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   BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85   

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BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85 (https://dejure.org/1988,80)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1988 - 2 C 58.85 (https://dejure.org/1988,80)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1988 - 2 C 58.85 (https://dejure.org/1988,80)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung - Gerichtliche Anordnung - Ehefrau - Fürsorgepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79 (vgl. BhV - F. 1985 - § 7 )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 249
  • NJW 1989, 788
  • DVBl 1988, 1061
  • DÖV 1989, 123
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Soweit darüber hinaus Aufwendungen aus Anlaß von Krankheitsfällen erforderlich werden, hat der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht ergänzend einzugreifen, um sicherzustellen, daß die amtsangemessene Alimentation durch die Aufwendungen aus Anlaß von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BVerwGE 77, 331 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Für den Fall krankheitsbedingt notwendiger dauernder Unterbringung von geistig oder körperlich unheilbar Kranken in besonderen Anstalten hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die damit verbundene Dauerbelastung des Beihilfeberechtigten ohne Rücksicht auf die fehlende Heilungsmöglichkeit sogar in besonderem Maße die zusätzliche Hilfe des Dienstherrn unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht erfordert (BVerwGE 22, 160 ); dem ist inzwischen in den Beihilfevorschriften Rechnung getragen (Nr. 5 BhV a.F.).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Beihilfeanspruch grundsätzlich nicht unmittelbar aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden kann, soweit als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassene Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Gewährung einer Beihilfe beschränken oder ausschließen; auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kann insoweit allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. etwa BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36 und 37.81 = DVBl. 1984, 429).
  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Zu den zusätzlichen, durch die Besoldung nicht in voller Höhe gedeckten Aufwendungen aus Anlaß von Krankheitsfällen gehört auch die wegen chronischen Alkoholismus mit Krankheitswert notwendige stationäre Unterbringung und Entwöhnungsbehandlung; daß chronischer Alkoholismus mit Kontrollverlust und zwanghafter Abhängigkeit vom Alkohol als Krankheit im vorstehenden Sinne anzusehen ist, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die zum Sozialversicherungsrecht ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1968 - 3 RK 63/66 - (BSGE 28, 114) und vom 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 - (BSGE 46, 41) sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1982 - BVerwG 6 C 8.77 - (BVerwGE 65, 87 ) zutreffend ausgeführt.
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Die Beihilfevorschriften des Bundes, im fraglichen Zeitraum gültig in der Fassung vom 1. Februar 1979 - BhV a.F. - (GMBl. S. 67, ber. S. 107), galten ebenso wie die heutige Fassung nicht für die Deutsche Bundesbahn (Nr. 16 Abs. 3 BhV a.F.), die zur globalen Abgeltung von Beihilfeleistungen Zuschüsse in entsprechender Höhe an die den Bundesbahnbeamten zur privaten Krankenversicherung offenstehende Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) gewährt (vgl. § 27 Bundesbahngesetz sowie Urteil des Senats vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 4.69 - ; Beschluß vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - ).
  • BSG, 15.02.1978 - 3 RK 29/77

    Zuständigkeit der Krankenkasse und der Rentenversicherung für

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Zu den zusätzlichen, durch die Besoldung nicht in voller Höhe gedeckten Aufwendungen aus Anlaß von Krankheitsfällen gehört auch die wegen chronischen Alkoholismus mit Krankheitswert notwendige stationäre Unterbringung und Entwöhnungsbehandlung; daß chronischer Alkoholismus mit Kontrollverlust und zwanghafter Abhängigkeit vom Alkohol als Krankheit im vorstehenden Sinne anzusehen ist, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die zum Sozialversicherungsrecht ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1968 - 3 RK 63/66 - (BSGE 28, 114) und vom 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 - (BSGE 46, 41) sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1982 - BVerwG 6 C 8.77 - (BVerwGE 65, 87 ) zutreffend ausgeführt.
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Beihilfeanspruch grundsätzlich nicht unmittelbar aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden kann, soweit als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassene Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Gewährung einer Beihilfe beschränken oder ausschließen; auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kann insoweit allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. etwa BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36 und 37.81 = DVBl. 1984, 429).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Die tatsächliche Verwaltungspraxis ist grundsätzlich bei der Auslegung von Verwaltungsvorschriften heranzuziehen, jedenfalls soweit sie vom Urheber der Vorschriften gebilligt oder doch geduldet wurde oder wird (ständige Rechtsprechung; z.B. Urteil des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - m.w.N.).
  • BSG, 18.06.1968 - 3 RK 63/66

    Streit zwischen Krankenkasse und Sozialhilfeträger über die Notwendigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Zu den zusätzlichen, durch die Besoldung nicht in voller Höhe gedeckten Aufwendungen aus Anlaß von Krankheitsfällen gehört auch die wegen chronischen Alkoholismus mit Krankheitswert notwendige stationäre Unterbringung und Entwöhnungsbehandlung; daß chronischer Alkoholismus mit Kontrollverlust und zwanghafter Abhängigkeit vom Alkohol als Krankheit im vorstehenden Sinne anzusehen ist, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die zum Sozialversicherungsrecht ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1968 - 3 RK 63/66 - (BSGE 28, 114) und vom 15. Februar 1978 - 3 RK 29/77 - (BSGE 46, 41) sowie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1982 - BVerwG 6 C 8.77 - (BVerwGE 65, 87 ) zutreffend ausgeführt.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
    Mit Rücksicht auf ihre Besonderheit geht das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung auch davon aus, daß die als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassenen Beihilfevorschriften hinsichtlich ihrer Auslegung und Anwendung der revisionsgerichtlichen Prüfung im gleichen Umfang unterliegen wie revisible Rechtsnormen (vgl. BVerwGE 72, 119 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 4.69

    Beanspruchung von Beihilfen für Aufwendungen aus Anlaß eigener Erkrankungen -

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    So führt das BVerwG (Urteil vom 28.4.1988 - 2 C 58/85 - BVerwGE 79, 249, 251) zwar aus, die Beigeladene stehe Bundesbahnbeamten "zur privaten Krankenversicherung" offen, unterstreicht damit jedoch nur die Nichtgeltung der Beihilferichtlinien des Bundes für die Deutsche Bundesbahn und grenzt diese freiwillige Sicherungsform gegenüber der Beihilfe ab (hierzu auch BVerwG Urteil vom 29.4.1971 - II C 4.69 - Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 2).
  • VG Gießen, 26.06.2017 - 4 K 1493/16

    "Eigenbluttherapie ACP"

    Aufgrund des abschließenden Konkretisierungscharakters der Verordnung ist der Rückgriff auf das allgemeine Beamtenrecht möglich, wenn eine Verletzung des Wesensgehalts der Fürsorgepflicht entstanden ist mit der weiteren Folge, dass in einem derartigen Fall die Kosten auch einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Therapie erstattet werden könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1988, 2 C 58/85).
  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

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