Rechtsprechung
AG Witten, 07.09.2010 - 2 C 585/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Anforderungen an einen ausreichenden Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit eines Internetangebots
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inanspruchnahme eines entgeltlichen Dienstes unter Angabe der persönlichen Daten durch das Betätigen des Buttons "Jetzt anmelden" auf einer Internetseite
- info-it-recht.de
Ausreichender Hinweis auf kostenpflichtige Dienste (hier: Betätigen des Buttons "Jetzt anmelden" auf einer Internetseite)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 145; BGB § 305
Inanspruchnahme eines entgeltlichen Dienstes unter Angabe der persönlichen Daten durch das Betätigen des Buttons "Jetzt anmelden" auf einer Internetseite - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Übersehener Gebührenhinweis bei Internetregistrierung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anforderung an Hinweis Kostenpflichtigkeit Internetangebot
- 123recht.net (Kurzinformation)
Outlets.de mit Rückenwind aus Witten?
Besprechungen u.ä. (2)
- damm-legal.de (Kurzanmerkung)
§§ 133, 145, 157, 305 BGB
Negative Feststellungsklage gegen Forderung einer Abo-Falle zurückgewiesen - 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)
Der Outlets-Wahnsinn geht weiter
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Kassel, 02.02.2007 - 1 S 395/06
Widerrufsbelehrung beim Verbrauchervertrag: Folge der Abweichung des …
Auszug aus AG Witten, 07.09.2010 - 2 C 585/10
Hinsichtlich der grauen Unterlegung hat bereits das Landgericht Kassel mit zutreffenden Argumenten erläutert, dass diese einer ordnungsgemäßen Belehrung nicht entgegen steht (vgl. LG Kassel, NJW 2007, 3136 ).
- AG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 29 C 2583/10
Abo-Falle - Preishinweis als überraschende Klausel unwirksam
Insofern weicht das erkennende Gericht von der in den von der Beklagten vorgelegten Urteilen des Amtsgerichts Witten (Urteil vom 07.09.2010, Az.: 2 C 585/10) und Frankfurt (Urteile vom 26.08.2010, Az.: 32 C 764/10-84, und vom 21.10.2010, Az.: 32 C 1958/10-84) vertretenen Auffassung ab.