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   AG Witten, 07.09.2010 - 2 C 585/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11021
AG Witten, 07.09.2010 - 2 C 585/10 (https://dejure.org/2010,11021)
AG Witten, Entscheidung vom 07.09.2010 - 2 C 585/10 (https://dejure.org/2010,11021)
AG Witten, Entscheidung vom 07. September 2010 - 2 C 585/10 (https://dejure.org/2010,11021)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines entgeltlichen Dienstes unter Angabe der persönlichen Daten durch das Betätigen des Buttons "Jetzt anmelden" auf einer Internetseite

  • info-it-recht.de

    Ausreichender Hinweis auf kostenpflichtige Dienste (hier: Betätigen des Buttons "Jetzt anmelden" auf einer Internetseite)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145; BGB § 305
    Inanspruchnahme eines entgeltlichen Dienstes unter Angabe der persönlichen Daten durch das Betätigen des Buttons "Jetzt anmelden" auf einer Internetseite

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Übersehener Gebührenhinweis bei Internetregistrierung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderung an Hinweis Kostenpflichtigkeit Internetangebot

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Outlets.de mit Rückenwind aus Witten?

Besprechungen u.ä. (2)

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung)

    §§ 133, 145, 157, 305 BGB
    Negative Feststellungsklage gegen Forderung einer Abo-Falle zurückgewiesen

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Der Outlets-Wahnsinn geht weiter

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kassel, 02.02.2007 - 1 S 395/06

    Widerrufsbelehrung beim Verbrauchervertrag: Folge der Abweichung des

    Auszug aus AG Witten, 07.09.2010 - 2 C 585/10
    Hinsichtlich der grauen Unterlegung hat bereits das Landgericht Kassel mit zutreffenden Argumenten erläutert, dass diese einer ordnungsgemäßen Belehrung nicht entgegen steht (vgl. LG Kassel, NJW 2007, 3136 ).
  • AG Frankfurt/Main, 23.03.2011 - 29 C 2583/10

    Abo-Falle - Preishinweis als überraschende Klausel unwirksam

    Insofern weicht das erkennende Gericht von der in den von der Beklagten vorgelegten Urteilen des Amtsgerichts Witten (Urteil vom 07.09.2010, Az.: 2 C 585/10) und Frankfurt (Urteile vom 26.08.2010, Az.: 32 C 764/10-84, und vom 21.10.2010, Az.: 32 C 1958/10-84) vertretenen Auffassung ab.
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