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ArbG Lingen, 27.06.2001 - 2 Ca 102/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 27.06.2001 - 2 Ca 102/01
- LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01
- BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 199/03
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01
Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 27.06.2001 - 2 Ca 102/01 - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 27.06.2001 - 2 Ca 102/01 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.11.2000 einen Sicherungsbetrag nach § 6 TV RatAng zu gewähren, in den die bis August 2000 gezahlte Wechselschichtzulage von zuletzt 102, 26 EUR (200,00 DM) brutto einfließt unter Beachtung der Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis Abs. 8 TV RatAng.
- BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 199/03
Tarifliche Vergütungssicherung - Wechselschichtzulage
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 27. Juni 2001 - 2 Ca 102/01 - wird zurückgewiesen.