ausnahmen; Kinderbetreuung, Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamter (NW) ...

  • Wolters Kluwer

    Beamtenverhältnis auf Probe - Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW) - Ausnahmen - Überschreitung des Höchstalters - Höchstalter-Überschreitung wegen Kinderbetreuung - Ursächlichkeit der Kinderbetreuung für ...

  • Judicialis

    LBG NW § 15; ; LVO NW § 6 Abs. 1; ; LVO NW § 52 Abs. 1; ; LVO NW § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 113
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 17.99
    Hat der Dienstherr die Unterlagen über seine damalige Auswahlentscheidung vernichtet, trägt er die materielle Beweislast dafür, dass der Bewerber ungeachtet der Kinderbetreuung zu einem früheren Zeitpunkt nicht ausgewählt worden wäre (wie Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 -).

    Stand der Klägerin der geltend gemachte Anspruch seinerzeit zu, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Sie verlangt darüber hinaus die Feststellung, dass eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Das hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - (a.a.O.) im Einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 17.99
    Die Bestimmung der Höchstaltersgrenze durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 15 LBG NW steht im Einklang mit höherrangigem Recht (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

    Stand der Klägerin der geltend gemachte Anspruch seinerzeit zu, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Sie verlangt darüber hinaus die Feststellung, dass eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 20.97

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 17.99
    Die Bestimmung der Höchstaltersgrenze durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 15 LBG NW steht im Einklang mit höherrangigem Recht (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

    Stand der Klägerin der geltend gemachte Anspruch seinerzeit zu, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Wegen der Betreuung ihres Kindes kann die Klägerin die Ausnahmebestimmung des § 84 LVO im Übrigen schon deshalb nicht für sich in Anspruch nehmen, weil sie die normative Altersgrenze aus Gründen überschritten hat, die in der Laufbahnverordnung selbst berücksichtigt sind (Urteil vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 - ).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 17.99
    Abgesehen von der unrichtigen Beweislastverteilung hat das Berufungsgericht auch nicht beachtet, dass in Anwendung der Regeln über die materielle Beweislast überhaupt nur entschieden werden darf, wenn zuvor der Sachverhalt erschöpfend aufgeklärt worden ist (BVerwGE 85, 92 ; 88, 122 ).
  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 17.99
    Abgesehen von der unrichtigen Beweislastverteilung hat das Berufungsgericht auch nicht beachtet, dass in Anwendung der Regeln über die materielle Beweislast überhaupt nur entschieden werden darf, wenn zuvor der Sachverhalt erschöpfend aufgeklärt worden ist (BVerwGE 85, 92 ; 88, 122 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 509/14

    "Vorläufige" Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im schulpsychologischen

    In diesem Zusammenhang ist nicht zu beanstanden, wenn eine Einstellung oder Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der Höchstaltersgrenze von der Kausalität gesetzlich geregelter Verzögerungszeiten für die Einstellung oder Übernahme abhängig gemacht wird (vgl. insoweit zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen BVerwG, Beschlüsse vom 24.01.2011, a.a.O. und vom 03.05.2011 - 2 B 68.11 -, Juris; s.a. Urteil vom 13.07.2000 - 2 C 17.99 -, ZBR 2001, 33; zu Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011, a.a.O.).

    Es ist nicht erkennbar, dass sie aufgrund der von ihr geleisteten Pflege an einer früheren Bewerbung und Einstellung als Beamtin gehindert gewesen wäre (die materielle Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege und der Einstellungsverzögerung trägt grundsätzlich der Einstellungsbewerber, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.07.2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 6 A 1690/10

    Beamtenverhältnis auf Probe Gleichstellungsbeauftragte Höchstaltersgrenze

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 17.99 -, ZBR 2001, 33, m.w.N.; OVG NRW, Urteile vom 7. September 1994 - 6 A 3377/93 -, ZBR 1995, 113, vom 28. Mai 2003 - 6 A 510/01 -, NVwZ-RR 2004, 122, und vom 23. Mai 2007 - 6 A 371/04 -, juris, sowie Beschlüsse vom 7. November 2000 - 6 A 3593/00 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2010 - 6 A 1852/10

    Anspruch eines Lehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Falle

    34 vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 17.99 -, ZBR 2001, 33, m.w.N.; OVG NRW, Urteile vom 7. September 1994 - 6 A 3377/93 -, ZBR 1995, 113, vom 28. Mai 2003 - 6 A 510/01 -, NVwZ-RR 2004, 122, und vom 23. Mai 2007 - 6 A 371/04 -, juris, sowie Beschlüsse vom 7. November 2000 - 6 A 3593/00 -, NWVBl. 2001, 145, und vom 22. September 2003 - 6 A 3861/02 -, juris.
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