Rechtsprechung
BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilzeitbeschäftigung - Obligatorische Teilzeitbeschäftigung für neu eingestellte Beamte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 27.08.1986 - 7 K 22/86
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.1987 - 2 A 107/86
- BVerwG, 09.11.1987 - 2 B 83.87
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 82, 196
- NJW 1990, 61 (Ls.)
- NVwZ 1989, 969
- DVBl 1989, 1157
Wird zitiert von ... (142) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72
Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen
Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben (§ 3 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung, § 3 Abs. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz); er entfaltet keine Rechtswirkung außerhalb des Organbereichs von Landtag und Landesregierung (BVerfGE 38, 121 [BVerfG 22.10.1974 - 1 BvL 3/72]). - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Nicht die Teilzeitbeschäftigung, sondern die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt, der das Beamtenverhältnis kennzeichnet (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Nicht die Teilzeitbeschäftigung, sondern die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt, der das Beamtenverhältnis kennzeichnet (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Die dargelegte Auslegung steht auch mit der Entstehungsgeschichte des § 80 a LBG und des ihm zugrundeliegenden § 44 a BRRG, beide in ihrer heutigen und der vorangegangenen Fassung, sowie mit den einschlägigen Gesetzesmaterialien in Einklang, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. u.a. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]). - BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Nicht die Teilzeitbeschäftigung, sondern die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt, der das Beamtenverhältnis kennzeichnet (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]).
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
Die Teilzeitbeschäftigung eines neu eingestellten Beamten darf auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nur angeordnet werden, wenn dem Bewerber die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung eingeräumt worden ist (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - ).Dessen Ernennung zum Beamten auf Probe und die gesonderte Verfügung seiner Teilzeitbeschäftigung sind zwei rechtlich eigenständige Verwaltungsakte (vgl. BVerwGE 82, 196 ).
Dies hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196 ) dargelegt.
Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 ; BVerwGE 82, 196 ).
Ein solcher dem Beamten aufgezwungener Verzicht auf die Vollalimentation ist weder mit seinem grundrechtsähnlichen Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 70, 251 ; BVerwGE 82, 196 ).
Überdies verbietet es der verfassungsrechtliche Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG), Bewerber um die Einstellung nach dem eignungs- und leistungsfremden Gesichtspunkt auszuwählen, ob sie sich zu einem Verzicht auf Vollbeschäftigung und amtsgemäße Besoldung bereit finden (vgl. BVerwGE 82, 196 ).
Damit entfallen rückwirkend die Verringerung der Besoldung und die Auswirkungen auf die Versorgung (BVerwGE 82, 196 ).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
Die Anordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der Teilzeitphase (vgl. § 6 BBesG, § 1 LBesG) und für die entsprechend ermäßigte Berücksichtigung der Teilzeit bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, § 1 LBeamtVG) dar (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1, Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).Danach waren in der Urkunde zwei eigenständige, getrennt anfechtbare Regelungen enthalten, und zwar die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit der dazugehörigen Verleihung des Statusamts des Lehrers einerseits und die Regelung über den Beschäftigungsumfang andererseits (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1).
Hierfür ist erforderlich, dass der Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
Der Besoldungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung eines etwa infolge der teilweise unterbliebenen Dienstleistung erzielten anderen Einkommens (§ 9a Abs. 1 BBesG, § 1 LBesG) und besteht nur, soweit der Kläger nicht ohnehin mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt und entsprechend besoldet worden war (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 , Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).
Da der Kläger rechtswirksam ernannt worden ist, kann ihm nicht mehr entgegengehalten werden, der damalige (oder ein späterer) Haushaltsplan habe nicht genügend Planstellen enthalten, um alle mit Teilzeitbeschäftigung eingestellten Beamten in Vollzeit zu beschäftigen (vgl. Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O.).
- VG Hannover, 24.04.2001 - 13 A 4224/00 Die Kammer schließt sich jedoch insoweit der Auffassung des BVerwG an, wonach die Ernennung zur Beamtin auf Probe und die gesonderte Verfügung der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich zwei rechtlich eigenständige, gesondert anfechtbare Verwaltungsakte sind (BVerwG, Urteil vom 02.03.2000 - 2 C 1/99 - zitiert nach JURIS = u. a. NJW 2000, 2521, mit Hinweis auf BVerwGE 82, 196 [198]).
Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerfGE 44, 249 [262 f.]; 55, 207 [240]; 71, 39 [60]; BVerwGE 82, 196 [202 f.]).
Insoweit verweist das BVerwG im Übrigen u. a. auf seine Entscheidung in BVerwGE 82, 196 (203 f.).
In diesem Zusammenhang weist die Kammer lediglich ergänzend darauf hin, dass ein Großteil der Begründung für die Nichtigkeit der früheren Einstellungsteilregelung, die der wiederholt vom BVerwG und von anderen Gerichten zitierten Entscheidung des BVerwG aus dem Jahre 1989 in BVerwGE 82, 196 zugrunde lag, darauf beruhte, dass seinerzeit die betreffende landesgesetzliche Regelung (in Niedersachsen: § 80 a NBG a. F.) in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Rahmenrecht des Bundes (§ 44 a BRRG a. F.) eine Einstellungsteilzeit ausdrücklich nur auf Antrag vorsah und ein solcher Antrag regelmäßig von den Bewerbern gegen ihren Willen erzwungen wurde, indem ihre Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von einer entsprechenden Antragstellung abhängig gemacht wurde (vgl. BVerwGE 82, 196 [199 bis 202]).
Die Kammer teilt insoweit nicht die unter Hinweis auf BVerwGE 82, 196 (204) vom BVerwG in seinem Urteil vom 02.03.2000 (…a. a. O.) vertretene Auffassung, ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Leistungsgrundsatz gem. Art. 33 Abs. 2 GG liege deshalb vor, weil Bewerber um die Einstellung nach dem eignungs- und leistungsfremden Gesichtspunkt ausgewählt würden, ob sie sich zu einem Verzicht auf Vollbeschäftigung und amtsgemäße Besoldung bereit fänden (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.02.2001 - 2 L 1476/99 - Seite 8 f. des Urteilsabdrucks).
Das OVG Niedersachsen hat hierzu in seinem Urteil vom 07.02.2001 - 2 L 1476/99 - (dort auf Seite 8 des Entscheidungsabdrucks) unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerwG vom 06.07.1989 - 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) die Auffassung vertreten, es sei unerheblich, ob für die Einstellung des Bewerbers haushaltsrechtlich eine (volle) Planstelle zur Verfügung stehe, da nach der zitierten Entscheidung des BVerwG durch den Haushaltsplan weder Ansprüche oder Verbindlichkeiten begründet noch aufgehoben würden und er keine Rechtswirkung außerhalb des Organbereichs von Parlament und Regierung entfalte.
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06
Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen") …
Der Landesgesetzgeber war sich bereits bei der Schaffung der hier einschlägigen Bestimmungen angesichts der bereits damals vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202), die in späteren Entscheidungen bestätigt wurde (BVerwG, Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 30. März 1992 - 2 B 27.92 -, Beschluss vom 6. April 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3;… Urt. v. 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; Beschluss vom 18. Juni 2002 - 2 B 17/02 -, Juris) im Klaren, dass seine Vorgehensweise verfassungsrechtlich problematisch sei.Nach dieser Bestimmung ist aber nicht nur der Zugang eröffnet, sondern es wird auch darauf abgestellt, dass der Antragsteller nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134 ff.).
Gegen diese Prinzip wird im vorliegenden Fall mit der Einstellungsteilzeit gegen den Willen der Klägerin verstoßen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134 ff.).
Ein aufgezwungener Verzicht auf eine volle Alimentation ist weder mit dem grundrechtsähnlichen Gehalt des Alimentationsprinzips noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 -, Juris = BVerfGE 70, 251, 267; BVerwG, BVerwGE Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.).
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202 ff.; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.) hat dazu mehrfach entschieden, dass die einseitige Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung den verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf volle Alimentation in unzulässiger Weise einschränkt und daher nicht mit den im Grundgesetz verankerten Prinzipien zu vereinbaren ist (Art. 33 Abs. 5 GG).
Zum Dritten verstößt die letztlich erzwungene Teilzeitbeschäftigung gegen den hergebrachten Grundsatz der Vollbeschäftigung eines Beamten auf Lebenszeit (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, Juris = BVerfGE 71, 39, 59 f.; BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202 f.; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.) und der vollen Hingabe an den Beamtenberuf (BVerfG, Beschluss vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 -, Juris = BVerfGE 9, 268 ff.; Beschluss vom 7. Mai 1963 - 2 BvR 481/60 - Juris = BVerfGE 16, 94 ff.; Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 -, Juris = BVerfGE 21, 329 ff.; Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 -, Juris = BVerfGE 44, 249 ff.; Beschluss vom 25. November 1990 - 2 BvL 7/76, 2 BvL 8/76, 2 BvL 9/76 -, Juris = BVerfGE 55, 207 ff.; Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, Juris = BVerfGE 71, 39 ff.).
- BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; …
Sie lässt sich prinzipiell nicht aufteilen und trägt der Struktur des Beamtenverhältnisses als eines einheitlichen Dienstverhältnisses Rechnung (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1). - VG Köln, 26.03.2002 - 3 K 2709/01
Ausgestaltung des Anspruchs einer in das Beamtenverhältnis auf Probe benannten …
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 02.03.2000 ( 2 C 1/99 (BVerwGE 110, 363)) in Fortführung der Rechtsprechung in seinem Urteil vom 06.07.1989 (-2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 (198 ff.)).zu der dem nordrhein-westfälischen Recht inhaltsgleichen Bestimmung des hessischen Beamtengesetzes u.a. ausgeführt:.Dies hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196 ) dargelegt.
Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 ; BVerwGE 82, 196 ).
Ein solcher dem Beamten aufgezwungener Verzicht auf die Vollalimentation ist weder mit seinem grundrechtsähnlichen Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 70, 251 ; BVerwGE 82, 196 ).
Überdies verbietet es der verfassungsrechtliche Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG), Bewerber um die Einstellung nach dem eignungs- und leistungsfremden Gesichtspunkt auszuwählen, ob sie sich zu einem Verzicht auf Vollbeschäftigung und amtsgemäße Besoldung bereit finden (vgl. BVerwGE 82, 196 ).
Damit entfallen rückwirkend die Verringerung der Besoldung und die Auswirkungen auf die Versorgung (BVerwGE 82, 196 ).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 1.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
Die Anordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der Teilzeitphase (vgl. § 6 BBesG, § 1 LBesG) und für die entsprechend ermäßigte Berücksichtigung der Teilzeit bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, § 1 LBeamtVG) dar (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1, Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).Danach waren in der Urkunde zwei eigenständige, getrennt anfechtbare Regelungen enthalten, und zwar die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit der dazugehörigen Verleihung des Statusamts des Lehrers einerseits und die Regelung über den Beschäftigungsumfang andererseits (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1).
Hierfür ist erforderlich, dass der Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
Der Besoldungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung eines etwa infolge der teilweise unterbliebenen Dienstleistung erzielten anderen Einkommens (§ 9a Abs. 1 BBesG, § 1 LBesG) und besteht nur, soweit der Kläger nicht ohnehin mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt und entsprechend besoldet worden war (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 , Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).
Da der Kläger rechtswirksam ernannt worden ist, kann ihm nicht mehr entgegengehalten werden, der damalige (oder ein späterer) Haushaltsplan habe nicht genügend Planstellen enthalten, um alle mit Teilzeitbeschäftigung eingestellten Beamten in Vollzeit zu beschäftigen (vgl. Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O.).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 3.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
Die Anordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der Teilzeitphase (vgl. § 6 BBesG, § 1 LBesG) und für die entsprechend ermäßigte Berücksichtigung der Teilzeit bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, § 1 LBeamtVG) dar (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1, Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).Danach waren in der Urkunde zwei eigenständige, getrennt anfechtbare Regelungen enthalten, und zwar die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit der dazugehörigen Verleihung des Statusamts des Studienrats einerseits und die Regelung über den Beschäftigungsumfang andererseits (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1).
Hierfür ist erforderlich, dass der Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
Der Besoldungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung eines etwa infolge der teilweise unterbliebenen Dienstleistung erzielten anderen Einkommens (§ 9a Abs. 1 BBesG, § 1 LBesG) und besteht nur, soweit der Kläger nicht ohnehin mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt und entsprechend besoldet worden war (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 , Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).
Da der Kläger rechtswirksam ernannt worden ist, kann ihm nicht mehr entgegengehalten werden, der damalige (oder ein späterer) Haushaltsplan habe nicht genügend Planstellen enthalten, um alle mit Teilzeitbeschäftigung eingestellten Beamten in Vollzeit zu beschäftigen (vgl. Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O.).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 2.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
Die Anordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der Teilzeitphase (vgl. § 6 BBesG, § 1 LBesG) und für die entsprechend ermäßigte Berücksichtigung der Teilzeit bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, § 1 LBeamtVG) dar (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1, Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).Danach waren in der Urkunde zwei eigenständige, getrennt anfechtbare Regelungen enthalten, und zwar die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit der dazugehörigen Verleihung des Statusamts der Lehrerin einerseits und die Regelung über den Beschäftigungsumfang andererseits (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1).
Hierfür ist erforderlich, dass der Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
Der Besoldungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung eines etwa infolge der teilweise unterbliebenen Dienstleistung erzielten anderen Einkommens (§ 9a Abs. 1 BBesG, § 1 LBesG) und besteht nur, soweit die Klägerin nicht ohnehin mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt und entsprechend besoldet worden war (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 , Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).
Da die Klägerin rechtswirksam ernannt worden ist, kann ihr nicht mehr entgegengehalten werden, der damalige (oder ein späterer) Haushaltsplan habe nicht genügend Planstellen enthalten, um alle mit Teilzeitbeschäftigung eingestellten Beamten in Vollzeit zu beschäftigen (vgl. Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O.).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 9.09
Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im …
Die Anordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der Teilzeitphase (vgl. § 6 BBesG, § 1 LBesG) und für die entsprechend ermäßigte Berücksichtigung der Teilzeit bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, § 1 LBeamtVG) dar (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1, Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).Danach waren in der Urkunde zwei eigenständige, getrennt anfechtbare Regelungen enthalten, und zwar die Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit der dazugehörigen Verleihung des Statusamts der Lehrerin einerseits und die Regelung über den Beschäftigungsumfang andererseits (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1).
Hierfür ist erforderlich, dass der Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
Der Besoldungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung eines etwa infolge der teilweise unterbliebenen Dienstleistung erzielten anderen Einkommens (§ 9a Abs. 1 BBesG, § 1 LBesG) und besteht nur, soweit die Klägerin nicht ohnehin mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt und entsprechend besoldet worden war (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 , Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).
Da die Klägerin rechtswirksam ernannt worden ist, kann ihr nicht mehr entgegengehalten werden, der damalige (oder ein späterer) Haushaltsplan habe nicht genügend Planstellen enthalten, um alle mit Teilzeitbeschäftigung eingestellten Beamten in Vollzeit zu beschäftigen (vgl. Urteil vom 6. Juli 1989, a.a.O.).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 4.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 7.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 5.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 6.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?
- BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91
Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 84.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten …
- BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der …
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 C 12.22
Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer …
- OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 5 ME 153/13
Berechtigung eines Dienstherrn zur Schaffung eines Beförderungsdienstpostens als …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
Untersagung der Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 85.08
Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14
Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige …
- VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07
Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in …
- VG Gelsenkirchen, 07.01.2002 - 1 K 5443/00
Einstellung, Teilzeit, Lehrer
- LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
Ablehnung einer Bewerberin wegen Teilzeit - Einstweilige Verfügung - Sicherung …
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3974/00
Erfordernis des Einverständnisses eines Beamten zu einerTeilzeitbeschäftigung; …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung; …
- BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96
Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung …
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3903/00
"Zwangs-Teilzeitbeschäftigung" von Lehrern im Beamtenverhältnis rechtswidrig
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 4069/00
Ausgestaltung des Rechts eines Beamten auf Vollzeitbeschäftigung; …
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 3977/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer gegenüber eines verbeamteten Lehrers …
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 347/00
Alimentation; Ermessen bei Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null; …
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 1837/01
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer durch Bescheid der Bezirksregierung …
- VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00
Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13
Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den …
- OVG Thüringen, 07.11.2012 - 2 KO 49/10
Zur antragslosen, unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
- VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 130/05
Recht der Landesbeamten; Rechtswidrigkeit einer aufgezwungenen …
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00
Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch; …
- OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende) …
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00
Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 6 A 2089/02
Verfassungswidrigkeit einer aufgezwungenen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten; …
- OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01
Altersversorgung; Angestellter; Anrechnung; Arbeitsvertrag; arbeitsvertragliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
Teilzeitverbeamtung von Lehrern im Land Brandenburg unwirksam
- BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unanfechtbarkeit …
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 4 S 1597/91
Rechtswidrigkeit der obligatorischen Teilzeitbeschäftigung von neu eingestellten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - 1 A 157/07
- VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Alimentationsprinzip; Arglist; Aussetzung des Verfahrens; Besoldungsdifferenz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 856/02
- BVerwG, 13.07.1992 - 2 B 112.92
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unanfechtbarkeit …
- BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 109.92
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der …
- BVerwG, 02.07.1992 - 2 B 108.92
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestandskraft von …
- VGH Hessen, 22.02.1995 - 1 UE 1660/91
Keine obligatorische Teilzeitbeschäftigung für neu eingestellte Beamte, sondern …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2003 - 6 A 2958/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 877/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05
Einstellungsteilzeit
- VG Osnabrück, 23.06.2020 - 3 A 217/18
Lehrer; ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Zwangsteilzeit
- OVG Thüringen, 07.12.2012 - 2 KO 907/10
Antragslose Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern in Thüringen; …
- OVG Sachsen, 29.12.2009 - 2 B 578/09
Altersteilzeit; Prognose; Ermessensausübung; Beamtengruppen; Außerordentlich …
- StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör; …
- VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 415/00
Beamte; Berufseinstieg; Einwilligung; Ermessen; Freiwilligkeit; …
- VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00
Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung; …
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
- OVG Berlin, 16.04.2002 - 4 B 14.99
Prüfungsgebühren für Referendare
- BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 30.92
Rechtmäßigkeit der Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - …
- BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten - …
- OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig …
- VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 2851/98
Lehrer - Teilzeit nicht erzwingbar
- BVerwG, 30.03.1992 - 2 B 27.92
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13
Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den …
- OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1476/99
Beamter; Ernennung; Rücknahme; Teilzeitbeschäftigung; Täuschung; …
- VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
Ernennungen von Lehrerinnen und Lehrern zu Beamten in Teilzeitbeschäftigung …
- VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 307/00
Alimentation; Beamte: Schuldienst; Besoldung; erzwungene Teilzeit; Fürsorge; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1991 - 4 S 877/91
Aufhebung eines rechtswidrigen Teilzeitbewilligungsbescheides für neueingestellte …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15
Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung; …
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1540/02
Nebentätigkeit - Teilzeitbeschäftigung
- BGH, 02.02.2000 - RiZ(R) 3/99
Anfechtung eines Entlassungsantrages
- BVerwG, 23.04.1992 - 2 B 55.92
Offensichtlichkeit des rechtlichen Fehlers im Rahmen der Bewilligung einer …
- BVerwG, 15.04.1992 - 2 B 54.92
Rechtswidrigkeit einer Verfügung über die Bewilligung einer Ermäßigung der …
- OVG Niedersachsen, 30.07.2021 - 5 LA 124/20
Aufgezwungene Teilzeit; Einstellungsteilzeit; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung; …
- BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 31.92
Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - Erfordernis der …
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.1990 - 4 S 2354/90
Beamte: Teilzeitbeschäftigung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen - …
- VG Freiburg, 19.12.2018 - 4 K 3086/18
Die Entscheidung über die Einbürgerung ist nicht von vornherein …
- VG Düsseldorf, 07.06.2010 - 23 K 7659/08
Zwangseinstellungsteilzeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Bestandskraft …
- VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 1570/98
Anspruch auf vollzeitige und regelmäßige Arbeitszeit sowie auf volles Gehalt der …
- BVerwG, 02.04.1992 - 2 B 29.92
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Ermäßigung der Arbeitszeit …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03
Zulässigkeit der Berufung bei Nichtvorliegen eines bestimmten Antrags; …
- VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 322/00
Beamter; Besoldung; Besoldungsdifferenz; Ermessen; erzwungene Teilzeit; …
- BVerwG, 24.03.1992 - 2 B 37.92
Überprüfung einer Verfügung mit der der Dienstherr einem Bewerber bzw. Beamten …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1992 - 3 L 213/91
- VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00
Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen; …
- OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07
Verdichtung des Rücknahmeermessens nach § 51 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96
Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung …
- VG Magdeburg, 29.05.2001 - 8 A 744/00
- VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1508/02
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1992 - 3 L 201/91
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 53.15
Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Ernennung zur Beamtin in Teilzeit
- BSG, 28.08.1990 - 2 RU 7/90
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 59.15
Begehren einer Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 61.15
Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 58.15
Antrag einer verbeamteten Lehrerin auf besoldungs- und versorgungsrechtliche …
- VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126
Fehlende gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 54.15
Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Ernennung zur Beamtin in Teilzeit
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 65.15
Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 64.15
Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung …
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88
Ordnungsgeämßheit einer Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
Antrag einer verbeamteten Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 102.15
Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Ernennung zur Beamtin in Teilzeit
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 62.15
Antrag einer verbeamteten Lehrerin auf besoldungs- und versorgungsrechtliche …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 55.15
Antrag einer Studienrätin auf besoldungs- und versorgungsrechtliche …
- BVerwG, 06.10.2006 - 2 B 29.06
Anforderungen an die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …
- OVG Bremen, 19.12.2003 - 2 A 362/03
Einseitge Lösung des Beamten aus der Teilzeit wegen nachträglich eingetretener …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12
Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der …
- VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 5868/04
Rechtmäßigkeit einer gegen den Willen einer verbeamteten Lehrerin ausgesprochenen …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 125.15
Ernennung eines Lehrers im Angestelltenverhältnis in Teilzeitbeschäftigung bei …
- BVerwG, 29.01.1993 - 2 B 209.92
Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung - Verzicht auf entgeltliche Nebentätigkeit …
- BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 13.16
Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Ernennung zur Beamtin in Teilzeit
- VG Ansbach, 11.04.2020 - AN 30 S 20.00654
Corona-Maßnahmen: Keine Ausnahme für Versammlung zum Bücherlesen am Ostersonntag
- BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 27.91
Rückforderung von Anwärterbezügen - Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter …
- BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 18.90
Rückforderung von Anwärterbezügen - Eine Mindestdienstzeit als Voraussetzung der …
- BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91
Begriff des Antragserfordernisses im Sinne des Beamtenrechts - Befristete Kürzung …
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 14.88
- BVerwG, 02.02.1989 - 2 B 159.88
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Sache - Zurückweisung der …
- BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 149.88
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 148.88
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.05.1993 - 2 B 54.93
Annahme der Nichtigkeit eines Bewilligungsbescheides hinsichtlich einer …
- BVerwG, 10.03.1989 - 2 B 23.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- VG Frankfurt/Main, 26.01.2006 - 9 E 2233/04
Wirkung eines einmal gestellten Antrags auf Bewilligung von Altersteilzeit eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1995 - 2 A 11221/95
Teilzeitbeschäftigte Beamte; Versorgungsabschlag
- BVerwG, 03.08.1992 - 2 B 110.92
Frage nach der Rechtmäßigkeit der Ermäßigung von Arbeitszeiten eines neu …
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770
Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1992 - 3 L 242/91
Rücknahme eines Verwaltungsakts; Rechtsfehler; Ermessensfehlerhaft
- VG Hannover, 22.10.2020 - 13 A 5367/18
Durch Fortsetzung der Teilzeittätigkeit begründete Indizwirkung ist widerlegbar; …
- VG Minden, 02.09.2008 - 10 K 647/08
- OVG Saarland, 04.03.1993 - 1 R 66/90
Teilzeitbeschäftigung; Wahlmöglichkeit; Lehramtsbewerber; Bestandskraft; …
- VG Cottbus, 17.03.2011 - 5 L 280/10
Verwaltungsgericht verpflichtet das Land Brandenburg, die vorzeitige Rückkehr …
- VG Hannover, 16.01.2004 - 17 B 6790/03
Allgemeine Regelung; Altersteilzeit; Benehmensherstellung; Mitbestimmung; …
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01
Wartestand, Einschränkung des Beschäftigungsauftrages
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01