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   BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09   

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BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09 (https://dejure.org/2010,2797)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 C 52.09 (https://dejure.org/2010,2797)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 C 52.09 (https://dejure.org/2010,2797)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BBesG a. F. § 55; BBesG n. F. § 53; RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2 a), Art. 16; AGG § 24
    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; Diskriminierungsverbot

  • openjur.de

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; Diskriminierungsverbot.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Arbeitsentgelt; Arbeitsentgelt; Ausland; Auslandsdienstbezüge; Auslandsverwendung; Auslandszuschlag; Auslandszuschlag; Beamter; Dienstbezüge; Dienstort; Diskriminierung; Diskriminierungsverbot; Ehe; Ehepartner; Familienstand; Familienstand; Lebenspartner; Richtlinie; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 55 BBesG vom 06.08.2002, § 53 BBesG vom 05.02.2009, Art 2 Abs 2a EGRL 78/2000, Art 16 EGRL 78/2000
    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Auslandszuschlag; unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 78/2000

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung des Auslandszuschlags gem. § 55 Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG) in der bis 30. Juni 2010 geltenden Fassung sowie gem. § 53 Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG) in der seit 1. Juli 2010 geltenden Fassung von Auslandsdienstbezügen erhaltenenden in einer ...

  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Auslandszuschlag; unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 78/2000

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Auslandszuschlag; unmittelbare Anwendbarkeit der EGRL 78/2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BBesG § 53; BBesG § 55 a.F
    Anspruch auf Gewährung des Auslandszuschlags gem. § 55 Beamtenbesoldungsgesetz ( BBesG ) in der bis 30. Juni 2010 geltenden Fassung sowie gem. § 53 Beamtenbesoldungsgesetz ( BBesG ) in der seit 1. Juli 2010 geltenden Fassung von Auslandsdienstbezügen erhaltenenden in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • beck.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Art. 267, 288 III AEUV; Richtlinie 2000/78/EG; § 17 BBesG
    Auslandsaufwandentschädigung bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 205
  • FamRZ 2011, 560
  • DÖV 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Der Auslandszuschlag als Teil der Auslandsdienstbezüge zählt zum Entgelt in diesem Sinne, da er im Rahmen des beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses als Teil der laufenden Bezüge gezahlt wird, u.a. von der Besoldungsgruppe der Beamten abhängig ist und den Mehraufwand sowie die Belastungen abgelten soll, die mit der Erbringung der Arbeitsleistung im Ausland verbunden sind (zur Rechtsprechung des EuGH: Schlussanträge des Generalanwalts in der Sache C-267/06, Maruko, Rn. 53 ff. m.w.N.).

    Die Verbindlichkeit und allgemeine Anwendung des Unionsrechts wären gefährdet, wenn die Mitgliedstaaten Regelungen über Entgeltbestandteile mit dem Ergebnis an den Familienstand binden könnten, dass sie dadurch dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vollständig entzogen würden (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - Slg. 2008, I-1757 Rn. 58 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2000 - Rs. C-285/98, Kreil - Slg. 2000, I-69 Rn. 15 ff.).

    Ob eine in diesem Sinne vergleichbare Situation gegeben ist, muss mit Blick auf die jeweils konkret in Rede stehende Vorschrift entschieden werden; dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteil vom 1. April 2008, a.a.O., Rn. 72 ff.).

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Sie ist hinreichend genau, um von einem Einzelnen geltend gemacht und vom Gericht angewandt werden zu können, wenn sie in unzweideutigen Worten eine Verpflichtung festlegt (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2010 - Rs. C-194/08, Gassmayr - EuGRZ 2010, 296, Rn. 44 f. m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 AEUV) bedarf es nicht, da der Rechtsstreit keine klärungsbedürftigen Fragen aufwirft, die noch nicht Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof waren (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, Cilfit u.a. - Slg. 1982, S. 3415).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Soweit die Richtlinie Ansprüche des Einzelnen begründen soll, muss insbesondere erreicht werden, dass die Begünstigten in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission / Deutschland - Slg. 1991, I-2567, Rn. 15, und vom 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 - Slg. 2007, I-10947, Rn. 157 f.).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Soweit die Richtlinie Ansprüche des Einzelnen begründen soll, muss insbesondere erreicht werden, dass die Begünstigten in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission / Deutschland - Slg. 1991, I-2567, Rn. 15, und vom 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 - Slg. 2007, I-10947, Rn. 157 f.).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn Umsetzungsmaßnahmen zwar in Kraft getreten sind, diese aber eine vollständige Anwendung der Richtlinie nicht tatsächlich gewährleisten (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - Rs. C-62/00, Marks & Spencer - Slg. 2002, I-6325 Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Dass dies über die bloße Nichtanwendung eines Teils des Normtextes (vgl. dazu Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 72.08 - IÖD 2010, 125) hinausgeht und bedeutet, einen vom Normgeber geregelten Anspruch einer von ihm bewusst nicht erfassten Gruppe von Begünstigten zu gewähren, ist nicht zu beanstanden.
  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Die Verbindlichkeit und allgemeine Anwendung des Unionsrechts wären gefährdet, wenn die Mitgliedstaaten Regelungen über Entgeltbestandteile mit dem Ergebnis an den Familienstand binden könnten, dass sie dadurch dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vollständig entzogen würden (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - Slg. 2008, I-1757 Rn. 58 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2000 - Rs. C-285/98, Kreil - Slg. 2000, I-69 Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Allerdings scheidet eine verfassungskonforme Auslegung als Eingriff in den allein dem Normgeber vorbehaltenen Gestaltungsspielraum aus, wenn sie vom Wortlaut der Norm nicht mehr gedeckt ist oder dem Willen des Gesetzgebers nicht entspricht (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 S. 6, und vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 22.07 - BVerwGE 131, 242 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 265).
  • BVerwG, 28.08.1998 - 2 B 70.98

    Prozeßrecht; Besoldungsrecht - Abweichung von einem Berufungszulassungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09
    Schließlich treffen auch die Verhältnisse im Gastland und die Folgen häufiger Umzüge (hierzu vgl. Beschluss vom 28. August 1998 - BVerwG 2 B 70.98 - Buchholz 240 § 55 BBesG Nr. 4) die Lebenspartnerin ebenso wie den Ehepartner der im Ausland eingesetzten Beamtin regelmäßig in gleicher Weise.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Zu diesen "Vergütungen" können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Arbeits- bzw. Dienstzeit gewährt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 06.10.1993 - C-109/91 -, Ten Över, Slg. 1993, I-4879, RdNrn. 7 ff.; Urteil vom 17.05.1990 - C-262/88 -, Barber, NJW 1991, 2204, RdNrn. 21 ff.; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Eine Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz fällt damit in den Anwendungsbereich des Art. 157 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 23.10.2003, a.a.O., RdNr. 63; s. ferner zum französischen Beamtenpensionssystem Urteil vom 29.11.2001, a.a.O., RdNr. 30 ff., 35) sowie folglich in denjenigen der Richtlinie 2000/78/EG (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O., zur Hinterbliebenenversorgung nach §§ 18 ff. BeamtVG; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 -, VBlBW 2012, 477, sowie OVG Bremen, Urteil vom 16.05.2013 - 2 A 409/05 -, Juris, jeweils zum Witwengeld nach § 28 BeamtVG).

    23 ff.; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteile vom 06.11.2012 - 4 S 797/12 -, DÖV 2013, 319, und vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Auch sind die maßgeblichen Richtlinienvorschriften inhaltlich unbedingt und hinreichend genau (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteile vom 06.11.2012, a.a.O., und vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Auch die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG ist - seit dem 03.12.2003 - abgelaufen (vgl. Art. 18 der Richtlinie und BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 52.09 -, NVwZ-RR 2011, 205; BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 3 AZR 684/10 -, NZA-RR 2013, 308).

    Ist eine mit den Anforderungen dieser Richtlinie übereinstimmende Auslegung und Anwendung der nationalen Regelung - wie hier - nicht möglich, muss eine unionsrechtswidrige nationale Regelung, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, der auch dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters zukommt, unangewendet gelassen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 18.06.2014, a.a.O., RdNr. 89; Urteil vom 19.01.2010, a.a.O., RdNr. 54; Urteil vom 22.11.2005, a.a.O., RdNr. 77 m.w.N.; ferner BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteile vom 06.11.2012, a.a.O., und vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Denn anders lässt sich im vorliegenden Fall die volle Wirksamkeit der Richtlinie 2000/78/EG nicht herstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O., Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O., und OVG Bremen, Urteil vom 16.05.2013, a.a.O., zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Eheleuten bei der Hinterbliebenenversorgung; Senatsurteil vom 06.11.2012, a.a.O., zur Gleichstellung im Besoldungsrecht).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

    Ist indes eine mit den Anforderungen der RL 2000/78/EG übereinstimmende Auslegung und Anwendung des § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG März 2012 nicht möglich, muss eine unionsrechtswidrige nationale Regelung, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, der auch dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters zukommt, unangewendet gelassen werden (EuGH, Urteil vom 19.6.2014, a. a. O., Rn. 89; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - BVerwG 2 C 52.09 -, juris Rn. 22; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 17.12.2015, a. a. O., Rn. 72; OVG Saarl., Urteil vom 17.4.2020, a. a. O., Rn. 50; VG Bremen, Urteil vom 17.2.2014, a. a. O., Rn. 27 [zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG a. F.]).

    Denn anders lässt sich in Konstellationen wie dem Streitfall die volle Wirksamkeit der Richtlinie 2000/78/EG nicht herstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O., Rn. 22; VGH Ba.-Wü., Urteil vom 17.12.2015, a. a. O., Rn. 74).

  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 C 32.09

    Sonderurlaub; Deutscher Katholikentag; Deutscher Evangelischer Kirchentag;

    Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in die deutsche Rechtsordnung (Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG) ist verstrichen; auch eignet sich die in Rede stehende Vorschrift zur unmittelbaren Anwendung (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 52.09).
  • OLG München, 03.04.2020 - 19 U 367/20

    Richtlinienkonforme Auslegung bei Kaskadenverweisung in einem

    Dazu zählt der Fall, wenn die Beklagte - unmittelbar oder mittelbar -Teil der staatlichen Gewalt ist, (vgl. EuGH, Urteil vom 22.01.2019 - C - 193/17 (Cresco); EuGH, Urteil vom 06.10.2015, C-508/14 m. w. N.; EuGH, Urteil vom 26.09.1996 - C-168/95; EuGH, Urteil vom 10.06.1982 - 255/81; EuGH, Urteil vom 19.01.1982 - 8/81; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 52/09).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09

    Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld;

    Soweit Abschnitt VII Nr. 3 AER zur Berechnung der Aufwandsentschädigung auf die Höhe des Auslandszuschlags verweist, sind in Lebenspartnerschaft lebende Beamte auch insoweit wie verheiratete Beamte zu behandeln (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 52.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz bestimmt).
  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 578/11
    Das bedarf im Ausgangspunkt keiner näheren Begründung mehr, nachdem auch das BVerwG entsprechend entschieden hat (Urteile v. 28.10.2010, 2 C 10/09, 2 C 21/09, 2 C 47/09, 2 C 52/09, 2 C 56/09 - juris).

    Dementsprechend hat das BVerwG in weiteren, bereits erwähnten Entscheidungen vom 28.10.2010 auch für Zeiträume vor dem 1. Juli 2009 Ansprüche auf Zahlung von Familienzuschlag der Stufe 1 bzw. vergleichbarer Leistungen ohne weiteres anerkannt, und zwar in Bezug auf die Gewährung des Auslandszuschlags nach § 55 BBesG a. F. ab April 2004 (2 C 52/09 - juris, Rn. 22) sowie schließlich in Bezug auf die nach Ermessen zu gewährende Aufwandsentschädigung bei einer Dienstleistung im Ausland für das Jahr 2005.

  • OLG München, 28.04.2020 - 19 U 1520/20

    Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages

    Dazu zählt der Fall, wenn die Beklagte - unmittelbar oder mittelbar - Teil der staatlichen Gewalt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 22.01.2019 - C - 193/17 (Cresco); EuGH, Urteil vom 06.10.2015, C-508/14 m. w. N.; EuGH, Urteil vom 26.09.1996 - C-168/95; EuGH, Urteil vom 10.06.1982 - 255/81; EuGH, Urteil vom 19.01.1982 - 8/81; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 52/09).
  • OLG München, 15.07.2020 - 19 U 2676/20

    Gerichtlicher Hinweis auf Berufungsrücknahme bei einem unwirksamen Widerruf eines

    Dazu zählt der Fall, wenn die Beklagte - unmittelbar oder mittelbar - Teil der staatlichen Gewalt ist, (vgl. EuGH, Urteil vom 22.01.2019 - C - 193/17 (C.); EuGH, Urteil vom 06.10.2015, C-508/14 m. w. N.; EuGH, Urteil vom 26.09.1996 - C-168/95; EuGH, Urteil vom 10.06.1982 - 255/81; EuGH, Urteil vom 19.01.1982 - 8/81; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 52/09).
  • OLG München, 20.05.2020 - 19 U 1790/20

    Hinweis auf Berufungsrücknahme wegen unwirksamen Widerrufs eines

  • OLG München, 20.04.2020 - 5 U 6838/19

    Unwirksamer Widerruf eines gewährten Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines

  • OLG München, 28.04.2020 - 19 U 633/20

    Berufung, Rechtsanwaltskosten, Widerrufsrecht, Auslegung, Widerrufsfrist,

  • OLG München, 20.04.2020 - 5 U 6044/19

    Unwirksamer Widerruf eines Kfz-Finanzierungsdarlehens bezüglich eines BMW 435i

  • OLG München, 25.05.2020 - 19 U 1098/19

    Anforderungen an Widerrufsbelehrung

  • OLG München, 27.04.2020 - 19 U 7202/19

    Unwirksamer Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht

  • OVG Sachsen, 20.01.2011 - 2 A 627/08

    Trennungsgeld, eingetragene Lebenspartnerschaft

  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11

    Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters

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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09   

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BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09 (https://dejure.org/2010,1634)
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  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BeamtVG §§ 18, 28; RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 16; AGG § 24
    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; Diskriminierungsverbot

  • openjur.de

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; Diskriminierungsverbot.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Alimentation; Alimentation; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgelt; Beamter; Diskriminierung; Diskriminierungsverbot; Ehe; Ehepartner; Familienstand; Familienstand; Hinterbliebenenversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Lebenspartner; Richtlinie; Richtlinie; Umsetzung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 18 BeamtVG, § 28 BeamtVG, Art 2 Abs 2 Buchst a EGRL 78/2000, Art 16 EGRL 78/2000
    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Hinterbliebenenversorgung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines hinterbliebenen Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Beamten auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung

  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Hinterbliebenenversorgung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines hinterbliebenen Lebenspartners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Beamten auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 499
  • FamRZ 2011, 561
  • DVBl 2011, 249
  • DÖV 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Dazu können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - Rs. C-4/02 und Rs. C-5/02, Schönheit und Becker - Slg. I-12575 Rn. 56 ff. ; zur Rechtsprechung des EuGH noch: Schlussanträge des Generalanwalts in der Sache Rs. C-267/06, Maruko, Rn. 53 ff. m.w.N.).

    Die Verbindlichkeit und allgemeine Anwendung des Unionsrechts wären gefährdet, wenn die Mitgliedstaaten Regelungen über Entgeltbestandteile mit dem Ergebnis an den Familienstand binden könnten, dass sie dadurch dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vollständig entzogen würden (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - Slg. 2008, I-1757 Rn. 58 f.; vgl. auch Urteil vom 11. Januar 2000 - Rs. C-285/98, Kreil - Slg. 2000, I-69 Rn. 15 ff. zur Richtlinie 76/207).

    Ob eine in diesem Sinne vergleichbare Situation gegeben ist, muss mit Blick auf die jeweils konkret in Rede stehende Vorschrift entschieden werden; dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 a.a.O. Rn. 72 f.).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Ob im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (BVerfGE 124, 199) für die Zeit vor Juli 2009 etwas anderes zu gelten hätte (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 10.09 -), bedarf hier keiner Entscheidung, weil für die geltend gemachte Feststellung eines zukünftigen Anspruchs die aktuelle Rechtslage maßgeblich ist.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 AEUV) bedarf es nicht, weil der Rechtsstreit keine klärungsbedürftigen Fragen aufwirft, die noch nicht Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof waren (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, Cilfit u.a. - Slg. 1982, S. 3415).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Soweit die Richtlinie Ansprüche des Einzelnen begründen soll, muss insbesondere erreicht werden, dass die Begünstigten in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission / Deutschland - Slg. 1991, I-2567 Rn. 15 und vom 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 - Slg. 2007, I-10947 Rn. 157 f.).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-10/97

    'IN.CO.GE. ''90'

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    § 3 BeamtVG steht dem Anspruch deshalb nicht entgegen; das mitgliedstaatliche Gericht hat von mehreren denkbaren Möglichkeiten zur Umsetzung des Unionsrechts die effektivste zu wählen (EuGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - Rs. C-10/97, Ministerio delle Finanze - Slg. I - 6307).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Soweit die Richtlinie Ansprüche des Einzelnen begründen soll, muss insbesondere erreicht werden, dass die Begünstigten in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission / Deutschland - Slg. 1991, I-2567 Rn. 15 und vom 13. Dezember 2007 - Rs. C-418/04 - Slg. 2007, I-10947 Rn. 157 f.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Dass dies über die bloße Nichtanwendung eines Teils des Normtextes (vgl. dazu Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 72.08 - IÖD 2010, 125) hinausgeht und bedeutet, einen vom Normgeber geregelten Anspruch einer von ihm bewusst nicht erfassten Gruppe von Begünstigten zu gewähren, ist nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Ob im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (BVerfGE 124, 199) für die Zeit vor Juli 2009 etwas anderes zu gelten hätte (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 10.09 -), bedarf hier keiner Entscheidung, weil für die geltend gemachte Feststellung eines zukünftigen Anspruchs die aktuelle Rechtslage maßgeblich ist.
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Der Kläger hat ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des von der Beklagten bestrittenen künftigen Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung (Urteile vom 13. Oktober 1971 - BVerwG VI C 57.66 - BVerwGE 38, 346 , vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 - Buchholz 232.5 § 56 BeamtVG Nr. 2 sowie vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 23.88 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 106).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09
    Als Eingriff in den allein dem Normgeber vorbehaltenen Entscheidungsspielraum setzt sie voraus, dass sie vom Wortlaut der Norm gedeckt ist und dem Willen des Gesetzgebers entspricht (Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 S. 6 und vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 22.07 - BVerwGE 131, 242 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 265).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 6 C 14.78

    Beamtenversorgungsrecht - Beiträge der NATO - Vorsorgefond - Anstelle einer

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 23.88

    Feststellungsklage: Konkretes Rechtsverhältnis - Beamtenversorgung:

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines

    Dazu können auch Leistungen zählen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 56 ff., Slg. 2003, I-12575; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 12, ZTR 2011, 192) .

    Gleichwohl fällt die Hinterbliebenenversorgung aufgrund ihres Entgeltcharakters in den Geltungsbereich der RL 2000/78/EG (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 58 f., Slg. 2008, I-1757; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 13, ZTR 2011, 192) .

    b) Der Ausschluss der Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft von der Gewährung der Hinterbliebenenversorgung gegenüber der Gewährung dieser Versorgungsleistung an hinterbliebene Ehepartner eines Dienstordnungsangestellten stellt jedenfalls ab dem 1. Januar 2005 eine unmittelbare Diskriminierung iSd. RL 2000/78/EG dar (vgl. zur Beamtenversorgung ab dem 1. Juli 2009: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 14, ZTR 2011, 192) .

    Es ist Sache des nationalen Gerichts zu entscheiden, ob eine vergleichbare Situation gegeben ist (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 15, ZTR 2011, 192) .

    Durch diese unterschiedliche Behandlung werden Dienstordnungsangestellte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gegenüber verheirateten Dienstordnungsangestellten unzulässigerweise diskriminiert, weil beide Gruppen sich im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung seit dem 1. Januar 2005 in einer vergleichbaren Lage befinden (vgl. für die Beamtenversorgung ab dem 1. Juli 2009: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 16, ZTR 2011, 192) .

    Zu den Unterhaltspflichten zählt auch die Vorsorge für den Todesfall (vgl. für Beamte: BVerwG 28.Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 16, ZTR 2011, 192) .

    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn der Mitgliedstaat zwar Umsetzungsmaßnahmen ergriffen hat, diese aber keine vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleisten (EuGH 11. Juli 2002 - C-62/00 - [Marks & Spencer] Rn. 23 ff., Slg. 2002, I-6325; BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 18, ZTR 2011, 192) .

    Rechtsvorschriften, die der Richtlinie entgegenstehen, müssen daher aufgehoben oder geändert werden oder es muss auf andere geeignete Weise und für die von der Richtlinie Begünstigten erkennbar erreicht werden, dass die sich aus der Richtlinie ergebende Rechtslage Bestandteil der mitgliedstaatlichen Rechtsordnung wird (vgl. zur Beamtenversorgung: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 20, ZTR 2011, 192) .

    Insofern ist die Umsetzung der Richtlinie unvollständig geblieben; es wäre erforderlich gewesen, die einer Einbeziehung der Lebenspartnerschaften entgegenstehenden Vorschriften zu ändern und einen entsprechenden Anspruch im deutschen Recht zu verankern (vgl. zur Beamtenversorgung: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 21, ZTR 2011, 192) .

    Die Umsetzungsfrist ist nach Art. 18 Satz 1 der RL 2000/78/EG seit dem 3. Dezember 2003 abgelaufen (vgl. zum Beamtenversorgungsrecht: BVerwG 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 - Rn. 22, ZTR 2011, 192) .

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Nach dem Tod eines Beamten hat der hinterbliebene Lebenspartner, der mit dem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, jedenfalls seit dem 01.01.2005 (insoweit offengelassen von BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, ZBR 2011, 304) einen unionsrechtlich begründeten Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (hier: Witwergeld) wie der hinterbliebene Ehepartner eines Beamten.

    Die Einbeziehung von Lebenspartnern im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266) in die Hinterbliebenenversorgung widerspricht darüber hinaus dem Willen des Gesetzgebers, weil dieser sich bewusst gegen die zunächst vorgesehene weitergehende Gleichstellung von Ehe- und Lebenspartnern im Beamtenrecht entschieden hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, ZBR 2011, 304 m.w.N.; s.a. BT-Drs. 15/3445 S. 14; LT-Drs. 14/3016 S. 4 f.).

    Deshalb dürften die hieraus gewährten Leistungen bereits der Sache nach keine "vom Familienstand abhängigen" Leistungen im Sinne des vorgenannten Erwägungsgrundes sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten zählt dabei auch die Vorsorge für den Todesfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Diese wird nicht gewährt, um einen Beitrag zur Förderung der durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ehe im Hinblick auf deren gesellschaftliche Bedeutung zu leisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Die vergleichbare Lage zwischen Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe im Hinblick auf die Gewährung von Hinterbliebenenversorgung besteht nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a.a.O.), sondern (jedenfalls) bereits für den hier maßgeblichen Zeitraum seit 01.01.2005 (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil zum Familienzuschlag vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, a.a.O.).

    Die Gewährung von Sekundäransprüchen auf Entschädigung und Schadensersatz schöpft den Gehalt der Richtlinie nicht aus (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - sind auch inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, so dass sie geeignet sind, unmittelbare Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O.).

    Das mitgliedstaatliche Gericht hat vielmehr von mehreren denkbaren Möglichkeiten zur Umsetzung des Unionsrechts die effektivste zu wählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

    Die Einbeziehung von Lebenspartnern im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266) in die Hinterbliebenenversorgung widerspricht darüber hinaus dem Willen des Gesetzgebers, weil dieser sich bewusst gegen die zunächst vorgesehene weitergehende Gleichstellung von Ehe- und Lebenspartnern im Beamtenrecht entschieden hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, ZBR 2011, 304 m. w. N.; s.a. BT-Drs. 15/3445 S. 14; LT-Drs. 14/3016 S. 4 f.).

    Deshalb dürften die hieraus gewährten Leistungen bereits der Sache nach keine "vom Familienstand abhängigen" Leistungen im Sinne des vorgenannten Erwägungsgrundes sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a. a. O.).

    Zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten zählt dabei auch die Vorsorge für den Todesfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a. a. O.).

    Diese wird nicht gewährt, um einen Beitrag zur Förderung der durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Ehe im Hinblick auf deren gesellschaftliche Bedeutung zu leisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a. a. O.).

    Die vergleichbare Lage zwischen Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe im Hinblick auf die Gewährung von Hinterbliebenenversorgung besteht nicht erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (a. a. O.), sondern (jedenfalls) bereits für den hier maßgeblichen Zeitraum seit 01.01.2005 (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a. a. O. unter Hinweis auf das Urteil zum Familienzuschlag vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 -, a. a. O.).

    Die Gewährung von Sekundäransprüchen auf Entschädigung und Schadensersatz schöpft den Gehalt der Richtlinie nicht aus (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a. a. O.).

    Die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - sind auch inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, so dass sie geeignet sind, unmittelbare Rechtswirkungen zu entfalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a. a. O.).

    Das mitgliedstaatliche Gericht hat vielmehr von mehreren denkbaren Möglichkeiten zur Umsetzung des Unionsrechts die effektivste zu wählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Bei Lebenspartnerschaften, die - wie diejenige der Klägerin - nach dem 01.01.2009 begründet worden sind, muss deshalb nicht (mehr) auf den unionsrechtlich begründeten Anspruch auf Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 3; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09 -, ZBR 2013, 48) zurückgegriffen werden.

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Rechtslage vor Inkrafttreten von § 1a BeamtVG festgestellt, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartner eines Beamten von der Hinterbliebenenversorgung gegenüber der Gewährung dieser Versorgungsleistung an hinterbliebene Ehepartner eines Beamten eine unmittelbare Diskriminierung im Sinn der Richtlinie 2000/78/EG darstellt, weil beide Gruppen wegen der sexuellen Orientierung der Partner unterschiedlich behandelt werden, obwohl sie sich im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung in vergleichbarer Lage befinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Hinterbliebene Lebenspartner eines Beamten konnten sich deshalb seit diesem Zeitpunkt unmittelbar auf die Richtlinie 2000/78/EG berufen, weil diese im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Gewährung der Hinterbliebenenversorgung nicht innerhalb der Umsetzungsfrist vollständig in deutsches Recht umgesetzt worden ist und die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsverwaltungsgericht hat hierzu im Urteil vom 28.10.2010 (a.a.O.) ausgeführt:.

    Dass sich die unmittelbare Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG damit (auch) zu Lasten der hinterbliebenen Lebenspartner eines Beamten auswirken konnte, war folglich bloße Konsequenz der unionsrechtlichen Verpflichtung der nationalen Gerichte, die volle Wirksamkeit des Verbots der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung zu gewährleisten, indem "verpartnerte Beamtinnen und Beamte so behandelt werden wie verheiratete" (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 29.01.2004 - 3 C 39.03 -, Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 27).

    Das grundsätzliche Bestehen eines (unionsrechtlichen) Anspruchs auf Witwengeld auch für hinterbliebene Lebenspartner von Beamten hat das Bundesverwaltungsgericht indes erst mit Urteil vom 28.10.2010 (a.a.O.) festgestellt, also zu einem Zeitpunkt, als sich die Krebserkrankung von Frau W. bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befand und nicht nur ihr, sondern auch das Leben der Klägerin maßgeblich bestimmte.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Das Bundesverwaltungsgericht habe die Richtlinie zwar "für den Bereich der Lebenspartner" angewendet (gemeint wohl: auf eine Hinterbliebenenversorgung nach §§ 18 ff. BeamtVG für den Lebenspartner eines Beamten, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47.09 -, NVwZ 2011, 499).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 4790/18

    Ausbildungszeit; Beamtenversorgung; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 -, juris, Rn. 12; vgl. auch EuGH, Urteile vom 23. Oktober 2003 - C-4/02 und C-5/02 -, juris, Rn. 55 ff., und vom 21. Januar 2015- C-529/13 ( Felber ) -, juris, Rn. 21.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 4 S 1211/14 -, juris, Rn. 32; vgl. zur Hinterbliebenenversorgung BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 47.09 -, juris, Rn. 12 f.

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

    Unter Arbeitsentgelt im Sinne dieser Vorschrift sind u. a. Gehälter und alle sonstigen Vergütungen zu verstehen, die der Dienstherr aufgrund des Dienstverhältnisses dem Beamten unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen zuwendet; dazu zählen auch Leistungen, die erst nach dem Ende der aktiven Dienstzeit gewährt werden (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - BVerwG 2 C 47.09 -, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des EuGH).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz in Form der Gewährung von Hinterbliebenenversorgung Bestandteil des Arbeitsentgelts im Sinne der Richtlinie (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - BVerwG 2 C 47.09 -, a. a. O., Rn. 12f.).

  • OVG Saarland, 17.04.2020 - 1 A 135/18

    Europarechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung vor Vollendung des 17.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Leistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz in Form der Gewährung von Hinterbliebenenversorgung Bestandteil des Arbeitsentgelts im Sinne der Richtlinie, auch wenn sie nach der aktiven Dienstzeit gewährt werden.(BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 47/09-, Juris, Rdnr. 12 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - Rs. C-4/02und Rs. C-5/02, Schönheit und Becker - Slg. I-12575 Rn. 56 ff.) Dann sind erst Recht Versorgungsbezüge des Ruhestandsbeamten vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst, da diese in einem noch engeren Bezug zum Arbeitsentgelt stehen als die Bezüge der Hinterbliebenen.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 -, jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 R 3853/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im SGB 6 über die Anrechnung von Erwerbs- und

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.2009 - 2 C 52.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,76141
BVerwG, 20.11.2009 - 2 C 52.09 (https://dejure.org/2009,76141)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2009 - 2 C 52.09 (https://dejure.org/2009,76141)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2009 - 2 C 52.09 (https://dejure.org/2009,76141)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Arbeitsentgelt; Arbeitsentgelt; Ausland; Auslandsdienstbezüge; Auslandsverwendung; Auslandszuschlag; Auslandszuschlag; Beamter; Dienstbezüge; Dienstort; Diskriminierung; Diskriminierungsverbot; Ehe; Ehepartner; Familienstand; Familienstand; Lebenspartner; Richtlinie; ...

Verfahrensgang

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