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   AG Weiden/Oberpfalz, 01.10.2008 - 2 C 665/08   

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https://dejure.org/2008,45133
AG Weiden/Oberpfalz, 01.10.2008 - 2 C 665/08 (https://dejure.org/2008,45133)
AG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 01.10.2008 - 2 C 665/08 (https://dejure.org/2008,45133)
AG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 2 C 665/08 (https://dejure.org/2008,45133)
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  • LG Hannover, 10.04.2007 - 2 S 51/06
    Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 01.10.2008 - 2 C 665/08
    keinen Bedenken, wenn diese Schätzungen in Anwendung des tatrichterlichen Ermessens nach $& 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten ' Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels "im Postleitzahlengebiet des Geschädigten" erfolgt (BGH, 6. Zivilsenat, Urteil vom 09.05.2006, AZ: VI ZR 117/05; Landgericht Weiden i.d.OPf. 2 S 51/06).

    Das erkennende Gericht bleibt dabei, dass aus den in der Rechssprechung anerkannten und allgemein bekannten abstrakten Erhöhungskriterien des Unfallersatztarifes (so auch Landgericht Weiden, 2 S 51/06) in Anwendung von § 287 ZPO ein pauschaler Aufschlag von 20 % angemessen ist.

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.10.2006 - 2 S 57/06
    Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 01.10.2008 - 2 C 665/08
    im Anmietzeitpunkt nicht oder nur rudimentär gegebenen Prognosefähigkeit der einzelne Tagesmietpreis - nicht die in aller Regel - günstigeren Wochentarife in Anwendung zu bringen sind.(so auch Landgericht Weiden, 2 S 57/06).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 01.10.2008 - 2 C 665/08
    keinen Bedenken, wenn diese Schätzungen in Anwendung des tatrichterlichen Ermessens nach $& 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten ' Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels "im Postleitzahlengebiet des Geschädigten" erfolgt (BGH, 6. Zivilsenat, Urteil vom 09.05.2006, AZ: VI ZR 117/05; Landgericht Weiden i.d.OPf. 2 S 51/06).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 01.10.2008 - 2 C 665/08
    Herstellungsaufwand in diesem Sinn sind die Mietwagenkosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (ständige Rechtsprechung des BGH, 6. Zivilsenat, u.a. zuletzt NJW 2007, Seite 3782, BGH, Urteil vom 20.03.2007, VIZR 254/05).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Weiden/Oberpfalz, 01.10.2008 - 2 C 665/08
    - nunmehr - wie das OLG München, 10. Zivilsenatz 10 U 2539/08 - als Schätzgrundiage statt der Schwacke-Liste den Marktpreisspiegelmietwagen Deutschland 2008 des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation (http://mietwagenspiegel.iao.fraunhofer.de) zu Grunde zu legen.
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