Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13979
VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619 (https://dejure.org/2013,13979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.06.2013 - 2 CS 13.619 (https://dejure.org/2013,13979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 2 CS 13.619 (https://dejure.org/2013,13979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gebot der Rücksichtnahme; heranrückende Wohnbebauung; Abwehranspruch eines Gewerbebetriebs (Omnibusbetrieb)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - NVwZ 2013, 372; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314).

    Ist ein Gebiet durch Immissionen bereits erheblich vorbelastet, trifft den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BayVBl 2000, 632; BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 2 ZB 12.668 - juris).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Der Verwaltungsgerichtshof teilt nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, v. 24.2.2009 - NVwZ 2009, 581) die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass die Antragsteller durch die von ihnen angefochtene Baugenehmigung nicht in ihren durch das öffentliche Recht geschützten Belangen als Grundstücksnachbarn beeinträchtigt werden.
  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Wie diese Pflichten ausgestaltet sind, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 - DÖV 1986, 574).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - NVwZ 2005, 328).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - NVwZ 2013, 372; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314).
  • VGH Bayern, 08.09.1998 - 27 B 96.1407
    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Es kann hier dahinstehen, ob es sich bei der näheren Umgebung um ein faktisches Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO oder ein faktisches Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO oder aber eine Außenbereichslage - wie von Antragstellerseite vorgetragen -, bei der jedoch keine größere Schutzwürdigkeit als bei einem Misch- oder Dorfgebiet angenommen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 8.9.1998 - 27 B 96.1407 - BayVBl 1999, 215), handelt, da in allen Fällen an dem streitgegenständlichen Bauvorhaben nach Nr. 6.1c) TA Lärm Lärmpegel von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts eingehalten werden müssen.
  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 15 ZB 09.127

    Zufahrtslärm; Keine Summierung von Gewerbelärm und Straßenverkehrslärm;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Im Übrigen sind diese Lärmquellen nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 170; B.v. 7.8.2009 - 15 ZB 09.1234 - juris; B.v. 9.2.2009 - 15 ZB 09.127 - juris) jeweils getrennt zu betrachten und gerade keine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
  • VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 ZB 09.1234

    Parkplatzlärm; Straßenverkehrslärm; Nutzungsänderung (Vorhabensbegriff);

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Im Übrigen sind diese Lärmquellen nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 170; B.v. 7.8.2009 - 15 ZB 09.1234 - juris; B.v. 9.2.2009 - 15 ZB 09.127 - juris) jeweils getrennt zu betrachten und gerade keine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
  • VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428

    Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Im Übrigen sind diese Lärmquellen nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 170; B.v. 7.8.2009 - 15 ZB 09.1234 - juris; B.v. 9.2.2009 - 15 ZB 09.127 - juris) jeweils getrennt zu betrachten und gerade keine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
  • VGH Bayern, 25.02.2013 - 2 ZB 12.668

    Vorbescheid; Bestimmtheit

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
    Ist ein Gebiet durch Immissionen bereits erheblich vorbelastet, trifft den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BayVBl 2000, 632; BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 2 ZB 12.668 - juris).
  • VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16

    Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar

    Im Außenbereich ist die Schutzwürdigkeit des Betroffenen nicht höher als in einem Dorf- oder Mischgebiet (vgl. Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, Stand Mai 2016, TA-Lärm Nr. 6 Rn. 15 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2013 - 2 CS 13.619 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2006 - 8 A 3505/05 -, juris m.w.N.).
  • VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829

    Gebietserhaltungsanspruch

    Auch wenn der Klägervertreter meint, dass die Beigeladene mit ihrer Planung, nämlich der geplanten Situierung von Balkonen und Terrassen nach Süden die dem Bauwilligen betreffende Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" (vgl. VGH, B.v. 3.6.2013 - 2 CS 13.619 unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG vom 23.9.1999, 4 C 6.98, BayVBl. 2000, 632) verstoßen hat und so die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt, verleiht allein eine solche Planung der Klägerin nicht ein Abwehrrecht, nachdem sie bereits in ihrer gewerblichen Nutzung durch die vorhandene Wohnbebauung limitiert ist.
  • VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01717

    Abwehranspruch gegen hinzukommende Wohnbebauung wegen bereits bestehender

    Ist, wie bereits oben ausgeführt, die Grundstücksnutzung auf Grund der konkreten örtlichen Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, trifft nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Juni 2013, 2 CS 13.619, unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1999, 4 C 6/98, BayVBl. 2000, 632, den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht