Weitere Entscheidung unten: AG Löbau, 14.10.1999

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   BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98   

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BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98 (https://dejure.org/1999,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 (https://dejure.org/1999,1417)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1999 - 2 C 36.98 (https://dejure.org/1999,1417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Funktionsgebundenes Amt - Versetzung des Inhabers - Laufbahn - Laufbahnfreie Ämter - Versetzung - Versetzung des Inhabers eines funktionsgebundenen Amtes

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; SächsBG § 35 Abs. 1; ; SächsLVO § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der Zugehörigkeit zu einer -; -, Gleichwertigkeit von -; -, laufbahnfreie Ämter und Versetzung; Versetzung des Inhabers eines funktionsgebundenen Amtes.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsrecht - Versetzung eines funktionsgebundenen Amtsinhabers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 292
  • NVwZ-RR 2000, 232
  • DVBl 2000, 493
  • DÖV 2000, 200
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Dieses Amt wird nicht abstrakt, sondern nach der damit konkret verbundenen Funktion umschrieben (BVerwGE 40, 229 ; 49, 64 ; 65, 270 ).

    Darüber hinaus bestimmen sie jedoch die Wertigkeit des Amtes nicht (BVerwGE 49, 64 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Hinzu kommt eine Änderung des Amtes im statusrechtlichen Sinne (vgl. hierzu BVerwG 87, 310 m.w.N.; 98, 334 ), weil der Kläger sein Amt als Kanzler verliert und das Amt eines Leitenden Regierungsdirektors erhält.

    Dagegen ist nicht erforderlich, daß das bisherige Amt mit dem neuen Amt übereinstimmt (BVerwGE 87, 310 ; Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - , vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - jeweils m.w.N. und vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - ).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Bei dieser Gegenüberstellung ist es - entgegen der Ansicht der Vorinstanz - grundsätzlich unerheblich, ob der bisherige und der neue Dienstposten gleichartig sind (stRspr vgl. u.a. BVerwGE 60, 144 ).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Der Kläger wechselt die Behörde und erhält ein anderes Amt im funktionellen Sinn (vgl. BVerwGE 69, 303 m.w.N).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Das Laufbahnprinzip ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (BVerfGE 62, 374 ; 64, 323 ).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Als Beamter auf Lebenszeit gehört der Kläger grundsätzlich einer Laufbahn an (§ 1 Abs. 2 SächsLVO; BVerwGE 63, 353 ).
  • BVerwG, 12.05.1987 - 2 C 32.86

    Akademische Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Dagegen ist nicht erforderlich, daß das bisherige Amt mit dem neuen Amt übereinstimmt (BVerwGE 87, 310 ; Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - , vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - jeweils m.w.N. und vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - ).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Darüber hinaus bestimmen sie jedoch die Wertigkeit des Amtes nicht (BVerwGE 49, 64 ; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 4.86

    Aufgelöste Pädagogischen Hochschule - Versetzung der Akademischen Räte - Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    Dagegen ist nicht erforderlich, daß das bisherige Amt mit dem neuen Amt übereinstimmt (BVerwGE 87, 310 ; Urteile vom 15. April 1977 - BVerwG 2 C 16.73 - , vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 4.86 - jeweils m.w.N. und vom 12. Mai 1987 - BVerwG 2 C 32.86 - ).
  • OVG Sachsen, 07.05.1997 - 2 S 642/96

    Beamtenrechtliche Ernennungskompetenz; Kanzler der Hochschule; Staatsminister für

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98
    BVerwG 2 C 36.98 OVG 2 S 642/96.
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 11.70

    Eintritt in den Ruhestand - Ernennung zum Vertreter des Anstaltsleiters -

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 720/79

    Führung der unterschiedlosen Amtsbezeichnung "Professor" an Hochschulen

  • BVerwG, 15.04.1977 - II C 16.73
  • BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16

    Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig

    Diese Zuordnung, zusammen mit dem Ausschluss der allgemeinen laufbahnrechtlichen Regelungen (§ 67 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 BbgHG), lässt die mit der Kategorie des funktionsgebundenen Amtes beschriebene enge Verbindung zwischen Amt im funktionellen und im statusrechtlichen Sinne erkennen (vgl. BVerfGE 70, 251 ; BVerwGE 109, 292 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 S 1433/17 -, juris, Rn. 20).

    Faktisch mag sich die Möglichkeit einer Neubesetzung der Kanzlerposition nach Ablauf einer Befristung als deutlich einfacher erweisen als die Möglichkeiten der Versetzung oder Abberufung (vgl. schon BVerwGE 109, 292, zur Zulässigkeit der Versetzung eines Universitätskanzlers); dies ist jedoch keine Forderung, die Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG zu entnehmen ist und eine Einschränkung des in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Lebenszeitprinzips rechtfertigen könnte.

    Angesichts der speziell in Bayern vorgesehenen Möglichkeit der Abberufung sowie der allgemeinen Zulässigkeit einer Versetzung (vgl. schon BVerwGE 109, 292) liegen derartige strukturelle Konfliktlagen auch nicht nahe, rechtfertigen jedenfalls nicht eine Durchbrechung von Art. 33 Abs. 5 GG gleichsam auf bloßen Verdacht hin.

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 1.15

    Hochschule; Kanzler; Hochschulkanzler; Beamter auf Zeit; Beamtenverhältnis auf

    Allerdings kann auch der Inhaber eines funktionsgebundenen Amtes unter bestimmten Voraussetzungen versetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 36.98 - BVerwGE 109, 292 zum Hochschulkanzler; vgl. auch Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41.80 - BVerwGE 65, 270 zum Gerichtsvollzieher).

    Insbesondere steht der Versetzung nicht entgegen, dass das Amt des Hochschulkanzlers ein funktionsgebundenes Amt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 36.98 - BVerwGE 109, 292 zum Hochschulkanzler; vgl. auch Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 41.80 - BVerwGE 65, 270 zum Gerichtsvollzieher).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Die betroffenen Lehrer werden in einer neugestalteten Behörde tätig und erhalten ein anderes Funktionsamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 36.98 - BVerwGE 109, 292 f.).
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Rechtsprechung
   AG Löbau, 14.10.1999 - 2 C 36/98   

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https://dejure.org/1999,41876
AG Löbau, 14.10.1999 - 2 C 36/98 (https://dejure.org/1999,41876)
AG Löbau, Entscheidung vom 14.10.1999 - 2 C 36/98 (https://dejure.org/1999,41876)
AG Löbau, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 2 C 36/98 (https://dejure.org/1999,41876)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 352/98

    Streitgegenstand bei Klage eines Steuerberaters auf Vergütung für die

    Auszug aus AG Löbau, 14.10.1999 - 2 C 36/98
    Ohne entsprechenden erteilten Auftrag kann die Klägerin jedoch nicht eine Vergütung von dem Beklagten für die - bestrittenen - Arbeiten verlangen, da ein Vergütungsanspruch zumindest die Zustimmung des beklagten Auftraggebers voraussetzt (vgl. BGH MDR 1999, 954).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 20/95

    Gebühren des Steuerberaters für die Überwachung der Buchführung und die Behebung

    Auszug aus AG Löbau, 14.10.1999 - 2 C 36/98
    Bei Verletzung dieser Vertragspflicht des Steuerberaters kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung erwachsen, der einem Verlangen nach einer Vergütung für die unvereinbarte Sonderleistung entgegensteht (vgl. BGH NJW-RR 1996, 375 [BGH 19.10.1995 - IX ZR 20/95] ).
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