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   BVerwG, 13.04.1978 - II C 7.75   

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BVerwG, 13.04.1978 - II C 7.75 (https://dejure.org/1978,2515)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1978 - II C 7.75 (https://dejure.org/1978,2515)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1978 - II C 7.75 (https://dejure.org/1978,2515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Leistungsklagen - Vorverfahren - Widerspruchsverfahren - Gerichtszweig - Inzidentprüfungskompetenz - Inzidentkompetenz - Amtshaftung - Rechtsanwendungsverschulden - Fürsorgepflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Es bedarf deshalb keines näheren Eingehens darauf, daß für den hier geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht ohnehin der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben ist (vgl. dazu BVerwGE 52, 247 [249 f.]).

    Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage (vgl. dazu auch BVerwGE 52, 247 [250 f.]).

    Denn diese Vorschrift gilt, wie in BVerwGE 52, 247 (250 f.) näher dargelegt ist, für Klagen aus dem Wehrdienstverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend.

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72

    Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Ihre Verletzung kann daher ebenso wie die Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht zu Schadensersatzansprüchen gegen den Dienstherrn führen (vgl. BVerwGE 44, 52 [54] mit weiteren Nachweisen).

    Der Kläger kann, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BVerwGE 44, 52 (54 f.) entschieden hat, sein Schadensersatzbegehren auch ohne Rücksicht darauf auf § 31 Satz 1 SG stützen, ob in dem von ihm gerügten Verhalten der Beklagten und ihrer Bediensteten zugleich ein nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten geltend zu machender Verstoß gegen die dem militärischen Vorgesetzten in § 10 SG auferlegte Fürsorgepflicht liegt.

  • BGH, 19.03.1953 - III ZR 271/51

    Rechtskraftwirkung von Verwaltungsakten

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Dem sind - auch für das Verhältnis anderer Gerichtszweige zueinander - Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt (vgl. statt vieler BGHZ 9, 129; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 6 C 48.66 - Soergel/Siebert/Glaser, BGB, 10. Aufl., § 839 RdNr. 168; Wolff, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 20 V b 2, VI a; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Bd. 1, 10. Aufl., S. 119 ff.; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 13 IV 1; Redeker/v. Oertzen, VwGO, § 40 RdNr. 19; Herrmann, ZZP, Bd. 78 S. 346), und zwar auch, soweit das Verhältnis zu Sonderverwaltungsgerichten in Frage steht (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO, 6. Aufl., § 40 RdNr. 23; Böttcher/Dau, WBO, § 18 RdNr. 67).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung (§ 839 BBG in Verbindung mit Art. 34 GG) hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwGE 14, 222 [230 f.]; Urteile vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27] und vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen) entschieden, daß eine schuldhafte, also zumindest fahrlässige Verletzung der Fürsorgepflicht bei der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften (Rechtsanwendungsverschulden) in der Regel dann zu verneinen ist, wenn das objektive Fehlverhalten der sachbearbeitenden Bediensteten des Dienstherrn eine Vorschrift betrifft, die in ihrer Auslegung und Anwendung im konkreten Einzelfall zweifelhaft ist.
  • BVerwG, 03.06.1976 - 1 WB 63.75

    Rechtsweg zu Wehrdienstgerichten - Hochschule der Bundeswehr - Versetzungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Dabei kann mit dem Berufungsgericht davon ausgegangen werden, daß in Fällen, in denen ein Soldat unmittelbar seine Kommandierung angreift, entweder indem er deren Aufhebung schlechthin oder ihre Umwandlung in eine Versetzung begehrt, der Rechtsweg ausschließlich zu den Truppendienstgerichten bzw. - bei Entscheidungen des BMVg - zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - eröffnet ist (§§ 17, 21 WBO), weil es sich dabei um die Verletzung solcher Rechte und Pflichten handelt, die im zweiten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des Soldatengesetzes (mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31) geregelt sind (vgl. dazu die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 199.72 - und vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 -).
  • RG, 27.04.1898 - VI 186/97

    Kann nach preußischem Rechte der von einem Anderen als einem öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    So haben bereits die Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts in dem Beschluß in RGZ 41, 267 entschieden, dass die Inzidentkompetenz der Zivilgerichte auch die Fragen umfaßt, die öffentlich-rechtlicher Natur sind.
  • BVerwG, 16.05.1974 - I WB 199.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Dabei kann mit dem Berufungsgericht davon ausgegangen werden, daß in Fällen, in denen ein Soldat unmittelbar seine Kommandierung angreift, entweder indem er deren Aufhebung schlechthin oder ihre Umwandlung in eine Versetzung begehrt, der Rechtsweg ausschließlich zu den Truppendienstgerichten bzw. - bei Entscheidungen des BMVg - zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - eröffnet ist (§§ 17, 21 WBO), weil es sich dabei um die Verletzung solcher Rechte und Pflichten handelt, die im zweiten Unterabschnitt des ersten Abschnitts des Soldatengesetzes (mit Ausnahme der §§ 24, 25, 30 und 31) geregelt sind (vgl. dazu die Beschlüsse des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1974 - BVerwG 1 WB 199.72 - und vom 3. Juni 1976 - BVerwG 1 WB 63.75 -).
  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung (§ 839 BBG in Verbindung mit Art. 34 GG) hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwGE 14, 222 [230 f.]; Urteile vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27] und vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen) entschieden, daß eine schuldhafte, also zumindest fahrlässige Verletzung der Fürsorgepflicht bei der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften (Rechtsanwendungsverschulden) in der Regel dann zu verneinen ist, wenn das objektive Fehlverhalten der sachbearbeitenden Bediensteten des Dienstherrn eine Vorschrift betrifft, die in ihrer Auslegung und Anwendung im konkreten Einzelfall zweifelhaft ist.
  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 48.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Dem sind - auch für das Verhältnis anderer Gerichtszweige zueinander - Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt (vgl. statt vieler BGHZ 9, 129; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 6 C 48.66 - Soergel/Siebert/Glaser, BGB, 10. Aufl., § 839 RdNr. 168; Wolff, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 20 V b 2, VI a; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, Bd. 1, 10. Aufl., S. 119 ff.; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 13 IV 1; Redeker/v. Oertzen, VwGO, § 40 RdNr. 19; Herrmann, ZZP, Bd. 78 S. 346), und zwar auch, soweit das Verhältnis zu Sonderverwaltungsgerichten in Frage steht (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO, 6. Aufl., § 40 RdNr. 23; Böttcher/Dau, WBO, § 18 RdNr. 67).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 107.65

    Prüfungsmaßstab von Beamten bei der Anwendung eines neuen Gesetzes -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1978 - 2 C 7.75
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung (§ 839 BBG in Verbindung mit Art. 34 GG) hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwGE 14, 222 [230 f.]; Urteile vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27] und vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen) entschieden, daß eine schuldhafte, also zumindest fahrlässige Verletzung der Fürsorgepflicht bei der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften (Rechtsanwendungsverschulden) in der Regel dann zu verneinen ist, wenn das objektive Fehlverhalten der sachbearbeitenden Bediensteten des Dienstherrn eine Vorschrift betrifft, die in ihrer Auslegung und Anwendung im konkreten Einzelfall zweifelhaft ist.
  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 45.67

    Antrag eines Beamten auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des

  • BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64

    Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Dies schließt nach allgemeinem Verständnis auch rechtswegfremde Vorfragen ein, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist und die an sich zuständigen Gerichte über die streitige Vorfrage nicht mit materieller Rechtskraftbindung entschieden haben (vgl. Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 7.75 - Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

    Es muss allerdings nicht abschließend geklärt werden, ob im vorliegenden Fall wegen des Entscheidungsmonopols der ordentlichen Gerichtsbarkeit und wegen der Rechtskraft der zugrunde liegenden Entscheidung des Amtsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4. 1978 - 2 C 7.75 -, Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11) eine Inzidentprüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte zu verneinen ist.
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen

    Wie u.a. der erkennende Senatim Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 7.75 - (Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11) ausgeführt hat, ist es seit langem als gesicherter allgemeiner Grundsatz anzusehen, daß, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, dem Gericht eines jeden Gerichtszweiges die Inzidentprüfungskompetenz auch in bezug auf rechtswegfremde Vortragen zusteht, sofern die an sich zuständigen Gerichte über diese Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10545/13

    Schadensersatzanspruch eines freigestellten Soldaten wegen Nichtbeförderung -

    Dabei handelt es sich um eine rechtswegfremde Vorfrage zu einer Statusfrage, über die die Verwaltungsgerichte inzident mitzuentscheiden haben (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 26.03.2013 - 5 LA 210/12 - juris, siehe auch BVerwG, Urteil vom 13.04.1978 - 2 C 7.75 - Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 3 B 17.13

    Zurückschiebung; versuchte -; Abschiebung; Haft; Sicherungshaft; Anordnung der -;

    Soweit keine ausdrückliche gesetzliche Anordnung besteht, gilt der Grundsatz, dass dem Gericht eines jeden Gerichtszweigs die Inzidentprüfungskompetenz auch in Bezug auf rechtswegfremde Vorfragen zusteht, sofern die an sich zuständigen Gerichte über diese Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben und die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Vorfrage keine Einwirkung auf den Bestand der anderen Entscheidung hat, sie insbesondere hinsichtlich der Vorfrage nicht in Rechtskraft erwächst oder eine irgendwie geartete Gestaltungs- oder Feststellungswirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 C 7.75 -, Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11, S. 18 f.).
  • VG Berlin, 28.05.2013 - 21 K 342.12

    Heranziehung zu den Kosten einer versuchten Zurück- bzw. Abschiebung

    Er hat insbesondere nicht auf die Entscheidung des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1978 Bezug genommen, wonach es einem allgemeinen Rechtsgrundsatz entspricht, dass vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelungen dem Gericht eines jeden Gerichtszweigs die Inzidentprüfungskompetenz auch in Bezug auf rechtswegfremde Vorfragen zusteht, sofern die an sich zuständigen Gerichte über diese Frage noch nicht rechtskräftig entschieden haben (vgl. Urteil vom 13. April 1979 - 2 C 7.75 - Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 11, Leitsatz und S. 18; dem haben sich verschiedene Obergerichte angeschlossen, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2009 - 3 So 93/09 - Juris Rdnr. 11; VGH Mannheim, Urteile vom 19. Oktober 2005 - 11 S 646/04 - Juris Rdnr. 49 und vom 13. Mai 2004 - 1 S 2052/03 - Juris Rdnr. 21; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 2007 - 11 LB 307/05 - Juris Rdnr. 36 und Beschluss vom 12. Juli 2005 - 11 ME 390/04 - Juris Rdnr. 6 m.w.N. aus der Literatur).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12

    Verwirkung des Rechts eines freigestellten Personalratsmitglieds zur Erhebung von

    Zutreffend hat er zwar darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs einen möglichen Anspruch auf Übertragung eines nach der Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewerteten Dienstpostens als rechtswegfremde Vorfrage inzident hätte prüfen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.4.1978 - BVerwG II C 7.75 -, juris Ls. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 12.7.2005 - 11 ME 390/04 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 2 B 131.91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Das scheidet hier auch deshalb aus, weil die von der Beschwerde angeführten, jeweils ein Verschulden der Behörde verneinenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht von der Einschränkung, daß der Ausschluß eines behördlichen Verschuldens nur in der Regel gelte, getragen waren; ohne diese Einschränkung wäre jeweils das behördliche Verschulden erst recht zu verneinen gewesen (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - ; vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; ebenso z.B. Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 7.75 - , während das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - nicht einschlägig ist).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2006 - 6 K 945/04
    Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) ist es grundsätzlich ausgeschlossen, einem Beamten Besoldungs- oder Versorgungsleistungen zuzusprechen, die gesetzlich nicht vorgesehen sind (vgl. § 2 Abs. 2 BBesG, § 3 Abs. 2 BeamtVG, BVerwG, Urt.v. 20.06.1996 - 2 C 7.75 -, NVwZ 1998, 76).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 2 B 130.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vorliegen einer Abweichung

    Das scheidet hier auch deshalb aus, weil die von der Beschwerde angeführten, jeweils ein Verschulden der Behörde verneinenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht von der Einschränkung, daß der Ausschluß eines behördlichen Verschuldens nur in der Regel gelte, getragen waren; ohne diese Einschränkung wäre jeweils das behördliche Verschulden erst recht zu verneinen gewesen (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - ; vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; ebenso z.B. Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 2 C 7.75 - , während das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - nicht einschlägig ist).
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