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   BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99   

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BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99 (https://dejure.org/2000,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2000 - 2 C 38.99 (https://dejure.org/2000,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 2 C 38.99 (https://dejure.org/2000,1812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    LBG NW § 48 (= § 45 BBG), § 85 (= § 79 BBG)
    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn; von einer - abzusehen, kein Anspruch des Ruhestandsbeamten auf fehlerfreie Ermessensausübung; Ermessen, kein Anspruch des Ruhestandsbeamten auf fehlerfreie Ausübung des - bei Entscheidung, ...

  • Wolters Kluwer

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis auf Antrag - Ermessensentscheidung des Dienstherrn - Ruhestand

  • Judicialis

    LBG NW § 48 (= § 45 BBG); ; LBG NW § 85 (= § 79 BBG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG NW § 48 (§ 45 BBG ), § 85 (§ 79 BBG )
    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn; von einer - abzusehen, kein Anspruch des Ruhestandsbeamten auf fehlerfreie Ermessensausübung; Ermessen, kein Anspruch des Ruhestandsbeamten auf fehlerfreie Ausübung des - bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 328
  • DVBl 2001, 734
  • DÖV 2001, 296
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
    Auch ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung bedarf einer Rechtsgrundlage im Gesetz (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen Rechtsvorschriften, die der Verwaltung ein Ermessen einräumen, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Norm - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 26.89 - BVerwGE 85, 220 ; vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - und vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 ).

    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - der Bestimmung des § 50 Abs. 1 LBG NW a.F., die § 48 Abs. 1 LBG NW a.F. entspricht, eine individual-begünstigende Funktion abgesprochen und folglich einen Anspruch des Beamten auf Fehlerfreiheit der Ermessensentscheidung, ihn nicht erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen, verneint.

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht nicht über das hinaus, das Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (stRspr, vgl. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - m.w.N).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
    Auch ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung bedarf einer Rechtsgrundlage im Gesetz (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - und vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen Rechtsvorschriften, die der Verwaltung ein Ermessen einräumen, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Norm - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 26.89 - BVerwGE 85, 220 ; vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - und vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1999 - 12 A 5026/98
    Auszug aus BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
    BVerwG 2 C 38.99 OVG 12 A 5026/98.
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen Rechtsvorschriften, die der Verwaltung ein Ermessen einräumen, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Norm - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 26.89 - BVerwGE 85, 220 ; vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - und vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 ).
  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 26.89

    Wehrpflicht - Verpflichtung - Zustimmung - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen Rechtsvorschriften, die der Verwaltung ein Ermessen einräumen, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung nur dann, wenn die das Ermessen einräumende Norm - zumindest auch - dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 26.89 - BVerwGE 85, 220 ; vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - und vom 30. September 1993 - BVerwG 5 C 41.91 - BVerwGE 94, 202 ).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 15.94

    Aufhebung eines Investitionsvorrangbescheides

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
    Eine lediglich mittelbar-tatsächliche Begünstigung reicht zur Begründung eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensausübung nicht aus (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - ).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94

    Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99
    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht nicht über das hinaus, das Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (stRspr, vgl. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - m.w.N).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

    Hat der Normgeber jedoch unter Abwägung aller Belange, insbesondere der wohlverstandenen Interessen der Beamten, eine abstrakt-generelle Regelung getroffen, darf diese nicht unter Berufung auf die allgemeine Fürsorgepflicht wieder überspielt und eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Rechtsfolge gefordert werden (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2000 - 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3 und vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 jeweils m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 28.04.2015 - B 5 K 13.452

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung von Amts wegen

    Nach gefestigter Rechtsprechung und Literaturmeinung, der sich das Gericht anschließt, besteht kein Anspruch des Ruhestandsbeamten darauf, dass jederzeit über seinen Antrag, ihn erneut in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, ermessensfehlerfrei entschieden wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 zu § 48 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 10. Februar 1998 - LBG NW a.F.-; daran anschließend, zu § 29 Abs. 2 BeamtStG, OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 7 ff.; VG Ansbach, U.v. 1.4.2014 - AN 1 K 13.01706 - juris Rn. 95 f.; vgl. aus der Kommentarliteratur etwa Weiß/Niedermaier/ Summer/Zängl, a.a.O., § 29 BeamtStG Rn. 11).

    Sie geht insoweit nicht über das hinaus, was dem Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328; OVG NRW, B.v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Hat der Normgeber jedoch unter Abwägung aller Belange, insbesondere der wohlverstandenen Interessen der Beamten, zu diesem Zweck eine abstrakt-generelle Regelung getroffen, darf diese nicht unter Berufung auf die allgemeine Fürsorgepflicht wieder überspielt und eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Rechtsfolge gefordert werden (BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 2000 - 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3, vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Buchholz 232.01 § 48 BeamtStG Nr. 1 Rn. 22).
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