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   BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 32.79   

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BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 32.79 (https://dejure.org/1980,2308)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1980 - 2 C 32.79 (https://dejure.org/1980,2308)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1980 - 2 C 32.79 (https://dejure.org/1980,2308)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamter - Ernennungsbehörde - Einstellungsvoraussetzungen - Laufbahnbewerber - Bewerber

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber -

    Wie sich im einzelnen aus den Urteilen des erkennenden Senats vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - (a.a.O.) und - BVerwG 2 C 32.79 - (Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 2) zu der entsprechenden Rechtslage in Niedersachsen (dort führt die fehlende Mitwirkung zur Nichtigkeit der Ernennung) ergibt, betrifft diese Vorschrift auch die Ernennung eines anderen Bewerbers ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung des Landespersonalausschusses, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Ernennungsbehörde die Einstellungsvoraussetzungen eines Laufbahnbewerbers als erfüllt ansah.

    Besondere Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind nur andere Vorschriften als Laufbahnvorschriften (vgl. auch hierzu die Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

    Sie soll u.a. verhindern, daß eine zwar fehlerhafte, aber grundsätzlich heilbare Ernennung eines anderen Bewerbers ohne Einschaltung des Landespersonalausschusses zurückgenommen wird, dem es grundsätzlich obliegt, den Schwebezustand zu beenden (vgl. auch hierzu Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

  • BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 26.08

    Antrag auf Entlassung; Aushändigung; Ausschuss; Bestätigung eines

    Die Vorschrift dient dem Schutz des Beamten, der nicht rechtlos gelassen werden soll, wenn sich, unter Umständen erst nach langer Zeit, herausstellt, dass seine Ernennung nichtig war (vgl. Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 und BVerwG 2 C 32.79 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 8 und Nr. 2 S. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 L 62/07

    Zur Einstellung eines Beamten bei negativer Laufbahnbefähigungsfeststellung

    Besteht eine solche nicht, kann ein Bewerber die für diese Laufbahn erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erwerben (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - Az.: 2 C 32.79 -, Buchholz 237.6 § 18 LBG NdS Nr. 2 [m. w. N.]).

    Denn in den Fällen, in denen sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage einer "nach ihrer Eigenart zwingend erforderlichen Vorbildung, Ausbildung oder Prüfung" befasst hatte, waren diese Tatbestandsvoraussetzungen in dem jeweiligen Landes(beamten)gesetz ausdrücklich geregelt (siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - Az.: 2 C 32.79 -, Buchholz 237.6 § 18 LBG NdS Nr. 2; Urteil vom 19. Oktober 1982 - Az.: 6 C 52.78 -, BVerwGE 66, 207).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 95/93
    Die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Beamtenverhältnis begründet worden ist, kann in dessen weiterem Verlauf unter den verschiedensten nicht im voraus auf Jahrzehnte hinaus überschaubaren Gesichtspunkten noch bedeutsam werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - 2 C 32.79 - Buchholz 237.6 § 18 Nr. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.1994 - 3 L 127/93

    Schiffsoperationsoffizier; Bundesmarine; Gehobender Dienst; Dienstzeit; Soldat

    Die Frage, zu welchem Zeitpunkt das Beamtenverhältnis auf Probe endete bzw. der Kläger zum Beamten auf Lebenszeit hätte ernannt werden können, kann im weiteren Verlauf des Beamtenverhältnisses unter den verschiedensten, im voraus nicht auf Jahrzehnte hinaus überschaubaren Gesichtspunkten bedeutsam werden (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 32.79 -, Buchholz 337.6 § 18 LBG Nds. Nr. 2).
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