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   ArbG Lingen, 27.06.2001 - 2 Ca 102/01   

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https://dejure.org/2001,28611
ArbG Lingen, 27.06.2001 - 2 Ca 102/01 (https://dejure.org/2001,28611)
ArbG Lingen, Entscheidung vom 27.06.2001 - 2 Ca 102/01 (https://dejure.org/2001,28611)
ArbG Lingen, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 2 Ca 102/01 (https://dejure.org/2001,28611)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01

    Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 27.06.2001 - 2 Ca 102/01 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 27.06.2001 - 2 Ca 102/01 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.11.2000 einen Sicherungsbetrag nach § 6 TV RatAng zu gewähren, in den die bis August 2000 gezahlte Wechselschichtzulage von zuletzt 102, 26 EUR (200,00 DM) brutto einfließt unter Beachtung der Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis Abs. 8 TV RatAng.

  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 199/03

    Tarifliche Vergütungssicherung - Wechselschichtzulage

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 27. Juni 2001 - 2 Ca 102/01 - wird zurückgewiesen.
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