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   VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236   

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https://dejure.org/2002,19221
VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236 (https://dejure.org/2002,19221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2002 - 2 CS 02.1236 (https://dejure.org/2002,19221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 2 CS 02.1236 (https://dejure.org/2002,19221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 8; BayBO ( Bauordnung Bayern ) Art. 6
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Medienunternehmens in Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 08.11.2001 - 2 N 01.2105
    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Die Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem bestimmten Baugebiet bleibt auch dann maßgeblich, wenn das Grundstück an der Grenze des Baugebiets liegt (vgl. BayVGH vom 8.11.2001 Az. 2 N 01.2105).

    Denn von Kerngebieten wird vorausgesetzt, dass sie innerhalb des städtebaulichen Ordnungsgefüges zentrale Funktionen mit vielfältigen Nutzungen und einem - urbanen - Angebot an Gütern und Dienstleistungen für Besucher der Stadt und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs haben (vgl. BayVGH vom 8.11.2001 Az. 2 N 01.2105; BVerwGE 68, 207/211; BVerwG vom 28.7.1988 NVwZ 1989, 50 ).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Denn von Kerngebieten wird vorausgesetzt, dass sie innerhalb des städtebaulichen Ordnungsgefüges zentrale Funktionen mit vielfältigen Nutzungen und einem - urbanen - Angebot an Gütern und Dienstleistungen für Besucher der Stadt und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs haben (vgl. BayVGH vom 8.11.2001 Az. 2 N 01.2105; BVerwGE 68, 207/211; BVerwG vom 28.7.1988 NVwZ 1989, 50 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwGE 54, 5/8 ff.; BVerwG vom 3.12.1998 NVwZ 1999, 986/987).
  • VGH Bayern, 25.08.1997 - 2 ZB 97.00681

    Anspruch des planbetroffenen Nachbarn auf Erhaltung der Eigenart des Baugebiets;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Dafür, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans über die Gebietsart ausnahmsweise auch Grundstückseigentümern außerhalb des Plangebiets zugute kommen sollen (vgl. BayVGH vom 25.8.1997 BayVBl 1998, 532/533), fehlt es an Anhaltspunkten.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Umgekehrt kann nicht angenommen werden, dass sich das Vorhaben der Beigeladenen unzumutbaren Belästigungen und Störungen durch die auf den Grundstücken der Antragstellerin zulässigerweise ausgeübten Nutzungen aussetzt und diesen Nutzungen Abwehransprüche entgegensetzen kann (vgl. dazu BVerwGE 98, 235/242).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Da das darauf gerichtete nachbarliche Abwehrrecht aus dem Gedanken des wechselseitigen Austauschsverhältnisses der Planbetroffenen, also aus der im Bebauungsplan wurzelnden rechtlichen Schicksalsgemeinschaft der Grundeigentümer abgeleitet ist (vgl. BVerwGE 94, 151/155 ff.; 101, 364/373 ff.), steht es nur Eigentümern zu, deren Grundstück im Plangebiet liegt.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Da das darauf gerichtete nachbarliche Abwehrrecht aus dem Gedanken des wechselseitigen Austauschsverhältnisses der Planbetroffenen, also aus der im Bebauungsplan wurzelnden rechtlichen Schicksalsgemeinschaft der Grundeigentümer abgeleitet ist (vgl. BVerwGE 94, 151/155 ff.; 101, 364/373 ff.), steht es nur Eigentümern zu, deren Grundstück im Plangebiet liegt.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit nur dann außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwGE 54, 5/8 ff.; BVerwG vom 3.12.1998 NVwZ 1999, 986/987).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2002 - 2 CS 02.1236
    Trotz des Höhenunterschiedes zwischen der erdgeschossigen Halle auf dem Grundstück der Antragstellerin und dem geplanten Vorhaben kann nicht von einer gleichsam erdrückenden Wirkung (vgl. dazu BVerwG vom 13.3.1981 DVBl 1981, 928/930) gesprochen werden.
  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2066

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Es kann somit nicht davon gesprochen werden, dass die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hätte, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BayVGH, Beschl. v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl 2003, 599).

    So etwas geschieht nicht im nachbarlichen Interesse, sondern aus städtebaulichen Gründen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.07.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl. 2003, 599 ff m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 2 B 11.2230

    Garagengestaltungssatzung; Stauraum; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans;

    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Glaubwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/8 ff.; vom 3.12.1998 NVwZ 1999, 986; vom 22.7.2010 Az. 4 B 22/12, DVBl 2010, 1374; BayVGH vom 16.7.2002 Az. 2 CS 02.1236 - juris, vom 30.11.2011 Az. 2 CS 11.2212 - juris).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.99

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus;

    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - NVwZ 1996, 170; BayVGH, B.v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl 2003, 599).

    Zum Schutz der Nachbarn ist daher das Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 a.a.O.; BayVGH, B.v. 16.7.2002 a.a.O.).

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Es kann somit nicht davon gesprochen werden, dass die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hätte, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BayVGH, Beschl. v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl 2003, 599).

    So etwas geschieht nicht im nachbarlichen Interesse, sondern aus städtebaulichen Gründen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.07.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl. 2003, 599 ff m.w.N.).

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2065

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

    Es kann somit nicht davon gesprochen werden, dass die tatsächliche Entwicklung einen Zustand erreicht hätte, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BayVGH, Beschl. v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl 2003, 599).

    So etwas geschieht nicht im nachbarlichen Interesse, sondern aus städtebaulichen Gründen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl. 2003, 599 ff m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.98

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus;

    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - NVwZ 1996, 170; BayVGH, B.v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl 2003, 599).

    Zum Schutz der Nachbarn ist daher das Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 a.a.O.; BayVGH, B.v. 16.7.2002 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 17.08.2016 - 8 A 173/14

    Baurecht: Baugenehmigung einer Ferienwohnung und Nachbarklage, Untätigkeitsklage

    Hierbei handelt es sich nämlich lediglich um einen unselbständigen Bestandteil der Hauptanlage/Hauptnutzung (Café), dessen planungsrechtliche Zulässigkeit sich nach der Zulässigkeit der Hauptanlage richtet (vgl. VGH München, Beschluss vom 16.07.2002 - 2 CS 02.1236, Rn. 25, juris; Beschluss vom 27.04.2012 - 9 ZB 10.1503 -, Rn. 12, juris).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 2 ZB 20.1433

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung

    Zum Schutz der Nachbarn ist daher das Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt (BayVGH, B.v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - BayVBl 2003, 599).
  • VG München, 12.02.2020 - M 29 K 18.3351

    Nachbarklage wegen Abweichung von Abstandsflächenvorschriften

    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BayVGH v. 16.7.2002 - 2 CS 02.1236 - juris, Rn. 34).
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines

    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsachen einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Feststellung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Glaubwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5/8 ff; vom 3.12.1998 NVwZ 1999, 986; vom 22.7.2010 Az. 4 B 22.10, DVBl 2010, 1374; BayVGH vom 16.7.2002 Az. 2 CS 02.1236 - juris).
  • VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines

  • VG München, 04.07.2011 - M 8 K 11.907

    Baunachbarklage; qualifizierter Bebauungsplan; Atriumhaus; Befreiung von der Zahl

  • VG München, 21.08.2012 - M 9 SN 12.3532

    Nachbarklage; Befreiungen vom Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG München, 04.07.2011 - M 8 K 10.3170

    Baunachbarklage; qualifizierter Bebauungsplan; Atriumhaus; Befreiung von der Zahl

  • VG München, 07.05.2020 - M 29 K 18.6294

    Nachbarklage, Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen, Rücksichtnahmegebot,

  • VG München, 09.05.2011 - M 8 K 10.1938

    Baunachbarklage; qualifizierter Bebauungsplan; Befreiung von einer nicht

  • VG München, 20.01.2010 - M 9 K 09.2022

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Befreiungen vom Bebauungsplan;

  • VG München, 09.09.2009 - M 8 SN 09.1056

    Nachbareilantrag; an eine Turbinenanlage heranrückende Wohnbebauung; Gebot der

  • VG München, 29.10.2008 - M 9 K 08.1486

    Vorbescheid; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines

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