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   BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81   

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BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81 (https://dejure.org/1984,107)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1984 - 2 C 56.81 (https://dejure.org/1984,107)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1984 - 2 C 56.81 (https://dejure.org/1984,107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Amtshaftungsprozeß - Beamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter Einstellung als Beamtin auf Probe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 990 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 265
  • VBlBW 1985, 296
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - ; Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG 7 C 36.63 - ; Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 139.65 - und Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ).

    Ein dem Dienstherrn zuzurechnendes Verschulden kann den für die Ablehnung der Anträge der Klägerin verantwortlichen Bediensteten hier schon deshalb nicht vorgehalten werden, weil sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Berufungsgericht die ablehnenden Bescheide als rechtmäßig angesehen haben; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG 7 B 12.75 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 2 B 31.80 - und vom 8. September 1982 - BVerwG 2 B 45.80 -).

    Im übrigen ist auch ein Rehabilitationsinteresse, das nur daraus hergeleitet werden könnte, daß die streitige Einstellungspraxis des Beklagten die Klägerin unabhängig von ihrem Berufsleben als Beamtin in ihren Rechten verletzt habe (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ), etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 ; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - ), nicht gegeben.

  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - zur entsprechenden Anwendung auf in der Hauptsache erledigte Verpflichtungsklagen vgl. u.a. Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84) - kann das Gericht in Fällen dieser Art auf Antrag durch Urteil aussprechen, daß die ablehnenden Bescheide rechtswidrig gewesen sind, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG 4 C 163.65 - ; Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG 7 C 36.63 - ; Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 139.65 - und Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ).

    Ein dem Dienstherrn zuzurechnendes Verschulden kann den für die Ablehnung der Anträge der Klägerin verantwortlichen Bediensteten hier schon deshalb nicht vorgehalten werden, weil sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Berufungsgericht die ablehnenden Bescheide als rechtmäßig angesehen haben; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden eines Beamten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - jeweils mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse vom 22. September 1975 - BVerwG 7 B 12.75 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 2 B 31.80 - und vom 8. September 1982 - BVerwG 2 B 45.80 -).

  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Das Bundesarbeitsgericht habe bereits in BAG 1, 60 f. die Subsidiarität von Feststellungsklagen gegenüber möglichen Leistungsklagen gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften verneint, da erwartet werden könne, diese würden sich der Entscheidung eines Gerichts auch dann beugen, wenn diese Entscheidung keiner unmittelbaren Vollstreckung fähig sei.

    In BAG 1, 60 f. wird die Zulässigkeit der Feststellungsklage deshalb bejaht, weil die Beklagte als öffentlich-rechtliche Körperschaft "sich auch an Sinn und Gehalt eines feststellenden Richterspruchs, der keiner unmittelbaren Vollstreckung fähig ist, gebunden erachten wird".

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1980 - 4 S 1173/80

    Lehrer - Einstellung als Angestellter

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. November 1980 - 4 S 1173/80 - und des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 14. Mai 1980 - VI 760/77 - sowie die Bescheide des Oberschulamtes Südbaden vom 28. Juli 1976 und vom 21. Dezember 1976 nebst dem hierzu ergangenen Widerspruchsbescheid vom 17. August 1977 aufgehoben.

    Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4. November 1980 - 4 S 1173/80 - und des Verwaltungsgerichts Freiburg vom IST April 1980 - VI 760/77 - werden insoweit aufgehoben.

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Im übrigen ist auch ein Rehabilitationsinteresse, das nur daraus hergeleitet werden könnte, daß die streitige Einstellungspraxis des Beklagten die Klägerin unabhängig von ihrem Berufsleben als Beamtin in ihren Rechten verletzt habe (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ), etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 ; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - ), nicht gegeben.
  • BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79

    Begriff des Rehabilitierungsinteresses - Umfang der Hinweispflichten des

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Im übrigen ist auch ein Rehabilitationsinteresse, das nur daraus hergeleitet werden könnte, daß die streitige Einstellungspraxis des Beklagten die Klägerin unabhängig von ihrem Berufsleben als Beamtin in ihren Rechten verletzt habe (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ), etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 ; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - ), nicht gegeben.
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 19.75

    Anspruch auf die rückwirkende Beförderung eines verstorbenen Ehemannes -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Ein derartiger Klageanspruch entfällt schon deshalb, weil sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - ) der - ein Verschulden der Behörde nicht voraussetzende - Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustands richtet; er kann jedoch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg führen, insbesondere auch nicht zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln enstanden sind.
  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 11.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Erledigt haben sich ferner die Verwaltungsakte, durch die ihre Anträge auf Ernennung zur Beamtin auf Probe abschlägig beschieden worden sind (vgl. Urteile vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 226.62 - und vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 11.66 -).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu dieser Frage im Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95) dargelegt hat, "kann keine Rede davon sein, daß in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erfolgsaussichten des Haftungsprozesses schlechthin geprüft würden und somit der von den Zivilgerichten zu führende Prozeß auch in den von der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes unabhängigen Teilen gleichsam vorweggenommen würde.
  • BVerwG, 28.09.1982 - 2 B 72.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81
    In Fallgestaltungen der vorliegenden Art, in denen der Behörde eine Ermessens- und Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist, kann im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, daß die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen sei (vgl. Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 B 72.82 -).
  • BVerwG, 08.09.1982 - 2 B 45.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.10.1980 - 2 B 31.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Berechtigtes Interesse bei

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 16.80

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
  • BVerwG, 22.09.1975 - 7 B 12.75

    Minderung der Leistungsfähigkeit auf Grund von Diskrimierungen durch einen Lehrer

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

  • BVerwG, 11.10.1968 - VII C 139.65

    Pflicht des Richters zum Hinweis auf seine Rechtsauffassung - Anfechtungsklage

  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 36.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 226.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, der auf in der Hauptsache erledigte Klagen auf Neubescheidung entsprechend anwendbar ist (vgl. Urteile vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ) kann das Gericht auf Antrag, der auch hilfsweise gestellt werden kann (BVerwGE 61, 128 [BVerwG 24.10.1980 - 4 C 3/78]), durch Urteil aussprechen, daß die ablehnenden Bescheide rechtswidrig gewesen sind, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - mit umfangreichen Nachweisen).

    Denn es ist stets Sache des angerufenen Gerichts, bei dem der Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, die anspruchsbegründenden Voraussetzungen - hier das Verschulden - eigenständig zu prüfen (vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten ist regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier der Verwaltungsgerichtshof - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 Nr. 145 S. 46 m.w.N., vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 4 S. 7 [in BVerwGE 80, 127 insoweit nicht abgedruckt], vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 250 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 S. 17 sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - Buchholz 232 § 8 Nr. 52 S. 5 jeweils m.w.N. und 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 - ZBR 1997, 229 = DÖD 1997, 249).

    Er ermöglicht keinen Ausgleich für Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln - das bei einer Rechtspflicht zum Handeln auch in einem Unterlassen bestehen kann - verursacht worden sind (vgl. Urteile vom 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 19.75 - Buchholz 237.5 § 92 HessBGB Nr. 5 S. 5 m.w.N. und vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145 S. 47 f.; Beschlüsse vom 16. Juni 1986 - BVerwG 2 B 67.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 160 S. 62 und vom 14. August 1998 - BVerwG 2 B 34.98 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 23 S. 3).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist keine Klageänderung und damit auch in der Revisionsinstanz, unbeeinträchtigt durch § 142 VwGO, noch möglich (§ 173 VwGO i. V. m. § 264 ZPO; vgl. BVerwGE 59, 148 (158 f.) [BVerwG 29.11.1979 - 3 C 103/79]; 65, 167 (168 f. [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]); Urteil des Senats vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145)).
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