Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,278
BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80 (https://dejure.org/1982,278)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1982 - 2 C 44.80 (https://dejure.org/1982,278)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 2 C 44.80 (https://dejure.org/1982,278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 19
  • NVwZ 1983, 286
  • DVBl 1982, 1193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Leistungen nach Ablauf der - gegebenenfalls wie auch hier verlängerten - laufbahnrechtlichen Probezeit bleiben nach der eindeutigen Regelung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG (vgl. auch § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBG. §§ 9 Abs. 1 Nr. 3, 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG. und §§ 6 Abs. 1, 23 Abs. 2 Nr. 2 BRRG) außer Betracht, selbst wenn der Status als Beamter auf Probe noch weiter fortbestanden (BVerwGE 66, 19 ; 82, 356 ; Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - ; sowie Beschluß vom 1. September 1988 - BVerwG 2 B 105.88 - ) oder der Beamte aufgrund der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage zunächst noch weiter Dienst geleistet hat.

    Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt in dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen knüpfenden Ausspruch der Entlassung - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (vgl. BVerwGE 66, 19 mit weiteren Nachweisen: Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - BVerwGE 82.356 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13

    Fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach Ablauf der fünfjährigen

    Darüber hinaus sind für die Beurteilung der Frage, welche Disziplinarmaßnahme wegen eines Dienstvergehens gegen einen Beamten auf Lebenszeit verhängt worden wäre, disziplinarrechtliche Grundsätze maßgebend (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44/80 -, BVerwGE 66, 19 ff., Rn. 16 bei juris zum wortgleichen § 31 BBG a.F. m.w.N.; OVG Münster, a.a.O., Rn. 92 bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Liegen - wie hier - die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG vor, so ist die Entlassung eines Beamten auf Probe in der Regel ermessensgerecht, weil sie die vom Gesetzgeber in diesen Fällen gewollte und nicht näher begründungsbedürftige regelmäßige Rechtsfolge ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1982 - 2 C 44.80-, BVerwGE 66, 19 = NVwZ 1983, 286; OVG Münster, a.a.O., juris, Rn. 54 ff.).
  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 143.07

    Entlassung eines Polizisten bei Nähe zur rechtsextremen Szene

    Insofern müssen die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Dienstpflichtverletzung gemäß § 40 Abs. 1 LBG a.F. vorliegen; ferner muss es sich um ein so gravierendes Verhalten handeln, das bei einem Beamten auf Lebenszeit mit der erforderlichen Sicherheit (mindestens) eine Gehaltskürzung nach sich ziehen würde (st.Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, S. 19 zitiert nach juris dort Rn 15f. m. w. N.).

    Nach den tatsächlichen Feststellungen in dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. September 2005 in dem Verfahren (282 Ds) 81 Js 863/04 (181/05), die entsprechend § 23 Abs. 1 DiszG für das vorliegende Verfahren verbindlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, S. 19, zitiert nach juris dort Rn 18), hat der Kläger sich eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht.

    etwa BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2006 - 1 D 5.05 -, Buchholz 235 § 82 BDO Nr. 7, zitiert nach juris dort Rn 43f. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, S. 19, zitiert nach juris dort Rn 19; ferner VG Berlin, Urteil vom 27. Februar 2003 - 80 A 53.00 -, zitiert nach juris dort Rn 29).

    Da die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG a.F. erfüllt sind, ist die fristlose Entlassung - ohne dass dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - ermessensgemäß (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44.80 -, BVerwGE 66, S. 19, zitiert nach juris dort Rn 23 m. w. N.).

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Nur diese Auslegung wird dem Sinn und Zweck der Regelung gerecht, die verfestigte Rechtsstellung eines Beamten auf Lebenszeit erst in einem Lebensalter zu begründen, in dem der Beamte erfahrungsgemäß seine Berufswahl endgültig getroffen hat und deshalb regelmäßig nicht mehr mit einem Berufswechsel gerechnet werden muß, seine Persönlichkeitsentwicklung in ihren Grundzügen abgeschlossen und eine einigermaßen sichere Beurteilung seiner Persönlichkeit durch den Dienstherrn gewährleistet ist (vgl. hierzu BVerwGE 66, 19 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80]; Beschluß vom 20. April 1983 - BVerwG 2 B 117.82 - BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 1987 - Nr. 3 B 87.00505 - <NVwZ 1989, 83>).

    In dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen anknüpfenden Ausspruch der Entlassung liegt in aller Regel - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - kein fehlerhafter Ermessensgebrauch (vgl. BVerwGE 66, 19 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 89.81 - ).

  • BVerwG, 28.04.1983 - 2 C 89.81

    Parteienprivileg - Schuldausschließungsgrund - Entlassung aus dem

    Die gegen sie angerufenen Verwaltungsgerichte werden nicht wie Disziplinargerichte tätig, sondern überprüfen eine auf § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG gestützte Entlassungsverfügung des Dienstherrn gemäß §§ 113, 114 VwGO (vgl. BVerwGE 62, 280 [281]; Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 44.80 - [BVerwGE 66, 19/20]).

    Mit der Regelung des § 39 Abs. 1 Nr. 1 MBG hat der Gesetzgeber auch den Fall erfaßt, daß sich erst nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit ein der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entgegenstehender Eignungsmangel - insbesondere in charakterlicher Hinsicht - daraus ergeben kann, daß der Beamte eine mittelschwere oder schwere Dienstpflichtverletzung begeht (vgl. BVerwGE 66, 19 [23]).

    Hinzu kommt, daß die Entlassung in beiden Fällen zwar von einer Ermessensentscheidung abhängt, in aller Regel aber - ohne daß dies ausdrücklicher Darlegung bedarf - in dem an die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen anknüpfenden Ausspruch der Entlassung kein fehlerhafter Ermessensgebrauch liegt (vgl. BVerwGE 66, 19 [25] mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von

    Die Feststellung, daß eine dem Beamten auf Probe zur Last gelegte Handlung bei einem Beamten auf Lebenszeit eine Dienstordnungsmaßnahme zur Folge hätte, die nur im förmlichen Dienstordnungsverfahren verhängt werden kann, setzt zunächst voraus, daß die Handlung in objektiver und subjektiver Hinsicht ein Dienstvergehen (§ 85 Abs. 1 LBG) bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 1981, BVerwGE 62, 280, 281 f.; Urteil vom 22. Juni 1982, BVerwGE 66, 19, 21 sowie Beschluß vom 28. Mai 1984, ZBR 1984, 307).

    Aufgrund der Feststellungen des Amtsgerichts M. in seinem Strafbefehl vom 04. Dezember 1986, die auch für das Entlassungsverfahren nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 LBG gemäß § 17 Abs. 1 DOG bindend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982, BVerwGE 66, 19, 21 sowie Urteil des Senats vom 11. Dezember 1984 - 2 A 95/84 -), steht fest, daß der Kläger am 22. Juli 1986 vorsätzlich auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl dieses nicht haftpflichtversichert war, weil der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen dem Kläger und der Haftpflicht- Unterstützungs-Kasse in ... wegen rückständiger Prämien gekündigt worden war.

    Diese Funkton aber ist im Hinblick auf die Entlassung eines Beamten auf Probe ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982, BVerwGE 66, 19 sowie Beschluß des Senats vom 11. Dezember 1984 - 2 A 95/84 -).

    Nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers erscheint die Übernahme eines Beamten auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unter den Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Nr. 1 LBG regelmäßig nicht vertretbar (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982,BVerwGE 66, 19, 20); die Entlassung des Beamten stellt damit in der Regel keinen Ermessensmißbrauch dar.

  • BGH, 05.07.2007 - RiZ(R) 1/07

    Berücksichtigung einer Schwangerschaft bei der Entlassung einer Richterin auf

    Die Entlassung gemäß § 22 Abs. 3 DRiG ist keine disziplinarrechtliche, sondern eine richterdienstrechtliche Entscheidung (vgl. für das Beamtenrecht: BVerwGE 66, 19, 20), bei der weder im Zeitpunkt der Entlassungsverfügung noch im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides von einem verkürzten Ermessensspielraum ausgegangen werden kann (BGH, Urteil vom 30. März 1987 - RiZ(R) 6/86, BGHZ 100, 287, 297 f. = NJW 1987, 2516, 2519).
  • VG Magdeburg, 10.06.2022 - 5 B 31/22

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen einer vorsätzlich begangenen

    Dieses Maßnahmeverbot findet indes bei der vorzunehmenden Prüfung, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen gewesen wäre, keine Anwendung (vgl. zu den damaligen parallel ausgestalteten niedersächsischen Regelungen: BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44/80 -, BVerwGE 66, 19-25, juris Rn. 19).

    Sie stellt darauf ab, dass in den von ihr erfassten Fällen, die an sich eine disziplinarische Sanktion seitens des Dienstherrn erfordern, eine solche Disziplinarmaßnahme neben einer gerichtlichen Strafe bzw. einer Ordnungsmaßnahme ein Übermaß an gleichgerichteter Reaktion gegenüber dem Beamten darstellen würde, sofern sich nicht im Einzelfall aus konkreten Umständen ein von der strafgerichtlichen Verurteilung oder der Ordnungsmaßnahme noch nicht erfasstes disziplinarisches Ziel erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982, a.a.O.).

    Macht er sich bereits in diesem Zeitraum eines Verhaltens schuldig, das bei einem Beamten auf Lebenszeit disziplinarisch mindestens mit einer Gehaltskürzung zu ahnden wäre, so kommt grundsätzlich für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982, a.a.O., Rn. 21).

  • VGH Hessen, 24.03.2016 - 28 A 2764/15

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Lediglich der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass im Rahmen der hier vorzunehmenden Prüfung der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 Nr. 1 BeamtStG das Verbot der Verhängung bestimmter Disziplinarmaßnahmen gemäß § 17 HDG wegen des Sinns und Zwecks des Beamtenverhältnisses auf Probe und des Entlassungstatbestandes nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 BeamtStG einerseits und des Verbots von Disziplinarmaßnahmen neben gerichtlichen Strafen bzw. Ordnungsmaßnahmen andererseits außer Betracht zu bleiben hat (eingehend hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44/80 -, juris, Rdnr. 20 ff.).

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 Nr. 1 BeamtStG vor, ist die Rechtsfolge der (fristlosen) Entlassung in der Regel auch ermessensgemäß (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 44/80 -, juris, Rdnr. 23; siehe auch von Roetteken, Hessisches Bedienstetenrecht, Bd. IV/1, § 23 BeamtStG Rdnr. 273: "intendiertes Ermessen").

  • VG Stuttgart, 16.01.2013 - 12 K 1927/11

    Disziplinarverfahren wegen Besitzes von kinderpornografischen Materials

  • BVerwG, 20.10.1987 - 2 B 87.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81

    Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung

  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 507/09

    Rückforderung von Anwärterbezügen

  • BVerwG, 07.08.1985 - 2 B 67.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Darlegung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 3d B 441/17

    Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei dringendem Tatverdacht des

  • BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92

    Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 1 E 1060/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1991 - 3 M 64/91

    Entlassung; Polizeibeamter; Beamter auf Probe; Rassenhaß

  • BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 15.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.03.1985 - 2 B 12.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 3443/06

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs auf Umwandlung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08

    Entlassung eines Beamten auf Probe aus dem Beamtenverhältnis: Zulässigkeit einer

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 ME 241/06

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf aufgrund der Begehung eines

  • VG Sigmaringen, 07.11.1990 - 5 K 339/90

    Rechtmäßgkeit der Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe;

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
  • BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 117.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Übernahme eines

  • VG Göttingen, 10.12.2002 - 3 B 3341/02

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund der

  • BVerwG, 14.10.1986 - 2 B 9.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewilligung von

  • BVerwG, 30.07.1985 - 2 B 64.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 13.06.1991 - 2 B 58.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.10.1983 - 2 B 93.83

    Sexuelle Handlungen an einer Reisenden gegen deren Willen durch einen bereits

  • BVerwG, 11.04.1983 - 2 B 38.83

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Köln, 11.01.2019 - 19 L 2069/18
  • BVerwG, 26.09.1991 - 2 B 81.91

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 13.10.1988 - 2 B 153.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 10.04.1986 - 2 B 28.86

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung schwerwiegenderer

  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 58.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Lüneburg, 12.11.2003 - 1 A 15/00

    Dienstvergehen; Entlassung; laufbahnrechtliche Probezeit; Lösungsbeschluss;

  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • BVerwG, 16.07.1982 - 2 CB 53.80

    Verstoß gegen § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) durch einen Polizeibeamten und

  • VG Göttingen, 02.02.2023 - 3 B 246/22

    Beamter auf Widerruf; Dienstvergehen; Kürzung der Dienstbezüge; Lehrer;

  • VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 30.06.2003 - RVG 7/02

    Berufung auf Lebenszeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht