Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29211
OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16 (https://dejure.org/2018,29211)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.09.2018 - 2 C 623/16 (https://dejure.org/2018,29211)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. September 2018 - 2 C 623/16 (https://dejure.org/2018,29211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,29211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen der Eigentümer von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" aufgrund Abwägungsgebots; Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans hinsichtlich der Auswirkungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen der Eigentümer von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" aufgrund Abwägungsgebots; Abwägungsfehlerhaftigkeit des Bebauungsplans hinsichtlich der Auswirkungen des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Fläche als Wald anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan "Sport- und Therapiezentrum Am Kieselhumes" zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (42)

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Ausgehend davon kann hier eine materiell-rechtliche Besserstellung der Antragsteller zu 2) im Falle des Erfolgs des Normenkontrollantrags jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris).

    Diese bis zur Gesetzesänderung als Aspekt unvollständiger Abwägung begriffenen Fehler unterliegen nach dem Gesetzeswortlaut seither einer gesonderten Beurteilung hinsichtlich ihrer Beachtlichkeit (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB 2004) und können insbesondere nicht mehr als Mängel der Abwägung im herkömmlichen Verständnis geltend gemacht werden (§ 214 Abs. 3 Satz 2 1. Hs BauGB 2004).(Vgl. Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris).

    Es genügt, wenn die Planung zur Verwirklichung einer hinreichend konkreten planerischen Konzeption dieser Gemeinde sinnvoll und vernünftigerweise geboten ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.1.1997 - 2 N 2/96 -, SKZ 1997, 270, m.w.N., und vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -,vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, BauR 2010, 576, vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 - und vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris) Dass eine Kommune bestimmte, von ihr städtebaulich als wünschenswert erachtete Bauvorhaben - hier das Gesundheitszentrum - zum Anlass nimmt, ein Planungsverfahren einzuleiten, ist weder ungewöhnlich noch rechtlich zu beanstanden.

    Die gerichtliche Kontrolle muss sich vielmehr auf die Frage beschränken, ob bei der Abwägung selbst und bei dem auf ihr basierenden Ergebnis vom kommunalen Entscheidungsträger, hier dem Stadtrat der Antragsgegnerin (§§ 10 BauGB, 35 Nr. 12 KSVG), die Grenzen planerischer Gestaltungsfreiheit beachtet wurden.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris) Das ist hier der Fall.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2017 - 8 C 11787/16

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan "Europäischer Kulturpark" in Kandel

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind dagegen überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird.(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 30.8.2017 - 8 C 11787/16 -, juris (m.w.N.)) Ob eine Konfliktbewältigung durch späteres Verwaltungshandeln gesichert oder wenigstens wahrscheinlich ist, hat der Plangeber, da es sich um den Eintritt zukünftiger Ereignisse handelt, prognostisch zu beurteilen.

    Die Vorbelastung des Plangebiets mit Immissionen aufgrund von Sportveranstaltungen kann dazu führen, dass dem Schutz der neu hinzukommenden Nutzungen ein geringerer Stellenwert als sonst zukommt.(Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 30.8.2017 - 8 C 11787/16 -, juris (m.w.N.)) Weil von dem Gesundheitszentrum selbst - abgesehen von dem dadurch erzeugten Verkehr - keine zusätzliche Lärmbelastung ausgeht, ist es aus methodischer Sicht nicht zu beanstanden, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die innerhalb des Plangebiets zu erwartenden Lärmeinwirkungen durch die Sportanlage "A.K." auf der Grundlage der unter Berücksichtigung der bestehenden Wohnbebauung in der Umgebung zulässigen Lärmemissionen des Stadionbetriebs prognostiziert und die zulässigen Geräuschemissionen anknüpfend an die an den Gebäuden am Kobenhüttenweg zulässigen Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete berechnet worden sind.(Vgl. S. 14 der Schalltechnischen Untersuchung).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Die Antragsbefugnis erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(Vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten - wie hier - potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.

    Das setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der in der Abwägung von der Gemeinde zu beachten war.(Vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, und vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ebenso Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, BRS 70 Nr. 58 ) Gelingt ihm das, ist seine Rechtsverletzung "möglich" im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO.

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass sich die Erfolgsaussichten von Antragstellern in einem an das Erfordernis der Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung geknüpften Rechtsstreit betreffend die Anfechtung einer auf der Grundlage des Bebauungsplans erteilten einzelfallbezogenen Zulassungsentscheidung durch eine Unwirksamkeitserklärung des zugrunde liegenden Bebauungsplans zumindest im Rahmen der Zumutbarkeitsbetrachtung beziehungsweise der Interessenabwägung unter Rücksichtnahmegesichtspunkten verbessern.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 -, juris) Die Antragsteller zu 2) haben gegen die Baugenehmigung vom 8.1.2018 mit Schreiben vom 3.8.2018 Widerspruch erhoben.

    Es genügt, wenn die Planung zur Verwirklichung einer hinreichend konkreten planerischen Konzeption dieser Gemeinde sinnvoll und vernünftigerweise geboten ist.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.1.1997 - 2 N 2/96 -, SKZ 1997, 270, m.w.N., und vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -,vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, BauR 2010, 576, vom 5.9.2013 - 2 C 190/12 - und vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 -, juris) Dass eine Kommune bestimmte, von ihr städtebaulich als wünschenswert erachtete Bauvorhaben - hier das Gesundheitszentrum - zum Anlass nimmt, ein Planungsverfahren einzuleiten, ist weder ungewöhnlich noch rechtlich zu beanstanden.

  • VGH Bayern, 03.03.2017 - 15 NE 16.2315

    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Sogar eine Lärmbelastung unterhalb einschlägiger Orientierungs- bzw. Grenzwerte kann zum Abwägungsmaterial gehören.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.3.2017 - 15 NE 16.2315 - (juris) m.w.N.) Eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms muss allerdings dann nicht in die Abwägung eingestellt werden, wenn der Lärmzuwachs nur geringfügig ist oder sich wie bei dem Antragsteller zu 1) nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück auswirkt.

    In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 hat der VGH Kassel ausgeführt, dass bei weniger als 100 Fahrzeugbewegungen je Tag von einem Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze auszugehen ist.(Vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 5.2.2015 - 4 B 1756/14.N - (juris unter Hinweis auf weitere Rspr. anderer Senate des VGH Kassel, die sogar bei einer Zunahme von 113, 140 und 202 Fahrzeugbewegungen eine Geringfügigkeit angenommen haben) Der VGH München hat in einem Fall, in dem es um die Erschließung eines Baugebiets in einer Größenordnung von ca. 50 Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude ging, eine Antragsbefugnis angenommen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 3.3.2017 - 15 NE 16.2315 - (juris)) Ausgehend davon ist hier aufgrund des durch das Gesundheitszentrum verursachten zusätzlichen Verkehrsaufkommens eine Antragsbefugnis der Antragsteller zu 2) gegeben.

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Nach dem der Abwägung zuzurechnenden Gebot der planerischen Konfliktbewältigung muss jeder Bauleitplan die ihm zuzurechnenden Konflikte grundsätzlich bewältigen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 4 CN 3/02 -, BVerwGE 119, 45, 49) Die von der Planung berührten Belange sind in einen gerechten Ausgleich zu bringen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Maßgebend für die Beurteilung als Wald ist jedoch, ob - im Gegensatz zu den in § 2 Abs. 3 LWaldG genannten in der Flur oder im bebauten Gebiet gelegenen kleineren Flächen, die (nur) mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind - die Ansammlung von Waldbäumen oder Waldsträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris) Daran fehlt es bezogen auf das Plangebiet auch dann, wenn man unterstellt, dass an dessen Rand einzelne Waldbäume oder Waldsträucher vorhanden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 1417/14

    Beurteilung von Flächen als Wald

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Die Beurteilung, ob eine Fläche als Wald anzusehen ist, erfolgt allein aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse.(Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26.5.2015 - 5 S 1417/14 -, juris) Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung durch den Senat besteht das Plangebiet ganz überwiegend aus zwei Tennenplätzen, die mehr oder weniger stark mit Grünpflanzen bewachsen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - 2 D 61/16

    Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Großflächiger

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Gutachterliche Prognosen, die in ein Bebauungsplanverfahren einfließen, müssen von möglichst realistischen Annahmen und Geschehensabläufen ausgehen, weil sie der planenden Gemeinde nur so Aufschluss über die abzuwägenden planbedingten Belastungen geben können.(Vgl. OVG Münster, Urteil vom 16.10.2017 - 2 D 61/16.NE -, juris) Dass andere, erheblich störträchtigere Nutzungen im vorliegenden Fall realistischerweise zu erwarten sind und daher die Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin die voraussichtlichen planbedingten Immissionen nicht realistisch abbilden kann, ist nicht erkennbar.
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16
    Nicht abwägungsbeachtlich sind indes geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder die für die Gemeinde bei der Planungsentscheidung über den Bebauungsplan nicht erkennbar waren.(Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.4.2004 - 4 CN 1.03 -, BRS 67 Nr. 51, Beschluss vom 22.8.2000 - 4 BN 38.00 -, BRS 63 Nr. 45 (Erhaltung der "freien Aussicht"), Urteile vom 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, BRS 62 Nr. 51 ("Geringfügigkeit" der zu erwartenden Verkehrszunahme bei Erweiterung eines Wohngebiets) und vom 17.9.1998 - 4 CN 1.97 -, BRS 60 Nr. 45, wonach die Frage, ob eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms zum notwendigen Abwägungsmaterial gehört, einzelfallbezogen zu beantworten ist, OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2011 - 2 C 505/09 -, BauR 2011, 1700, zur regelmäßig fehlenden Abwägungsbeachtlichkeit des Interesses von Eigentümern, nicht infolge der Planung zu Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung;

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • OVG Saarland, 28.01.1997 - 2 N 2/96

    Friedhofsparkplätze - § 47 VwGO, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 CN 3.10

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Normenkontrollantrag; Einwendungen; Präklusion;

  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich

  • BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11

    Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung

  • VGH Hessen, 28.03.2011 - 4 C 2708/09
  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt

  • OVG Saarland, 22.05.2018 - 2 C 427/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan: fehlende Antragsbefugnis eines

  • OVG Saarland, 24.06.2021 - 2 C 215/19

    Normenkontrollantrag, Ausweisung des Plangebiets als urbanes Gebiet nach § 6a

    [Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17; Urteil des Senats vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 - juris] Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.

    [vgl. Urteil des Senats vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 - juris] Die verkehrsbezogenen Auswirkungen des Bebauungsplans beschränken sich vorliegend auf die Zu- und Abfahrt zu dem geplanten Vorhaben und die damit verbundene Zunahme des Verkehrs an den erwähnten Verkehrsknotenpunkten.

    Die mit dem Satzungsbeschluss des Stadtrats der Antragsgegnerin am 8.12.2020 getroffene Abwägungsentscheidung für den Bebauungsplan Nr. 133.19.01 "G..., R..., N..., B... - 1. Änderung -" entspricht - auch über den inzwischen dem Verfahrensrecht zugeordneten Bereich (§ 2 Abs. 3 BauGB) hinaus - den von der Rechtsprechung [Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.4.2021 - 4 BN 59.20 -, vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - und vom 20.6.2018 - 4 BN 71.17 - Urteile des Senats vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 - und vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 - juris] unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) entwickelten Anforderungen an eine "gerechte Abwägung" (§ 1 Abs. 7 BauGB).

  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    [vgl. Beschluss des Senats vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 3/02 -, BVerwGE 119, 45, 49; zitiert nach juris] Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich ungelöst bleiben.
  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris] Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, und vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28].

  • OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18

    Normenkontrolle bezüglich einer Veränderungssperre; Bestandsüberplanung;

    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern eines Bebauungsplans einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, vom 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, und vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesem Rahmen "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern eines Bebauungsplans einzutreten.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Urteile 7.2.2019 - 2 C 629/17 -, vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, und vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28).
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

    Insoweit gehört es nach der ständigen Rechtsprechung (auch) des Senats ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens in § 47 VwGO als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Norm und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht zu den Aufgaben des Gerichts, in diesem Rahmen über einen umfangreichen Vortrag der Antragstellerin hinaus "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern eines Bebauungsplans einzutreten.(vgl. zuletzt, OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris, dazu etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich lediglich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, und vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28).

    Die Antragsgegnerin war des Weiteren ungeachtet des Umstandes, dass hier die planungsrechtliche Grundlage für die Zulässigkeit eines konkreten Einzelhandelsvorhabens geschaffen werden sollte, wegen ihrer weitreichenden planerischen Gestaltungsfreiheit nicht verpflichtet, auf das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB) zurückzugreifen.(vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris (Gesundheitszentrum Rotenbühl)) Der südliche Teil des Plangebiets wird im Übrigen vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Nördlich der Talstraße" von 1963 erfasst, der durch den Bebauungsplan " Enklerplatz " ersetzt werden sollte.

  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Normenkontrolle: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und

    Nach der inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Senats zum Bebauungsplan "Sport- und Therapiezentrum Rotenbühl" im Urteil vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 - sei in dem Zusammenhang davon auszugehen, dass das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB einem Antragsteller, dessen Grundstück nicht im Geltungsbereich des von ihm angegriffenen Bebauungsplans liege, Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln könne, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stünden und die mehr als nur geringfügig seien.

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, juris] Das ist vorliegend der Fall.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 8 C 10535/19

    Überplanung eines Sondergebiets "Jugendherberge"; Bindungswirkung der Aussagen im

    Um sich zu vergegenwärtigen, welche konkreten Nutzungen mit welchen Auswirkungen durch den Bebauungsplan eröffnet würden, war es daher sachgerecht, wenn die Antragsgegnerin auf die bereits im Baugenehmigungsverfahren befindlichen Projektpläne abstellen ließ, zumal diese die Maßfestsetzungen des Bebauungsplans in nahezu vollem Umfang ausschöpften (vgl. zur "realitätsnahen Prognose" der planbedingten Auswirkungen eines projektbezogenen Angebotsplans: VGH BW, Urteil vom 21. April 20215 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293 und juris, Leitsatz 2 und Rn. 64; OVG RP, Urteil vom 13. Oktober 2016 -1 C 11118/15-, juris, Rn. 24; SaarlOVG, Urteil vom 6. September 2018 - 2 C 623/16 -, juris, Rn. 31; OVG Nds., Beschluss vom 4. Januar 2011 - 1 MN 130/10 -, BauR 2011, 805 und juris, Rn. 81).
  • VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

    Dies vermochte die voraussichtlichen planbedingten Auswirkungen realistisch abzubilden, da andere bauliche Nutzungen angesichts der beschränkten Zweckbestimmung und der Beschränkung des Maßes der Nutzung nicht zu erwarten waren (zumal nicht zu erwarten war, dass die Beigeladene ihre Realisierungsabsicht bezüglich der Erweiterung der Jugendherberge aufgeben würde) und das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans hinreichend ausschöpft (vgl. zu diesen Anforderungen: BayVGH, Urteil vom 2. August 2016 - 9 N 15.2011 -, Rn. 46 - 50, juris; SaarlOVG, Urteil vom 6. September 2018 - 2 C 623/16 -, Rn. 31, juris).

    Doch selbst wenn ein Bauvorhaben im Rahmen des Zulässigen größer dimensioniert würde, ist bei einer summarischen Prüfung jedenfalls nicht offensichtlich, dass unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplans eine andere, erheblich störträchtigere Nutzung möglich wäre (vgl. hierzu: SaarlOVG, Urteil vom 6. September 2018, a. a. O., Rn. 31).

  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 C 121/22

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Forstbetrieb; Erforderlichkeit

    Die mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats der Antragsgegnerin am 9.12.2021 getroffene Abwägungsentscheidung für den Bebauungsplan "Forstbetrieb ..." mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans entspricht den von der Rechtsprechung [Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.4.2021 - 4 BN 59.20 -, vom 30.6.2014 - 4 BN 38.13 - und vom 20.6.2018 - 4 BN 71.17 - Urteile des Senats vom 6.9.2018 - 2 C 623/16 -, vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 - und vom 24.6.2021 - 2 C 215/19 - zitiert nach juris] unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) entwickelten Anforderungen an eine "gerechte Abwägung" (§ 1 Abs. 7 BauGB).
  • OVG Saarland, 19.09.2019 - 2 C 324/18

    Gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung gerichtetes

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

  • OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 C 106/18

    Verpflichtung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets zur Umsetzung des

  • OVG Saarland, 05.10.2018 - 2 B 292/18

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; vorläufige Untersagung der Erteilung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht