Rechtsprechung
AG Böblingen, 28.01.2014 - 2 C 2391/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)
Kostenvoranschlag ist bei Schaden von 700 zu erstatten
- captain-huk.de
"Kosten für den Kostenvoranschlag sind als Aufwand zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als erforderlich und erstattungsfähig im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB anzusehen.”
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bagatellschaden: Kosten für Kostenvoranschlag sind erstattungsfähig
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten?
- vogel.de (Kurzinformation)
Kostenvoranschlag durch Sachverständigen bei Bagatellschaden - Versicherung wollte Kostenvoranschlag bei der Werkstatt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Bad Homburg, 01.12.2006 - 2 C 1039/06
Auszug aus AG Böblingen, 28.01.2014 - 2 C 2391/13
Diesbezüglich ist bereits festzustellen, dass es sich dabei nicht um einen starren Grenzbetrag handelt, sondern dieser in der Rechtssprechung in unterschiedlicher Höhe akzeptiert wird: so bewegt sich dieser im Bereich zwischen 500, 00 und 750, 00 EUR(vgl. Anmerkung zum Urteil des AG Bad Homburg vom 01.12.2006, Az 2 C 1039/06). - LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09
Beweiswürdigung Verkehrsunfall - Parteiaussage/Zeugenaussage
Auszug aus AG Böblingen, 28.01.2014 - 2 C 2391/13
Dies entspricht aber nicht den Grundsätzen des Schadensersatzrechts im Bereich der Verkehrsunfallhaftung (vgl. LG Hildesheim vom 04.09.2009, Az 7 S 107/09 sowie Buhrmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, § 249 Rnr. 144-146).