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   BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73   

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BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73 (https://dejure.org/1976,476)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1976 - II C 55.73 (https://dejure.org/1976,476)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1976 - II C 55.73 (https://dejure.org/1976,476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit - Verjährungsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 102
  • MDR 1976, 784
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65

    Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73
    Zum Mitverschulden des Dienstherrn bei Rückgriffshaftung (im Anschluß an BVerwGE 34, 123).

    Zum Begriff der "schadengeneigten Tätigkeit" (im Anschluß an BVerwGE 29, 127; 34, 123; BAG 22, 63).

  • BAG, 10.06.1969 - 1 AZR 339/68

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arzt

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73
    Zum Begriff der "schadengeneigten Tätigkeit" (im Anschluß an BVerwGE 29, 127; 34, 123; BAG 22, 63).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73
    Zum Begriff der "schadengeneigten Tätigkeit" (im Anschluß an BVerwGE 29, 127; 34, 123; BAG 22, 63).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

    Die Anwendung von § 254 Abs. 2 BGB kommt aber dann ausnahmsweise in Betracht, wenn dieser andere Beamte den Schaden dadurch schuldhaft mitverursacht hat, dass er eine Dienstpflicht vernachlässigt hat, zu deren Erfüllung namens des Dienstherrn - z.B. auf Grund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht - er gerade gegenüber dem in erster Linie den Schaden verursachenden Beamten verpflichtet gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1976 - 2 C 55.73 - BVerwGE 50, 102 und vom 29. August 1977 - 6 C 68.72 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 23 S. 24).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 250/95

    Rechtsfolgen der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht über einen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist einem auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beamten in der Regel die Berufung auf den in § 254 Abs. 1 und 2 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken mit der Begründung, bei der Entstehung des Schadens habe ein Mitverschulden anderer Beamter mitgewirkt, verwehrt (BVerwGE 34, 123, 131; 50, 102, 108 f; Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 23).
  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 145/83

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche eines Sozialversicherungsträgers gegen

    Für das Beamtenrecht ergibt sich daraus der Grundsatz, daß der Schädiger sich gegenüber dem Dienstherrn regelmäßig nicht darauf berufen kann, ein anderer Beamter habe den Schaden mitverschuldet (BVerwGE 34, 123, 131 f.; 50, 102, 108 f.).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Es wäre zu prüfen gewesen, ob und inwieweit es zu den Amtspflichten der in der Fachaufsicht tätigen Bediensteten gehört hätte, die somit bekannten rechtswidrigen Zahlungen zu unterbinden und inwieweit dies bei der Frage eines mitwirkenden Verschuldens (§ 254 BGB) zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 55.73 - ).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 6.97

    Verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bund und privatem Träger einer

    Damit entfällt insoweit auch die Grundlage für die ausdrücklich an die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung mehrerer schuldiger Beamter anknüpfende Rechtsprechung über den Ausschluß des Mitverschuldenseinwandes (BVerwGE 34, 123 ; 50, 102 ; 56, 315 ; Urteil vom 29. August 1977 - BVerwG 6 C 68.72 -
  • BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92

    Beamtenrecht - Verjährung - Schadensersatzanspruch

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 102) gehe jedoch das Berufungsgericht davon aus, daß der Rückgriffsanspruch wegen mittelbarer Schädigung im nicht hoheitlichen Bereich ebenfalls der für den hoheitlichen Bereich getroffenen Verjährungsregelung des Art. 85 Abs. 3 Satz 2 BayBG unterliege.

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 55.73 - (BVerwGE 50, 102 ) zu einer entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift entschieden, daß für Rückgriffsansprüche wegen mittelbarer Schädigung im nicht hoheitlichem Bereich hinsichtlich der dreijährigen Verjährungsfrist die in Abs. 3 Satz 2 für den Rückgriff wegen mittelbarer Schädigung im hoheitlichen Bereich getroffene Regelung entsprechend gelte.

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 6.78
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 34, 123 [BVerwG 23.10.1969 - BVerwG II C 80/65] [130 ff.]; 50, 102 [108 f.]) ist einem auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Beamten die Berufung auf den in § 254 Abs. 1 und 2 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken mit der Begründung, bei der Entstehung des Schadens habe ein Mitverschulden anderer Beamter mitgewirkt, grundsätzlich verwehrt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2011 - 1 A 366/09

    Anrechnung eines Mitverschuldens des Dienstherrn an der Entstehung eines Schadens

    Die für das Verwaltungsgericht entscheidende Erwägung zur Frage des Mitverschuldens der Klägerin, mit der es sich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen befindet, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. August 1977 - VI C 68.72 -, Buchholz 232, § 78 BBG Nr. 23, S. 24, vom 29. Januar 1976 - II C 55.73 -, BVerwGE 50, 102 = juris Rn. 39, und vom 14. Juli 1969 - II C 80.65 -, BVerwGE 34, 123 (131 f.); OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 -, NWVBl. 2000, 343 = juris Rn. 17 ff., ist aber die Folgende (S. 20 f. des Urteilsabdrucks): Ein Mitverschulden des Dienstherrn könne im Rahmen der Haftung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 LBG (a. F., vgl. nunmehr § 48 Satz 1 BeamtStG) nur ausnahmsweise dann berücksichtigt werden, wenn ein anderer Beamter den Schaden dadurch schuldhaft mit verursacht habe, dass er eine Dienstpflicht vernachlässigt habe, zu deren Erfüllung namens des Dienstherrn er gerade gegenüber dem in erster Linie den Schaden verursachenden Beamten - z. B. auf Grund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht - verpflichtet sei.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91

    Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung

    Ein Ausnahmefall, bei dem die unzureichende Wahrnehmung gleichzeitig eine Fürsorgepflichtverletzung gegenüber dem Kläger darstellte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.10.1969 - II C 80.65 -, E 34, 123, 132; Urteil vom 29.01.1976 - II C 55.73 -, E 50, 103, 109), liegt nicht vor.

    Dabei kam ein Haftungsausfall im Sinne eines dem Dienstherrn selbst zuzurechnenden Schadensanteils nur unter dem Gesichtspunkt der schadengeneigten Tätigkeit in Betracht (vgl. Urteil vom 29.01.1976, aaO, S. 110; siehe dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 08.02.1989 - 2 OVG A 161/86 -, ZBR 1990, 24).

  • BVerwG, 28.08.1980 - 2 B 37.79

    Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel - Verletzung der

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die in § 254 BGB niedergelegten allgemeinen Rechtsgedanken bei Ersatzansprüchen der öffentlichen Hand gegen einen schuldhaft pflichtwidrig handelnden Beamten dann ausnahmsweise berücksichtigt werden können, wenn sonstige Bedienstete des Dienstherrn eine Dienstpflicht vernachlässigt haben, zu der sie gerade gegenüber dem in erster Linie den Schaden verursachenden Beamten, z.B. aufgrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, verpflichtet sind (vgl. BVerwGE 34, 123 [132]; 50, 102 [108 f.]; Urteil vom 29. August 1977 - BVerwG 6 C 68.72 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 23]).

    Ein solches mitwirkendes Verschulden des Dienstherrn kann sich auch aus dem Gesichtspunkt des sogenannten Organisationsmangels ergeben (vgl. BVerwGE 50, 102 [110]).

  • VGH Hessen, 21.09.2022 - 1 A 417/19

    Zur Anwendbarkeit des Hessischen Erstattungsgesetzes

  • BVerwG, 29.08.1977 - VI C 68.72

    Schadenersatz eines Beamten gegenüber seinem Dienstherrn auf Grund von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06

    Anspruch der Bundeswehrverwaltung auf Ersatz der Kosten einer Heilbehandlung

  • OVG Sachsen, 14.05.2001 - 2 BS 133/00

    Erlass einer Gewerbesteuer; Rechtswidriger Erlass von Steuern; Steuerbescheid;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.1997 - 2 A 11925/96

    Bürgermeister; Ortsgemeindegremium; Kommunalaufsichliche

  • BVerwG, 08.10.1986 - 2 B 115.85

    Beamtenrecht - Pflichtverletzung - Haftung - Verjährung

  • VG Trier, 05.04.2007 - 1 K 1755/05

    Ehemaliger Justizvollzugsbeamter zu Schadensersatz verurteilt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2007 - 2 A 10499/07

    Justizvollzugsbeamter muss Land Schaden ersetzen

  • BVerwG, 12.05.1975 - VI CB 123.74

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Beschwerde gegen die Nichtzulassung

  • BVerwG, 21.07.1982 - 2 B 8.81

    Wertung eines Rückrufs der Überweisung von Dienstbezügen als Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 25.09.1984 - 8 B 122.84

    Besondere Härte durch Verlust einer einmaligen Chance zur Ergreifung eines

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