Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gebot der Rücksichtnahme; heranrückende Wohnbebauung; Abwehranspruch eines Gewerbebetriebs (Omnibusbetrieb)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - NVwZ 2013, 372; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314).Ist ein Gebiet durch Immissionen bereits erheblich vorbelastet, trifft den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BayVBl 2000, 632; BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 2 ZB 12.668 - juris).
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Der Verwaltungsgerichtshof teilt nach einer einem Eilverfahren wie diesem angemessenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, v. 24.2.2009 - NVwZ 2009, 581) die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass die Antragsteller durch die von ihnen angefochtene Baugenehmigung nicht in ihren durch das öffentliche Recht geschützten Belangen als Grundstücksnachbarn beeinträchtigt werden. - BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Wie diese Pflichten ausgestaltet sind, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 25.11.1985 - 4 B 202/85 - DÖV 1986, 574).
- BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04
Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1/04 - NVwZ 2005, 328). - BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11
Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 4 C 8/11 - NVwZ 2013, 372; U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314). - VGH Bayern, 08.09.1998 - 27 B 96.1407
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Es kann hier dahinstehen, ob es sich bei der näheren Umgebung um ein faktisches Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO oder ein faktisches Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO oder aber eine Außenbereichslage - wie von Antragstellerseite vorgetragen -, bei der jedoch keine größere Schutzwürdigkeit als bei einem Misch- oder Dorfgebiet angenommen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 8.9.1998 - 27 B 96.1407 - BayVBl 1999, 215), handelt, da in allen Fällen an dem streitgegenständlichen Bauvorhaben nach Nr. 6.1c) TA Lärm Lärmpegel von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts eingehalten werden müssen. - VGH Bayern, 09.02.2009 - 15 ZB 09.127
Zufahrtslärm; Keine Summierung von Gewerbelärm und Straßenverkehrslärm; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Im Übrigen sind diese Lärmquellen nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 170; B.v. 7.8.2009 - 15 ZB 09.1234 - juris; B.v. 9.2.2009 - 15 ZB 09.127 - juris) jeweils getrennt zu betrachten und gerade keine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. - VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 ZB 09.1234
Parkplatzlärm; Straßenverkehrslärm; Nutzungsänderung (Vorhabensbegriff); …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Im Übrigen sind diese Lärmquellen nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 170; B.v. 7.8.2009 - 15 ZB 09.1234 - juris; B.v. 9.2.2009 - 15 ZB 09.127 - juris) jeweils getrennt zu betrachten und gerade keine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. - VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428
Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Im Übrigen sind diese Lärmquellen nach der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2010 - 15 ZB 08.1428 - BayVBl 2011, 170; B.v. 7.8.2009 - 15 ZB 09.1234 - juris; B.v. 9.2.2009 - 15 ZB 09.127 - juris) jeweils getrennt zu betrachten und gerade keine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. - VGH Bayern, 25.02.2013 - 2 ZB 12.668
Vorbescheid; Bestimmtheit
Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619
Ist ein Gebiet durch Immissionen bereits erheblich vorbelastet, trifft den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BayVBl 2000, 632; BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 2 ZB 12.668 - juris).
- VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar
Im Außenbereich ist die Schutzwürdigkeit des Betroffenen nicht höher als in einem Dorf- oder Mischgebiet (…vgl. Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, Stand Mai 2016, TA-Lärm Nr. 6 Rn. 15 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 3. Juni 2013 - 2 CS 13.619 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. März 2006 - 8 A 3505/05 -, juris m.w.N.). - VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
Gebietserhaltungsanspruch
Auch wenn der Klägervertreter meint, dass die Beigeladene mit ihrer Planung, nämlich der geplanten Situierung von Balkonen und Terrassen nach Süden die dem Bauwilligen betreffende Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihr mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" (vgl. VGH, B.v. 3.6.2013 - 2 CS 13.619 unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG vom 23.9.1999, 4 C 6.98, BayVBl. 2000, 632) verstoßen hat und so die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt, verleiht allein eine solche Planung der Klägerin nicht ein Abwehrrecht, nachdem sie bereits in ihrer gewerblichen Nutzung durch die vorhandene Wohnbebauung limitiert ist. - VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01717
Abwehranspruch gegen hinzukommende Wohnbebauung wegen bereits bestehender …
Ist, wie bereits oben ausgeführt, die Grundstücksnutzung auf Grund der konkreten örtlichen Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, trifft nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Juni 2013, 2 CS 13.619, unter Verweisung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1999, 4 C 6/98, BayVBl. 2000, 632, den Bauwilligen jedenfalls die Obliegenheit, durch Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundrissgestaltung und andere ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen der "architektonischen Selbsthilfe" seinerseits die gebotene Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Wohnnutzung nicht unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt wird.