Rechtsprechung
ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Dienstfahrzeug, Arbeitsverweigerung, Direktionsrecht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Dienstfahrzeug, Arbeitsverweigerung, Direktionsrecht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers bei Weigerung der Nutzung eines nach seiner Auffassung sexistisch gestalteten Dienstfahrzeugs
- ra.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- beck-blog (Kurzinformation)
Sexistische Kaffeewerbung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
"Das sieht aus wie ein Puffauto - damit fahre ich nicht" - Fristlose Kündigung!
- lto.de (Pressemeldung)
Ordentliche Kündigung bestätigt - Beschäftigter hätte mit "Puffauto" fahren müssen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung eines Verkaufsreisenden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Mitspracherecht bei Gestaltung des Firmenfahrzeuges
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Weigerung zur Nutzung eines "sexistisch gestalteten" Dienstwagens rechtfertigt keine fristlose Kündigung
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Auslieferungsfahrer verweigert Fahrt mit "Puffauto"- Kündigung
- spiegel.de (Pressebericht, 14.10.2015)
Prozess um beklebten Firmenwagen: "Mit so einem Puffauto fahre ich nicht"
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Vertreter hat keinen Einfluss auf optische Gestaltung des Dienstwagens
- haufe.de (Kurzinformation)
Der Umfang des Direktionsrechts
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Nutzung des Firmenwagens: Kündigung bei Weigerung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anstößige Werbung für den Arbeitgeber - muss das sein?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer: Mit so einem Puffauto fahre ich nicht - Kündigung des Arbeitgebers wirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung nach Weigerung, mit einem anstößig beworbenen Firmenwagen zu fahren
- efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)
Sex sells
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Dienstreise mit Puffauto
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verweigerte Fahrt im Puffauto rechtfertigt Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsgericht bestätigt Kündigung bei Weigerung mit "Puffauto" zu fahren - Arbeitgeber durfte ordentlich kündigen
- beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Sexistische Kaffeewerbung
- rp-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.08.2015)
Ist diese Werbung sexistisch?
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Von Puffautos und Kaffeebohnen (ZIS 2016, 323)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung eines Arbeitnehmers bei dessen Weigerung, Dienstfahrzeug mit Werbebanner zu fahren
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
- LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 8 Sa 1381/15
- LAG Düsseldorf - 8 Sa 1381/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Nach dieser Norm ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (vgl. BAG Urt. v. 19.04.2007, 2 AZR 180/06, NZA-AR 2007, 571-579). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Jede außerordentliche Kündigung setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus (vgl. BAG U. v. 10.06.2010, NZA 2010, 1227). - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Das ist der Fall, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG Urt. v. 12.05.2010, 2 AZR 845/08, NZA 2010, 1348-1352).
- LAG Köln, 13.12.2010 - 2 Sa 924/10
Benachteiligung im mehrstufigen Bewerbungsverfahren; unbegründete …
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Der Nachweis, einer Gruppe anzugehören und von einem Nachteil betroffen zu sein, reicht hierzu nicht aus (vgl. LAG Köln v. 13.12.2010, 2 Sa 924/10, NZA-RR 2011, 175; LAG Berlin-Brandenburg v. 18.02.2011, 13 Sa 249/10, NZA-RR 2011, 286). - LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - 13 Sa 2049/10
Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters bei der Beförderung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Der Nachweis, einer Gruppe anzugehören und von einem Nachteil betroffen zu sein, reicht hierzu nicht aus (vgl. LAG Köln v. 13.12.2010, 2 Sa 924/10, NZA-RR 2011, 175; LAG Berlin-Brandenburg v. 18.02.2011, 13 Sa 249/10, NZA-RR 2011, 286). - BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Es kann hier aber dahinstehen, ob die Weigerung des Klägers, mit dem von der Beklagten neu gestalteten und mit Werbung versehenen Firmenfahrzeug, das zusätzlich noch mit roten Radkappen bestückt worden war, eine beharrliche Arbeitsverweigerung in diesem Sinne darstellt, ob also der Kläger durch diese Weigerung seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat und diese bewusst und nachhaltig und damit beharrlich nicht leisten wollte (vgl. BAG Urt. v. 23. Mai 2013, 2 AZR 54/12, Juris). - BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Demnach ist eine ordentliche Kündigung, die einen Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe diskriminiert, unwirksam (vgl. BAG Urt. v. 19.12.2013, 6 AZR 190/12, NZA 2014, 372 ff.). - BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles, jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG U. v. 20.11.2014, 2 AZR 651/13; 21.11.2013, 2 AZR 797/11). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles, jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG U. v. 20.11.2014, 2 AZR 651/13; 21.11.2013, 2 AZR 797/11). - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 14.10.2015 - 2 Ca 1765/15
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (vgl. BAG Urt. v. 26.03.2015, 2 AZR 517/14, NZA 2015, 1180 ff.).
- LAG Düsseldorf - 8 Sa 1381/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Weigerung, ein mit nackten Frauenbeinen versehenes Firmenfahrzeug zu fahren - …
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15, Urteil vom 14.10.2015.