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   BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88   

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https://dejure.org/1988,1093
BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88 (https://dejure.org/1988,1093)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1988 - 2 C 3.88 (https://dejure.org/1988,1093)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 2 C 3.88 (https://dejure.org/1988,1093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Verkehrsunfall - Dienstunfall - Bewußtseinsstörung - Ohnmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 4
  • NJW 1989, 184
  • NVwZ 1989, 159 (Ls.)
  • DVBl 1988, 1066
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
    Daß diese ihrerseits auf weiteren äußeren Einwirkungen beruhte, ist entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und der Revision sowie entgegen dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 8. Dezember 1976 - VI A 721/75 - (RiA 1977, 113 = DöD 1977, 142) nicht erforderlich (vgl. auch schon BVerwGE 17, 59 , wonach es bei einer Knöchelverletzung durch Ausgleiten nicht auf eine Feststellung äußerer Ursachen des Ausgleitens ankam).
  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 50/85

    Schizophrenie

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
    Die Auffassung des Senats stimmt bei dieser Betrachtung mit der des Bundessozialgerichts zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung überein (Urteil vom 14. August 1986 - 2 RU 50/85 - ).
  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
    Ursächlich (mitursächlich) in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche für den eingetretenen Schaden ursächliche Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. z.B. BVerwGE 26, 332 mit weiteren Nachweisen; Urteil des Senats vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ).
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
    Darüber hinaus können sogar bei einem Vorgang innerhalb des menschlichen Körpers, etwa einem Herzinfarkt, äußere Vorgänge, die diesen nur mittelbar verursacht haben, als äußere Einwirkung im Sinne des Dienstunfallbegriffs in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 35, 133).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
    Ursächlich (mitursächlich) in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche für den eingetretenen Schaden ursächliche Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. z.B. BVerwGE 26, 332 mit weiteren Nachweisen; Urteil des Senats vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1976 - VI A 721/75
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
    Daß diese ihrerseits auf weiteren äußeren Einwirkungen beruhte, ist entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und der Revision sowie entgegen dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 8. Dezember 1976 - VI A 721/75 - (RiA 1977, 113 = DöD 1977, 142) nicht erforderlich (vgl. auch schon BVerwGE 17, 59 , wonach es bei einer Knöchelverletzung durch Ausgleiten nicht auf eine Feststellung äußerer Ursachen des Ausgleitens ankam).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Das folgt ohne weiteres aus dem Zweck dieses Schutzes, der nicht auf die Weiterentwicklung der städtebaulichen Nutzung beschränkt ist, sondern auch die planerische Verwirklichung sowie deren Fortbestand umfaßt (vgl. BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]; 80, 7 [BVerwG 30.06.1988 - 2 C 3/88]; ebenso Bayer. VGH, Urteil vom 4. September 1984 - 1 B 82 A 439 - NVwZ 1985, 837 [VGH Bayern 04.09.1984 - 1 B 439/82 A]).
  • VG Göttingen, 22.08.2006 - 3 A 38/05

    Beamtenversorgung: Anerkennung einer Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit

    Rechtsgrundlage des klägerischen Begehrens ist § 31 BeamtVG, der seinem Wortlaut nach zwar nur eine Legaldefinition des Dienstunfalls enthält, aber nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.1988 - 2 C 3.88 -, Buchholz 239.1, § 31 BeamtVG Nr. 7) zugleich auch die Anspruchsgrundlage für die Verpflichtung des Dienstherrn bildet, ein schädigendes Ereignis als Dienstunfall anzuerkennen.
  • VG Düsseldorf, 18.05.2015 - 23 K 308/15

    Lehrerausflug; äußere Einwirkung; innere Einwirkung; Dienst; im Banne des

    Auch krankhafte Vorgänge im Körper, die ohne derartige Einwirkungen durch einen äußeren Umstand oder Vorgang hervorgerufen werden, sind daher ein auf "äußerer Einwirkung" beruhendes Ereignis, OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2013 - 3 A 1462/11 - (nicht veröffentlicht), m.w.N. auf BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 -, in: BVerwGE 17, 59, vom 9. April 1970 - II C 49.68 -, in: BVerwGE 35, 133, und vom 30. Juni 1988 -2 C 3.88 -, in: BVerwGE 80, 4; ebenso OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1989 - 6 A 744/87 -, in: juris (Rn. 12).

    Denn ist schon die unmittelbare Schadensursache (hier: der Sturz) eine äußere Einwirkung, so ist damit dieses Merkmal des § 31 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG NRW erfüllt, ohne dass es insoweit noch eines Rückgriffs auf mittelbare Ursachen bedarf, BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 C 3.88 -, in: juris (Rn. 11).

    Dem steht nicht entgegen, dass bei einer solchen Betrachtungsweise das Merkmal der äußeren Einwirkung bei Stürzen regelmäßig erfüllt ist, BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 C 3.88 -, in: juris (Rn. 11), zu Verkehrsunfällen; einschränkend für Stürze, die durch einen organisch bedingten Schlaganfall ausgelöst werden, bzw. Schwächeanfälle oder eine Ohnmacht, die ein Beamter ohne irgendwelche von außen kommendes Geschehen erleidet, Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenversorgungsgesetz - Kommentar, § 31 BeamtVG (Rn. 20).

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